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Geoblocking für Webshops: in der EU verboten

Seit Ende 2018 gilt in der gesamten EU ein Verbot von Geoblocking. Für Online-Shops bedeutet dies, dass Sie Kunden aus anderen EU-Ländern nicht allein aufgrund ihrer Staatsangehörigkeit oder ihres Wohnsitzes ausschließen oder anders behandeln dürfen.

Veröffentlicht am 10. Juli 2025 von MKBjuristen.nl
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Seit Ende 2018 gilt in der gesamten EU ein Verbot von Geoblocking. Für Online-Shops bedeutet dies, dass Sie Kunden aus anderen EU-Ländern nicht allein aufgrund ihrer Nationalität oder ihres Wohnsitzes ausschließen oder anders behandeln dürfen. Es gibt jedoch Einschränkungen: Sie sind nicht verpflichtet, in jedes EU-Land zu liefern.

Was ist Geoblocking?

Geoblocking bezeichnet die Blockierung oder ungleiche Behandlung von Kunden aufgrund ihres Standorts oder ihrer Nationalität. Innerhalb der EU herrscht freier Waren- und Dienstleistungsverkehr. Es widerspricht diesem Grundsatz, einem Verbraucher aus einem anderen EU-Land den Zugang zu Ihrem Webshop zu verweigern oder ihn aufgrund seiner Herkunft oder seines Wohnsitzes einen anderen Preis zahlen zu lassen.

Was ist nicht mehr erlaubt?

Die Geoblocking-Verordnung verbietet Ihnen unter anderem, Kunden aus anderen EU-Ländern den Zugang zu Ihrem Webshop zu verweigern oder sie ohne deren Zustimmung automatisch auf eine andere (länderspezifische) Version weiterzuleiten. Es ist Ihnen außerdem untersagt, unterschiedliche Geschäftsbedingungen oder Preise allein aufgrund der Nationalität oder des Wohnsitzes des Kunden anzuwenden oder Zahlungsmethoden aus diesem Grund abzulehnen.

Was ist noch erlaubt?

Das Verbot bedeutet nicht, dass Sie verpflichtet sind, in jedes EU-Land zu liefern. Sie können Ihr Liefergebiet einschränken; Kunden aus anderen EU-Ländern müssen jedoch unter denselben Bedingungen bestellen und beispielsweise den Transport selbst organisieren oder die Ware abholen können. Sie bestimmen daher, wohin Sie liefern, dürfen Kunden aber nicht aufgrund ihrer Herkunft ungleich behandeln.

Was bedeutet das für Ihren Webshop?

Prüfen Sie, ob Ihr Webshop EU-Kunden gleichbehandelt: Keine Sperrungen, keine automatische Weiterleitung ohne Zustimmung und keine unterschiedlichen Preise oder Konditionen aufgrund von Nationalität oder Wohnsitz. Passen Sie Ihre AGB und Webshop-Einstellungen entsprechend an, um Bußgelder und Beschwerden zu vermeiden.

Häufig gestellte Fragen

Darf ich EU-Kunden von meinem Webshop ausschließen?

Nein, nicht aufgrund ihrer Nationalität oder ihres Wohnsitzes. Sie dürfen ihnen aus diesem Grund weder die Einreise verweigern noch sie ungleich behandeln.

Muss ich in jedes EU-Land liefern?

Nein. Sie dürfen Ihr Liefergebiet einschränken, vorausgesetzt, ein Kunde aus einem anderen EU-Land kann unter den gleichen Bedingungen bestellen und beispielsweise den Transport selbst organisieren.

Darf ich je nach Land unterschiedliche Preise berechnen?

Nicht allein aufgrund der Nationalität oder des Wohnsitzes des Kunden. Gleichbehandlung ist der Leitgrundsatz.

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Bitte beachten Sie: Ein Artikel bietet allgemeine Informationen, Ihre rechtliche Situation kann jedoch anders aussehen.

Ein Vertrag, ein Konflikt oder ein rechtliches Risiko muss stets anhand der Fakten, Dokumente, Beweislage und Interessen beurteilt werden. Sind Sie unsicher? Lassen Sie Ihre Situation prüfen, bevor Sie handeln.

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KMU-Anwälte bei der Handelskammer Quelle: Handelskammer 2019
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