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So schützen Sie Ihre Porträts durch das Persönlichkeitsrecht

Bildrechte: Wann darf ein Foto von Ihnen ohne Ihre Erlaubnis veröffentlicht werden und wann nicht? Für kommerzielle Zwecke und zum Schutz der Privatsphäre.

Veröffentlicht am 3. Juli 2026 von MKBjuristen.nl
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Das Persönlichkeitsrecht schützt Personen vor der unerwünschten Veröffentlichung ihres Gesichts (Art. 19–21 des Urheberrechtsgesetzes). Unterscheidung: Auftragsporträt (die porträtierte Person hat weitreichende Rechte) versus nicht in Auftrag gegebenes Porträt (die porträtierte Person kann der Veröffentlichung aus berechtigten Gründen widersprechen). Für kommerzielle Zwecke (Werbung, Produktverpackungen) ist fast immer eine Genehmigung erforderlich. Für journalistische oder künstlerische Zwecke besteht unter bestimmten Bedingungen oft eine Ausnahme. Im Folgenden erfahren Sie, wann eine Genehmigung erforderlich ist und wann nicht, wie Sie diese einholen und was Sie im Falle einer unerwünschten Veröffentlichung Ihres Porträts tun können.

Die kurze Antwort

  • Worum geht es: Schutz vor unerwünschter Veröffentlichung des Porträts einer Person.
  • Rechtsgrundlage: Art. 19-21 Urheberrechtsgesetz 1912.
  • In Auftrag gegeben: Die dargestellte Person hat das Recht, der Veröffentlichung zuzustimmen.
  • Ohne Mandat: Die Veröffentlichung ist zulässig, es sei denn, ein „berechtigtes öffentliches Interesse“ spricht dagegen.
  • Kommerziell: Eine Genehmigung ist fast immer erforderlich (vermarktbare Popularität).

Zwei Szenarien: Zuteilung oder nicht?

Bildrechte: Fotos und Nutzung

Auftragsporträt (Art. 19 Aw)

Wenn jemand einen Fotografen beauftragt, sich porträtieren zu lassen, hat die porträtierte Person starke Rechte.

  • Veröffentlichung nur mit Genehmigung der abgebildeten Person.
  • Das Urheberrecht verbleibt beim Fotografen.
  • Die dargestellte Person kann auch eigene Kopien anfertigen.
  • Schützt vor kommerzieller Ausbeutung ohne Zustimmung.

Porträt ohne Auftrag (Art. 21 Urheberrechtsgesetz)

Das Foto entstand im öffentlichen Raum, bei einer Veranstaltung oder im journalistischen Kontext. Der Fotograf ist der Inhaber der Rechte an dem Foto und darf es veröffentlichen, es sei denn, die abgebildete Person hat ein berechtigtes Interesse an der Veröffentlichung.

Berechtigte Interessen können sein:

  • Privatsphäre (häuslicher Kreis, Intimität).
  • Verdienst – berühmte Person, deren Bild kommerziell genutzt wird, ohne dafür entschädigt zu werden.
  • Reputation (negative Assoziation).
  • Kinderschutz.

Kommerzielle Nutzung

Beurteilung der Persönlichkeitsrechte

Für Werbung, Produktverpackungen und Marketingmaterialien ist fast immer eine Genehmigung erforderlich – selbst für unbekannte Personen. Grund: „Marktgängige Popularität“ und die Tatsache, dass die kommerzielle Nutzung zum Zeitpunkt der Verwendung des Models nicht den üblichen Erwartungen entsprach.

Bei bekannten Persönlichkeiten (Prominente, Sportler, Politiker): höhere Hürde – die Verwendung eines Porträts in einer Werbung ohne Zustimmung stellt fast immer eine Urheberrechtsverletzung dar, selbst wenn das Foto zuvor öffentlich publiziert wurde.

