MKB Juristen entwirft individuelle Rechtsdokumente
Es empfiehlt sich, wichtige Verträge, Geschäftsbedingungen und andere juristische Dokumente nicht selbst zusammenzustellen oder zu kopieren. Wir unterstützen Unternehmer mit begrenztem Budget mit maßgeschneiderten Rechtslösungen, transparenten Kosten im Voraus und verständlichen Erklärungen.
- Kundenspezifische Verträge, Geschäftsbedingungen und Rechtsdokumente
- Budgetfreundlich und transparent hinsichtlich der Kosten im Voraus
- Fordern Sie eine kostenlose Beratung oder ein unverbindliches Angebot an
Wenn Sie Ihren Webshop schließen, reicht es nicht aus, nur die Website abzuschalten. Sie müssen offene Bestellungen und Garantieansprüche begleichen, Verträge kündigen, Kundendaten gemäß der DSGVO verarbeiten und sich bei der Handelskammer abmelden. Falls Sie Ihr Unternehmen verkaufen möchten, ist zusätzlich eine Eigentumsübertragung erforderlich.
Begleichung ausstehender Verbindlichkeiten
Die Schließung Ihres Onlineshops bedeutet nicht, dass Ihre Verpflichtungen erlöschen. Liefern Sie alle ausstehenden Bestellungen aus, bearbeiten Sie Retouren und Stornierungen und stehen Sie weiterhin für alle Garantie- und Konformitätsansprüche zur Verfügung. Informieren Sie Ihre Kunden klar und deutlich über die Schließung und wie sie Sie weiterhin erreichen können.
Kündigen Sie Ihre Verträge
Oftmals haben Sie verschiedene Verträge: für Hosting, Zahlungsdienste, Lieferanten, einen Marktplatz und Abonnements. Kündigen Sie diese rechtzeitig und korrekt unter Beachtung der Kündigungsfristen und automatischen Verlängerungen. So vermeiden Sie, weiterhin für nicht mehr genutzte Dienste zu bezahlen.
Sorgsamer Umgang mit Kundendaten (DSGVO)
Sie dürfen personenbezogene Daten nicht länger als nötig aufbewahren. Löschen Sie Kundendaten, deren Aufbewahrung Sie nicht mehr befugt haben, mit Ausnahme der Daten, zu deren Aufbewahrung Sie gesetzlich verpflichtet sind (z. B. Ihre Geschäftsunterlagen). Wenn Sie Ihre Kundendatenbank zusammen mit den Daten verkaufen, gelten gesonderte DSGVO-Bestimmungen, und Sie müssen dies ordnungsgemäß regeln.
Stoppen oder verkaufen?
Sie können den Geschäftsbetrieb einstellen oder das Unternehmen verkaufen. Beim Verkauf übertragen Sie die Vermögenswerte (wie Domainname, Warenbestand, Kundenstamm und Firmenname) oder die Anteile, einschließlich Vereinbarungen zu Gewährleistungen und Haftung. Vergessen Sie nicht, Ihr Unternehmen bei der Handelskammer abzumelden und Ihre Umsatzsteuerpflichten zu erfüllen.
Häufig gestellte Fragen
Kann ich meinen Webshop einfach abschalten?
Nein. Sie müssen ausstehende Bestellungen, Rücksendungen und Garantiefälle bearbeiten, Verträge kündigen, Kundendaten in Übereinstimmung mit der DSGVO verarbeiten und sich bei der Handelskammer abmelden.
Darf ich meinen Kundenstamm mitverkaufen?
Nur im Rahmen der DSGVO-Bestimmungen. Die Übermittlung personenbezogener Daten erfordert eine Rechtsgrundlage und die gebotene Sorgfalt; gehen Sie entsprechend vor.
Worin besteht der Unterschied zwischen Stoppen und Verkaufen?
Bei Vertragsbeendigung wird alles abgewickelt; beim Verkauf werden Vermögenswerte oder Anteile übertragen, einschließlich Vereinbarungen über Gewährleistungen und Haftung.
Ihren Webshop ordnungsgemäß schließen oder verkaufen?
Unsere Rechtsexperten begleiten Sie durch den gesamten Prozess der Kündigung oder Übertragung und führen eine rechtliche Prüfung. Lernen Sie unser für Gesellschaftsrechtoder vereinbaren Sie ein kostenloses Beratungsgespräch.