Um zu unternehmen

Kundenzuordnung und die Folgen nach dem Wettbewerbsgesetz

Kundenteilung – bei der Wettbewerber vereinbaren, die Kunden oder Märkte des jeweils anderen unberührt zu lassen – ist nach dem Wettbewerbsgesetz verboten. Eine solche Vereinbarung verzerrt das faire Funktionieren des Marktes. Wer daran teilnimmt, riskiert die Nichtigkeit der Vereinbarung und empfindliche Geldstrafen.

Veröffentlicht am 7. November 2024 von MKBjuristen.nl
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Die Aufteilung von Kunden – bei der Wettbewerber vereinbaren, die Kunden oder Märkte des jeweils anderen unberührt zu lassen – ist nach dem Wettbewerbsgesetz verboten. Eine solche Vereinbarung verzerrt das faire Funktionieren des Marktes. Wer daran teilnimmt, riskiert die Nichtigkeit der Vereinbarung und erhebliche Geldstrafen durch die Wettbewerbsbehörde (ACM).

Zusammenarbeit ist erlaubt, die Störung der Marktkräfte nicht

Unternehmen kooperieren häufig strategisch, und viele dieser Kooperationen sind nützlich und zulässig. Es gibt jedoch Grenzen: Vereinbarungen, die den normalen Wettbewerb einschränken oder ausschalten, sind verboten. Das Wettbewerbsgesetz (und das europäische Wettbewerbsrecht) schützt diese Grenze.

Was ist Kundenzuordnung?

Bei der Kundensegmentierung einigen sich Wettbewerber darauf, wer welche Kunden oder Gebiete bedient, um Konkurrenz untereinander zu vermeiden. Die Marktsegmentierung ist vergleichbar, wobei der Markt unter ihnen aufgeteilt wird. Die Folge ist, dass Kunden keine wirkliche Wahl mehr haben und nicht mehr vom Wettbewerb um Preis und Qualität profitieren.

Das Kartellverbot

Kunden- und Marktanteilsabsprachen fallen unter das Kartellverbot. Es handelt sich dabei um sogenannte „Hardcore“-Absprachen: Sie sind fast immer verboten, unabhängig von der Absicht. Solche Vereinbarungen sind kraft Gesetzes nichtig, und die Aufsichtsbehörde kann hohe Geldstrafen verhängen – nicht nur gegen das Unternehmen, sondern unter bestimmten Umständen auch gegen die beteiligten Geschäftsführer.

Wie hält man sich an die Regeln?

Schließen Sie keine Vereinbarungen mit Wettbewerbern über Kunden, Gebiete, Preise oder Produktionsgrenzen. Sollten Sie dennoch zusammenarbeiten wollen – beispielsweise in einem Einkaufsverbund oder bei einem gemeinsamen Projekt –, lassen Sie vorher prüfen, ob dies zulässig ist. Eine gut gemeinte Vereinbarung kann schnell gegen geltendes Recht verstoßen.

Häufig gestellte Fragen

Ist die Aufteilung von Kundengruppen verboten?

Ja. Vereinbarungen zwischen Wettbewerbern über die Aufteilung von Kunden oder Märkten fallen unter das Kartellverbot und sind fast immer verboten.

Welche Risiken birgt eine solche Terminvereinbarung?

Die Vereinbarung ist ungültig und die Aufsichtsbehörde kann erhebliche Geldstrafen verhängen, manchmal auch gegen Geschäftsführer.

Darf ich dann überhaupt nicht mit Konkurrenten zusammenarbeiten?

Viele Kooperationen sind zulässig, Vereinbarungen, die den Wettbewerb einschränken, jedoch nicht. Lassen Sie eine Kooperation im Voraus prüfen.

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Bitte beachten Sie: Ein Artikel bietet allgemeine Informationen, Ihre rechtliche Situation kann jedoch anders aussehen.

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KMU-Anwälte bei der Handelskammer Quelle: Handelskammer 2019
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