Journalismus und Kunst

Die Pressefreiheit (Art. 7 der Verfassung und Art. 10 der EMRK) verleiht dem Journalismus einen größeren Handlungsspielraum:

  • Fotos von Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens in ihrer öffentlichen Funktion.
  • Fotos zu berichtenswerten Ereignissen.
  • Fotos zu Bildungszwecken.

Grenzen: Privatleben berühmter Persönlichkeiten, Kinderfotos ohne elterliche Zustimmung und Veröffentlichung in einem Kontext, der den Ruf schädigt.

Bei künstlerischem Ausdruck (Dokumentarfotografie, Kunstcollagen): Einzelfallprüfung – künstlerische Freiheit vs. Persönlichkeitsrechte.

Einwilligung: Wie wird diese organisiert?

Für kommerzielle Nutzung: schriftliche Model-Freigabevereinbarung. Inhalt:

  • Name und Anschrift der dargestellten Person.
  • Foto-/Serienidentifizierung.
  • Zulässige Verwendungszwecke (online, Print, Werbung usw.).
  • Dauer der Einwilligung.
  • Geografisches Gebiet.
  • Entschädigung.
  • Jegliche Einschränkungen (kein erotischer Kontext, keine politische Verwendung usw.).

Für Kinder unter 16 Jahren: Unterschrift beider Elternteile/Erziehungsberechtigten. Bei Veranstaltungen mit großen Gruppen: oft stillschweigende Einwilligung durch die Ticketbedingungen („Fotos können gemacht und verwendet werden“).

Was passiert, wenn Ihr Porträt ohne Ihre Erlaubnis veröffentlicht wird?

  1. Antrag auf Entfernung: an den Herausgeber (Website, soziale Medien). Oft genügt bereits der erste Schritt.
  2. Aufforderungsschreiben über den Rechtsbeistand: Im Falle einer Nichtbeantwortung oder Ablehnung – Forderung nach Entfernung und möglichem Schadensersatz.
  3. Schnellverfahren: auf sofortiges Veröffentlichungsverbot im Falle schädlicher Auswirkungen.
  4. Grundstücksstreit: zur endgültigen Entscheidung und zum Schadensersatz.
  5. DSGVO-Beschwerde: In Bezug auf den Datenschutz sollten Sie auch eine Beschwerde bei der niederländischen Datenschutzbehörde einreichen.

Entschädigung

Wegen Verletzung von Persönlichkeitsrechten:

  • Konkret: entgangene Einnahmen (z. B. die Kosten, die eine kommerzielle Nutzung durch Lizenzierung verursacht hätte).
  • Nicht materiell: Rufschädigung, Verletzung der Privatsphäre.
  • Erhöhter Schaden durch vorsätzlich schädliche Verwendung.

Für Prominente zur kommerziellen Nutzung: typischerweise Zehntausende Euro. Für Unbekannte im Falle einer Verletzung der Privatsphäre: einige Tausend bis Zehntausende Euro.

DSGVO-Aspekt

Ein Foto mit einem erkennbaren Gesicht ist gemäß DSGVO ein personenbezogenes Datenmaterial. Zur Verarbeitung (Veröffentlichung, Speicherung):

  • Rechtsgrundlage erforderlich (Einwilligung, berechtigtes Interesse usw.).
  • Recht auf Löschung (Recht auf Vergessenwerden).
  • Recht auf Widerspruch gegen die Verarbeitung.
  • Eine Beschwerde bei der niederländischen Datenschutzbehörde ist möglich.

Für die kommerzielle Nutzung über Websites/soziale Medien: Sowohl die Einwilligung gemäß DSGVO als auch die Einwilligung zur Wahrung der Persönlichkeitsrechte sind erforderlich.

