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Sie sind im Ausland geschäftlich tätig? Überprüfen Sie Ihren Geschäftspartner!

Überprüfung ausländischer Geschäftspartner: Handelsregister, Bonitätsauskunft, Sanktionsliste, Identität. Betrug und Compliance-Risiken vorbeugen.

Veröffentlicht am 11. Juli 2026 von MKBjuristen.nl
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Bei der Zusammenarbeit mit ausländischen Geschäftspartnern ist eine Vorprüfung unerlässlich, um Betrug, Zahlungsausfälle oder Compliance-Risiken zu vermeiden. Diese umfasst: Prüfung des Handelsregisters (Existiert das Unternehmen?), Bonitätsauskunft (finanzielle Lage), Überprüfung von Sanktionslisten (UN/EU), Prüfung der wirtschaftlich Berechtigten (Wer sind die Eigentümer?), Identitätsprüfung und optional eine Referenzprüfung. Kosten: 50–500 € pro Prüfung. Bei B2B-Verträgen über 25.000 € ist eine Vorprüfung fast immer ratsam. Im Folgenden finden Sie Informationen darüber, was zu prüfen ist und welche Tools Sie verwenden sollten.

Die kurze Antwort

  • Handelsregister: Existiert das Unternehmen, wer sind die Geschäftsführer?
  • Kreditbericht: Finanzielle Gesundheit und Zahlungsverhalten.
  • Sanktionsliste: UN, EU, NL — keine Geschäftsbeziehungen mit den sanktionierenden Parteien.
  • UBO-Prüfung: Wer sind die letztendlichen Eigentümer?
  • Kosten: 50-500 € pro Untersuchung, abhängig vom Umfang.

Was ist zu überprüfen?

Ausländischen Partner überprüfen

1. Handelsregister

  • Existiert das Unternehmen offiziell?
  • Wer sind die Geschäftsführer und Zeichnungsberechtigten?
  • Wie alt ist das Unternehmen?
  • Gibt es irgendwelche Änderungen oder eine Liquidation?

Unterschiedliche Handelsregister pro Land. EU-Handelsregister sind über das BRIS-Portal (e-justice.europa.eu) kostenlos einsehbar.

2. Kreditbericht

  • Finanzielle Gesundheit (Analyse der Jahresabschlüsse).
  • Zahlungsverhalten (Zahlungsverzug, Insolvenzen).
  • Bewertung durch Kreditauskunfteien.
  • Trend (Verbesserung oder Verschlechterung).

Anbieter: Dun & Bradstreet, Experian, Creditsafe — Kosten: 50–500 € pro Bericht.

3. Überprüfung der Sanktionsliste

  • UN-Sanktionen (Iran, Nordkorea usw.).
  • EU-Sanktionen (Russland seit 2022).
  • Niederländische nationale Sanktionen.
  • US OFAC-Liste (unter US-Aspekten).

Sanktionsverstoß: Keine Geschäfte tätigen, sonst Verstoß gegen die Wwft-Bestimmungen und strafrechtliche Gefahr.

4. UBO-Prüfung

Checkliste für Geschäftspartner
  • Wer sind die natürlichen Eigentümer?
  • Keine versteckten Aktionäre.
  • Verbindung zu sanktionierten Personen?
  • PEP-Check (Political Prominency Persons).

5. Identitätsprüfung

  • Kopie der Pässe der Geschäftsführer mit Apostille (für Nicht-EU-Staaten).
  • Persönliches Treffen (per Video oder persönlich).
  • Firmenbesuch (bei wichtigen Geschäftsabschlüssen).

6. Literaturverzeichnis

  • Bestehende Kunden oder Lieferanten.
  • Bankreferenzen.
  • Online-Reputation (LinkedIn, Glassdoor, Google-Bewertungen).

Tools für Auslandsprüfungen

  • BRIS-Portal: EU-Handelsregister, kostenlos.
  • Dun & Bradstreet: Globale Kreditberichte.
  • Experian / Creditsafe: Kreditregistrierung.
  • WorldCheck: Sanktionsliste + PEP-Screening (Wirtschaft).
  • OFAC-Portal: Kostenloser Check der US-Sanktionen.
  • OpenCorporates: Unternehmensdaten weltweit.

Abstimmungstiefe

Prüfstufe abhängig vom Risiko:

  • Kleinaufträge (€ < 5.000): einfache Überprüfung (Handelsregister + Google).
  • Mittlere Beträge (5.000 € - 25.000 €): + Bonitätsprüfung + Sanktionsprüfung.
  • Groß (€ 25.000+): + UBO-Prüfung + Referenzen.
  • Strategischer Partner: + Firmenbesuch + Vor-Ort-Audit.

Was wäre, wenn es ein Hit würde?

