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Hosting-Dienstleister: Einhaltung der neuen TOI-Verordnung

Wenn Sie Hosting-Dienste anbieten, müssen Sie die Verordnung über terroristische Online-Inhalte einhalten. Eine der Kernverpflichtungen: Grundsätzlich müssen Sie Ihnen gemeldete terroristische Inhalte innerhalb einer Stunde entfernen, es sei denn….

Veröffentlicht am 1. August 2022 von MKBjuristen.nl
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Wenn Sie Hosting-Dienste anbieten, müssen Sie die Online-Terrorismus-Inhalte-Verordnung (Terrorismus-Inhalte-Verordnung) einhalten. Eine Ihrer Kernverpflichtungen besteht darin, Ihnen gemeldete terroristische Inhalte innerhalb einer Stunde zu entfernen oder unzugänglich zu machen. Verstöße können Sanktionen nach sich ziehen.

Was ist die TOI-Verordnung?

Die europäische TOI-Verordnung zielt darauf ab, die Verbreitung terroristischer Online-Inhalte zu bekämpfen. Sie verpflichtet Hosting-Dienstleister – also diejenigen, die von Nutzern bereitgestellte Informationen speichern und zugänglich machen, wie beispielsweise Plattformen und Hosting-Anbieter. Jeder Mitgliedstaat benennt eine zuständige Aufsichtsbehörde, die auch Anordnungen erlässt.

Die einstündige Entfernungsfrist

Die wichtigste Verpflichtung besteht darin, terroristische Inhalte grundsätzlich innerhalb einer Stunde nach Erhalt einer entsprechenden Anordnung der zuständigen Behörde zu entfernen oder unzugänglich zu machen. Dieser kurze Zeitraum erfordert eine entsprechende Strukturierung Ihrer Organisation und Prozesse, um schnell handeln zu können.

Zusätzliche Verpflichtungen

Neben der unverzüglichen Entfernung können weitere Anforderungen gelten, wie beispielsweise das Ergreifen spezifischer Maßnahmen, wenn Ihr Dienst nachweislich terroristischen Inhalten ausgesetzt ist, die Einrichtung einer Kontaktstelle und Transparenzpflichten. Bitte beachten Sie, dass auch Regelungen bezüglich anderer illegaler Inhalte gelten können.

Was sollten Sie tun?

Prüfen Sie, ob Sie als Hosting-Anbieter unter die Verordnung fallen, legen Sie einen Prozess zur fristgerechten Bearbeitung von Bestellungen fest, benennen Sie einen Ansprechpartner und dokumentieren Sie Ihr Vorgehen. So vermeiden Sie Sanktionen und sind auf eingehende Bestellungen vorbereitet.

Häufig gestellte Fragen

Für wen gilt die TOI-Verordnung?

Für Hosting-Dienstleister: Parteien, die von Nutzern bereitgestellte Informationen speichern und zur Verfügung stellen, wie z. B. Plattformen und Hoster.

Wie schnell muss ich terroristische Inhalte entfernen?

Nach Eingang eines Abholauftrags erfolgt dies in der Regel innerhalb einer Stunde. Passen Sie Ihre Prozesse entsprechend an.

Was passiert, wenn ich die Anforderungen nicht erfülle?

Dann riskieren Sie behördliche Maßnahmen und Sanktionen. Stellen Sie sicher, dass Sie vorbereitet sind und eine Kontaktstelle eingerichtet haben.

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Bitte beachten Sie: Ein Artikel bietet allgemeine Informationen, Ihre rechtliche Situation kann jedoch anders aussehen.

Ein Vertrag, ein Konflikt oder ein rechtliches Risiko muss stets anhand der Fakten, Dokumente, Beweislage und Interessen beurteilt werden. Sind Sie unsicher? Lassen Sie Ihre Situation prüfen, bevor Sie handeln.

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KMU-Anwälte bei der Handelskammer Quelle: Handelskammer 2019
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