Ehrliche Empfehlung

Medienrechtsexperte erörtert Persönlichkeitsrechte

Für kommerzielle Fotografie: Immer eine schriftliche Einverständniserklärung der Models – auch wenn Freunde oder Mitarbeiter als Models fungieren. Bei Veranstaltungen mit Gruppenfotos: DSGVO-Hinweis oder AGB auf der Eintrittskarte. Falls das Porträt einer Person gegen deren Willen veröffentlicht wird: Unverzüglich eine Löschungsaufforderung, gefolgt von einer Unterlassungserklärung. Im Falle einer Urheberrechtsverletzung: Schadensersatz fordern. Bei der Kombination von Persönlichkeitsrechten und DSGVO: einen spezialisierten Medienanwalt hinzuziehen.

Weitere Themen: Urheberrechtsschutz, Was ist geistiges Eigentum ? und Datenschutzerklärung.

Häufig gestellte Fragen

Was sind Persönlichkeitsrechte?

Rechtlicher Schutz (Artikel 19–21 des Urheberrechtsgesetzes) gegen die unerwünschte Veröffentlichung eines Porträts. Bei einem in Auftrag gegebenen Porträt ist stets eine Genehmigung erforderlich. Ohne Auftrag ist die Veröffentlichung zulässig, sofern kein berechtigtes öffentliches Interesse dem entgegensteht.

Darf ich Kundenfotos verwenden?

Für kommerzielle Kommunikation (Website, Werbung, Produktverpackung): Eine schriftliche Genehmigung ist stets erforderlich. Dies gilt auch dann, wenn das Foto zuvor für andere Zwecke aufgenommen wurde oder der Kunde einer anderen Verwendung zugestimmt hat.

Was ist eine Model-Freigabevereinbarung?

Schriftliche Genehmigung zur Verwendung eines Porträts in einem bestimmten Kontext. Inhalt: Identifizierung der Beteiligten, Foto/Serie, Verwendungszweck, Dauer, geografisches Gebiet, Vergütung und etwaige Einschränkungen.

Berühmte Persönlichkeiten?

Für die kommerzielle Nutzung – also die Vermarktung von Popularität – ist fast immer eine Genehmigung erforderlich. Journalistische Berichterstattung über öffentliche Veranstaltungen bietet mehr Spielraum. Die Privatsphäre bleibt geschützt. Die Entschädigung bei Urheberrechtsverletzungen ist oft hoch (zehntausende).

Fotos von Kindern?

Unter 16 Jahren: Unterschrift beider Elternteile/Erziehungsberechtigten erforderlich. Für Veröffentlichungen in Schulen, Sportvereinen oder bei Veranstaltungen: Einwilligung der Eltern erforderlich. Die DSGVO bietet Minderjährigen zusätzlichen Schutz.

Fotografieren im öffentlichen Raum?

Grundsätzlich zulässig – keine Abtretung. Die porträtierte Person kann bei einem „berechtigten Interesse“ Widerspruch einlegen: Verletzung der Privatsphäre, kommerzielle Nutzung oder Rufschädigung. Für den Journalismus gilt: Pressefreiheit ermöglicht einen größeren Handlungsspielraum.

Was passiert, wenn mein Porträt ohne meine Erlaubnis verwendet wird?

Schritt 1: Antrag auf Entfernung des Inhalts an den Herausgeber. Schritt 2: Aufforderungsschreiben durch einen Anwalt mit der Forderung nach Entfernung und Schadensersatz. Schritt 3: Einleitung eines Eilverfahrens bei schädlicher Veröffentlichung. Zusätzlich: Beschwerde gemäß DSGVO bei der niederländischen Datenschutzbehörde.

Bitte beachten Sie: Ein Artikel bietet allgemeine Informationen, Ihre rechtliche Situation kann jedoch anders aussehen.

Ein Vertrag, ein Konflikt oder ein rechtliches Risiko muss stets anhand der Fakten, Dokumente, Beweislage und Interessen beurteilt werden. Sind Sie unsicher? Lassen Sie Ihre Situation prüfen, bevor Sie handeln.

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KMU-Anwälte bei der Handelskammer Quelle: Handelskammer 2019
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