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LinkedIn muss das Profil aufgrund unklarer Nutzungsbedingungen erneut veröffentlichen

Eine Plattform kann gegen unerwünschte Inhalte vorgehen, muss aber in ihren Nutzungsbedingungen klar festlegen, was erlaubt und was verboten ist – und im Falle eines Eingreifens konkret erläutern, worin das Problem besteht. LinkedIn hat das Profil eines Parlamentsabgeordneten gesperrt….

Veröffentlicht am 4. November 2021 von MKBjuristen.nl
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Eine Plattform kann gegen unerwünschte Inhalte vorgehen, muss aber in ihren Nutzungsbedingungen klar festlegen, was erlaubt und was verboten ist – und im Falle eines Eingreifens konkret erläutern, worin das Problem besteht. LinkedIn sperrte das Profil eines Abgeordneten wegen Falschinformationen zum Coronavirus, musste es aber wiederherstellen, da die Nutzungsbedingungen zu vage waren. Klare Nutzungsbedingungen sind daher unerlässlich.

LinkedIn sperrte das Profil des Abgeordneten Van Haga innerhalb eines Jahres zweimal wegen der Verbreitung von Falschinformationen zum Coronavirus. Nach der ersten Sperrung wurde das Profil wiederhergestellt; beim zweiten Mal blieb es dauerhaft offline, woraufhin Van Haga Klage einreichte. Das Urteil verdeutlicht die Bedeutung guter Nutzungsbedingungen.

Plattformen können Maßnahmen gegen Fehlinformationen ergreifen

LinkedIn erklärte, man wolle Falschinformationen zum Coronavirus so weit wie möglich bekämpfen, auch wenn dies nicht gegen geltendes Recht verstoße, da sie gefährlich sein könnten. Bei der Bewertung stützte sich das Unternehmen auf Informationen von Gesundheitsbehörden wie der WHO. Das Gericht (ECLI:NL:RBNHO:2021:8539) bestätigt, dass es wichtig ist, die Öffentlichkeit gut zu informieren, und dass Plattformen gegen Falschinformationen vorgehen dürfen. Es befürwortet die Entscheidung, sich auf maßgebliche, politisch neutrale Institutionen zu stützen, die der öffentlichen Gesundheit Priorität einräumen.

Die Nutzungsbedingungen waren zu vage

Der Richter sah jedoch ein Problem: LinkedIn hatte die Richtlinien nur unzureichend formuliert. Die Nutzungsbedingungen besagten lediglich, dass Nutzer keine Inhalte teilen dürfen, die „den Richtlinien führender globaler Gesundheitsorganisationen und staatlicher Institutionen des öffentlichen Gesundheitswesens völlig widersprechen“. Laut Richter ist nicht klar definiert, wo die Grenze zwischen kritischen Bemerkungen und Beiträgen verläuft, die diesen Richtlinien diametral widersprechen. Zudem hatte LinkedIn den Kern des Problems mit den Beiträgen nicht erläutert, sondern lediglich auf die Nutzungsbedingungen verwiesen. Daher musste das Profil wiederhergestellt werden.

LinkedIn behielt in einem Punkt Recht: Neun Beiträge mussten nicht entfernt werden, da sie schädliche Fehlinformationen enthielten (beispielsweise die Behauptung, Corona sei nicht schlimmer als die Grippe oder Impfstoffe seien „experimentelle Medikamente“). LinkedIn war nicht verpflichtet, eine Richtigstellung zu veröffentlichen.

Gute Nutzungsbedingungen sind entscheidend

Der Fall verdeutlicht, wie wichtig gute Nutzungsbedingungen für Webseiten sind: Sie legen fest, was erlaubt und was verboten ist und wie man eingreifen kann. Diese Bedeutung zeigte sich auch in einem früheren Fall um Marktplaats, in dem Marktplaats keine personenbezogenen Daten offenlegen musste, da die Nutzungsbedingungen klarstellten, dass Gebote unverbindlich sind.

Häufig gestellte Fragen

Darf eine Plattform ein Profil oder einen Beitrag löschen?

Ja, gemäß den Nutzungsbedingungen und im Rahmen des Gesetzes. Die Bedingungen müssen jedoch klar festlegen, was verboten ist, und die Plattform muss bei einem Eingreifen konkret erläutern, worin das Problem besteht.

Warum musste LinkedIn das Profil wiederherstellen?

Weil die Nutzungsbedingungen hinsichtlich der Grenze zwischen Kritik und Fehlinformationen zu vage waren und LinkedIn nicht substanziell erklärt hatte, was an den Beiträgen falsch war.

Warum sind klare Nutzungsbedingungen wichtig?

Sie legen fest, was erlaubt ist und wie man eingreifen oder sich weigern kann. Unklare Bedingungen erschweren die Durchsetzung, wie dieser Fall zeigt.

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Bitte beachten Sie: Ein Artikel bietet allgemeine Informationen, Ihre rechtliche Situation kann jedoch anders aussehen.

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KMU-Anwälte bei der Handelskammer Quelle: Handelskammer 2019
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