MKB Juristen entwirft individuelle Rechtsdokumente
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Die Erfassung von Besucherzahlen per WLAN oder Bluetooth ist datenschutzrechtlich bedenklich: Sobald eindeutige Codes über einen längeren Zeitraum mit Smartphones verknüpft werden, geht es nicht mehr nur ums Zählen, sondern ums Verfolgen von Personen. Die Gemeinde Enschede wurde deswegen mit einer Geldstrafe von 600.000 Euro belegt. Diese Methode ist nur unter strengen Auflagen zulässig – mit gültiger Rechtsgrundlage, transparenter Information, kurzer Speicherdauer und minimaler Datenverarbeitung.
Die niederländische Datenschutzbehörde (AP) verhängte eine Geldstrafe von 600.000 Euro gegen die Gemeinde Enschede. Die Gemeinde hatte ein WLAN-Tracking-System zur Messung der Besucherzahlen im Stadtzentrum eingesetzt – ein solches System kann jedoch auch Personen verfolgen, was nicht zulässig ist.
Wenn aus Zählen das Verfolgen wird
Enschede beauftragte ein Unternehmen mit der Messung des Besucheraufkommens (seit 2017, eingestellt im Mai 2020). Mithilfe von WLAN-Signalen wurden die sich kreuz und quer bewegenden Personen gezählt: Jedem Smartphone war ein eindeutiger Code zugeordnet, und durch die Zählung der eindeutigen Smartphones konnte das Besucheraufkommen ermittelt werden.
Das Problem: Ein solches System kann mehr als nur zählen. In einem ruhigen Moment lässt sich erkennen, welche Person welchem Code zugeordnet ist und Muster erkennen – beispielsweise jemand, der täglich um 8:00 Uhr kommt und um 17:00 Uhr geht (wahrscheinlich ein Mitarbeiter). Durch die Verknüpfung von Codes mit Smartphones über einen längeren Zeitraum geht es nicht mehr nur ums Zählen, sondern ums Verfolgen. Eine Gemeinde darf zwar Personen zählen, aber nicht einfach nur verfolgen und ausspionieren.
Eine Geldstrafe von 600.000 Euro
Obwohl die Gemeinde keine Überwachung der Bürger beabsichtigte und es auch keine Anzeichen dafür gab, schritt die Polizei dennoch ein. Bürger haben das Recht, sich frei und ungestört auf den Straßen zu bewegen. Nach dem Eingreifen der Polizei stellte die Gemeinde die Praxis am 1. Mai 2020 ein und wurde schließlich mit einer Geldstrafe von 600.000 Euro belegt.
Datenschutzfreundliches Tracking: schwierig, aber nicht unmöglich
Die Einrichtung von WLAN- oder Bluetooth-Tracking auf datenschutzfreundliche Weise ist schwierig und nur unter strengen Bedingungen möglich:
- Es muss eine gültige Grundlage geben (bei einer Gemeinde beispielsweise die Sicherheit in der Stadt);
- Bürger und Besucher müssen darüber klar informiert werden;
- Die Daten dürfen nur für einen kurzen Zeitraum gespeichert werden;
- Die Verarbeitung muss eingeschränkt bleiben, beispielsweise durch Aktivierung des Systems nur an bestimmten Orten und zu bestimmten Zeiten oder durch Anonymisierung von MAC-Adressen. Bitte beachten Sie: Hashing ist Pseudonymisierung, keine Anonymisierung – in diesem Fall verarbeiten Sie weiterhin personenbezogene Daten.
Häufig gestellte Fragen
Darf ich die Besucherzahlen mithilfe von WLAN-Tracking erfassen?
Nur unter strengen Auflagen. Sobald Sie eindeutige Codes über einen längeren Zeitraum mit Einzelpersonen verknüpfen, verarbeiten Sie personenbezogene Daten und benötigen dafür unter anderem eine Rechtsgrundlage und müssen transparente Informationen bereitstellen.
Reicht die Anonymisierung von MAC-Adressen aus?
Echte Anonymisierung kann eine Lösung sein, da dann keine personenbezogenen Daten mehr verarbeitet werden. Hashing reicht nicht aus: Das ist lediglich Pseudonymisierung, und die Daten bleiben personenbezogene Daten.
Warum wurde der Gemeinde eine Geldstrafe auferlegt, ohne dass ein Nachweis über die Einhaltung der Vorschriften erbracht wurde?
Weil das System Personen verfolgen *könnte* und dadurch die Privatsphäre verletzte. Die AP stufte den Verstoß als schwerwiegend ein, selbst ohne Anzeichen dafür, dass tatsächlich eine Verfolgung stattfand.
Lassen Sie die Rechtmäßigkeit der WLAN-Ortung prüfen
Schützen Sie sich vor Datenschutzverletzungen und hohen Bußgeldern: Lassen Sie Tracking im Voraus prüfen. Die Datenschutzexperten von MKB Juristen unterstützen Sie dabei, dies datenschutzkonform einzurichten. Informieren Sie sich über unsere Expertise im Bereich Datenschutz und Datensicherheit oder vereinbaren Sie ein unverbindliches Erstgespräch .