  • Treffer auf der Sanktionsliste: keine Fälle, Benachrichtigung der Geldwäscheaufsicht.
  • Schlechte Bonität: Vorauszahlung, Akkreditiv oder umfassendere Verhandlung.
  • Unklarer wirtschaftlich Berechtigter: Weitere Fragen stellen, gegebenenfalls ablehnen.
  • Negative Bewertungen: besonderer Aufwand, kleinere Anfangsangebote.

Wims UK-Check

Wim möchte einen neuen Kunden aus Großbritannien annehmen (erwarteter Umsatz 80.000 €/Jahr):

  • Britisches Handelsregister: Das Unternehmen existiert seit 5 Jahren und hat 2 Geschäftsführer.
  • Creditsafe-Bericht: Punktzahl 78/100, keine Zahlungsausfälle.
  • Sanktionsliste des Vereinigten Königreichs (HM Treasury): keine Treffer.
  • OFAC-Prüfung: keine Treffer.
  • LinkedIn-Überprüfung der Geschäftsführung: Legitimität des Profils.
  • Bankreferenz: positiv.

Gesamtkostenprüfung: 250 €. Wim akzeptiert Kunden mit einem Standardzahlungsziel von 30 Tagen.

Ehrliche Empfehlung

Der Compliance-Beauftragte führt eine Überprüfung durch

Für internationale Unternehmen: Eine Vorprüfung ist unerlässlich. Eine Investition von 50–500 € kann oft Tausende von Euro an Zahlungs- oder Bußgeldern verhindern. Für wiederkehrende internationale Kunden: jährliche Wiederholung. Bei größeren Transaktionen: umfassende Due-Diligence-Prüfung. Kombinieren Sie dies mit soliden Zahlungsstrategien (Vorauszahlung, Akkreditiv, Kreditversicherung) für ein optimales Risikomanagement.

Weitere Themen: Export starten, Import starten und Geschäftsübersetzungen.

Häufig gestellte Fragen

Was sollte ich bei einem ausländischen Partner überprüfen?

Handelsregister (Existiert das Unternehmen?), Bonitätsauskunft (finanzielle Lage), Überprüfung auf Sanktionslisten (UN/EU), Prüfung der wirtschaftlich Berechtigten (Eigentümer), Identitätsprüfung und Referenzen. Der Umfang der Prüfungen richtet sich nach dem Transaktionsvolumen.

Was kostet ein Scheck?

50–500 € pro Prüfung. Handelsregisterauszug oft kostenlos (EU über BRIS). Bonitätsauskunft 50–500 € (Dun & Bradstreet, Experian, Creditsafe). Sanktionsprüfung und Prüfung der wirtschaftlichen Eigentümerstruktur sind in Geschäftsabonnements enthalten.

Wie tief muss die Prüfung erfolgen?

Kleinaufträge (unter 5.000 €): Basisprüfung. Mittelaufträge (5.000 € – 25.000 €): + Bonitätsprüfung + Sanktionsprüfung. Großaufträge (über 25.000 €): + Nachweis des wirtschaftlich Berechtigten + Referenzen. Strategischer Partner: + Firmenbesuch + Vor-Ort-Audit. Skalierung mit dem Risiko.

Welche Werkzeuge?

BRIS-Portal (EU-Handelsregister, kostenlos), Dun & Bradstreet oder Creditsafe (Kredit), WorldCheck (Sanktionen + PEP), OFAC-Portal (USA, kostenlos), OpenCorporates (Unternehmensdaten weltweit).

Was passiert im Falle eines Treffers auf der Sanktionsliste?

Geschäfte sind nicht zulässig – andernfalls liegt ein Verstoß gegen die Geldwäschebestimmungen vor. Benachrichtigung der Aufsichtsbehörde. Im Verdachtsfall: Zusätzliche Untersuchung durch einen Compliance-Beauftragten oder Rechtsberater. Vorsicht bei indirekten Verbindungen (die geschäftsführende Person des Partners könnte Sanktionen nach sich ziehen).

Was tun bei schlechter Bonität?

Lehnen Sie nicht automatisch ab – besprechen Sie die Zahlungsbedingungen: Vorauszahlung (am günstigsten), Akkreditiv (Bankgarantie), kürzere Raten oder kleinere Erstbeträge. Kreditversicherung für höhere Beträge.

Wie oft soll die Wiederholung erfolgen?

Für jeden neuen Partner. Für bestehende Partner: jährliche Überprüfung (Sanktionssituationen ändern sich, die Finanzlage schwankt). Bei einem Wechsel im Vorstand oder bei einem Wechsel des wirtschaftlich Berechtigten: erneute Prüfung.

Bitte beachten Sie: Ein Artikel bietet allgemeine Informationen, Ihre rechtliche Situation kann jedoch anders aussehen.

Ein Vertrag, ein Konflikt oder ein rechtliches Risiko muss stets anhand der Fakten, Dokumente, Beweislage und Interessen beurteilt werden. Sind Sie unsicher? Lassen Sie Ihre Situation prüfen, bevor Sie handeln.

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KMU-Anwälte bei der Handelskammer Quelle: Handelskammer 2019
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