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Ich möchte meinen Online-Shop auflösen: Was muss ich dafür tun?

Wenn Sie Ihren Online-Shop schließen, reicht es nicht aus, nur die Website abzuschalten. Sie müssen offene Bestellungen und Garantieansprüche begleichen, Verträge kündigen, Kundendaten gemäß der DSGVO verarbeiten und sich bei der Handelskammer abmelden. Wenn Sie verkaufen möchten,...

Veröffentlicht am 1. März 2022 von MKBjuristen.nl
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Wenn Sie Ihren Webshop schließen, reicht es nicht aus, nur die Website abzuschalten. Sie müssen offene Bestellungen und Garantieansprüche begleichen, Verträge kündigen, Kundendaten gemäß der DSGVO verarbeiten und sich bei der Handelskammer abmelden. Falls Sie Ihr Unternehmen verkaufen möchten, ist zusätzlich eine Eigentumsübertragung erforderlich.

Begleichung ausstehender Verbindlichkeiten

Die Schließung Ihres Onlineshops bedeutet nicht, dass Ihre Verpflichtungen erlöschen. Liefern Sie alle ausstehenden Bestellungen aus, bearbeiten Sie Retouren und Stornierungen und stehen Sie weiterhin für alle Garantie- und Konformitätsansprüche zur Verfügung. Informieren Sie Ihre Kunden klar und deutlich über die Schließung und wie sie Sie weiterhin erreichen können.

Kündigen Sie Ihre Verträge

Oftmals haben Sie verschiedene Verträge: für Hosting, Zahlungsdienste, Lieferanten, einen Marktplatz und Abonnements. Kündigen Sie diese rechtzeitig und korrekt unter Beachtung der Kündigungsfristen und automatischen Verlängerungen. So vermeiden Sie, weiterhin für nicht mehr genutzte Dienste zu bezahlen.

Sorgsamer Umgang mit Kundendaten (DSGVO)

Sie dürfen personenbezogene Daten nicht länger als nötig aufbewahren. Löschen Sie Kundendaten, deren Aufbewahrung Sie nicht mehr befugt haben, mit Ausnahme der Daten, zu deren Aufbewahrung Sie gesetzlich verpflichtet sind (z. B. Ihre Geschäftsunterlagen). Wenn Sie Ihre Kundendatenbank zusammen mit den Daten verkaufen, gelten gesonderte DSGVO-Bestimmungen, und Sie müssen dies ordnungsgemäß regeln.

Stoppen oder verkaufen?

Sie können den Geschäftsbetrieb einstellen oder das Unternehmen verkaufen. Beim Verkauf übertragen Sie die Vermögenswerte (wie Domainname, Warenbestand, Kundenstamm und Firmenname) oder die Anteile, einschließlich Vereinbarungen zu Gewährleistungen und Haftung. Vergessen Sie nicht, Ihr Unternehmen bei der Handelskammer abzumelden und Ihre Umsatzsteuerpflichten zu erfüllen.

Häufig gestellte Fragen

Kann ich meinen Webshop einfach abschalten?

Nein. Sie müssen ausstehende Bestellungen, Rücksendungen und Garantiefälle bearbeiten, Verträge kündigen, Kundendaten in Übereinstimmung mit der DSGVO verarbeiten und sich bei der Handelskammer abmelden.

Darf ich meinen Kundenstamm mitverkaufen?

Nur im Rahmen der DSGVO-Bestimmungen. Die Übermittlung personenbezogener Daten erfordert eine Rechtsgrundlage und die gebotene Sorgfalt; gehen Sie entsprechend vor.

Worin besteht der Unterschied zwischen Stoppen und Verkaufen?

Bei Vertragsbeendigung wird alles abgewickelt; beim Verkauf werden Vermögenswerte oder Anteile übertragen, einschließlich Vereinbarungen über Gewährleistungen und Haftung.

Ihren Webshop ordnungsgemäß schließen oder verkaufen?

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Bitte beachten Sie: Ein Artikel bietet allgemeine Informationen, Ihre rechtliche Situation kann jedoch anders aussehen.

Ein Vertrag, ein Konflikt oder ein rechtliches Risiko muss stets anhand der Fakten, Dokumente, Beweislage und Interessen beurteilt werden. Sind Sie unsicher? Lassen Sie Ihre Situation prüfen, bevor Sie handeln.

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KMU-Anwälte bei der Handelskammer Quelle: Handelskammer 2019
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