Um zu unternehmen

Gemeinde wegen WLAN-Tracking mit 600.000 Euro Strafe belegt

Die Erfassung von Besucherzahlen per WLAN oder Bluetooth ist datenschutzrechtlich bedenklich: Sobald eindeutige Codes über einen längeren Zeitraum mit Smartphones verknüpft werden, geht es nicht mehr nur ums Zählen, sondern ums Verfolgen von Personen. Die Gemeinde Enschede wurde deswegen mit einer Geldstrafe von 600.000 Euro belegt.

Veröffentlicht am 18. Mai 2021 von MKBjuristen.nl
Fordern Sie ein kostenloses Angebot an. Rufen Sie 085 25000 44 an.

MKB Juristen entwirft individuelle Rechtsdokumente

Es empfiehlt sich, wichtige Verträge, Geschäftsbedingungen und andere juristische Dokumente nicht selbst zusammenzustellen oder zu kopieren. Wir unterstützen Unternehmer mit begrenztem Budget mit maßgeschneiderten Rechtslösungen, transparenten Kosten im Voraus und verständlichen Erklärungen.

  • Kundenspezifische Verträge, Geschäftsbedingungen und Rechtsdokumente
  • Budgetfreundlich und transparent hinsichtlich der Kosten im Voraus
  • Fordern Sie eine kostenlose Beratung oder ein unverbindliches Angebot an
Kostenlose Beratung Jetzt kostenloses Angebot anfordern

Die Erfassung von Besucherzahlen per WLAN oder Bluetooth ist datenschutzrechtlich bedenklich: Sobald eindeutige Codes über einen längeren Zeitraum mit Smartphones verknüpft werden, geht es nicht mehr nur ums Zählen, sondern ums Verfolgen von Personen. Die Gemeinde Enschede wurde deswegen mit einer Geldstrafe von 600.000 Euro belegt. Diese Methode ist nur unter strengen Auflagen zulässig – mit gültiger Rechtsgrundlage, transparenter Information, kurzer Speicherdauer und minimaler Datenverarbeitung.

Die niederländische Datenschutzbehörde (AP) verhängte eine Geldstrafe von 600.000 Euro gegen die Gemeinde Enschede. Die Gemeinde hatte ein WLAN-Tracking-System zur Messung der Besucherzahlen im Stadtzentrum eingesetzt – ein solches System kann jedoch auch Personen verfolgen, was nicht zulässig ist.

Wenn aus Zählen das Verfolgen wird

Enschede beauftragte ein Unternehmen mit der Messung des Besucheraufkommens (seit 2017, eingestellt im Mai 2020). Mithilfe von WLAN-Signalen wurden die sich kreuz und quer bewegenden Personen gezählt: Jedem Smartphone war ein eindeutiger Code zugeordnet, und durch die Zählung der eindeutigen Smartphones konnte das Besucheraufkommen ermittelt werden.

Das Problem: Ein solches System kann mehr als nur zählen. In einem ruhigen Moment lässt sich erkennen, welche Person welchem ​​Code zugeordnet ist und Muster erkennen – beispielsweise jemand, der täglich um 8:00 Uhr kommt und um 17:00 Uhr geht (wahrscheinlich ein Mitarbeiter). Durch die Verknüpfung von Codes mit Smartphones über einen längeren Zeitraum geht es nicht mehr nur ums Zählen, sondern ums Verfolgen. Eine Gemeinde darf zwar Personen zählen, aber nicht einfach nur verfolgen und ausspionieren.

Eine Geldstrafe von 600.000 Euro

Obwohl die Gemeinde keine Überwachung der Bürger beabsichtigte und es auch keine Anzeichen dafür gab, schritt die Polizei dennoch ein. Bürger haben das Recht, sich frei und ungestört auf den Straßen zu bewegen. Nach dem Eingreifen der Polizei stellte die Gemeinde die Praxis am 1. Mai 2020 ein und wurde schließlich mit einer Geldstrafe von 600.000 Euro belegt.

Datenschutzfreundliches Tracking: schwierig, aber nicht unmöglich

Die Einrichtung von WLAN- oder Bluetooth-Tracking auf datenschutzfreundliche Weise ist schwierig und nur unter strengen Bedingungen möglich:

  • Es muss eine gültige Grundlage geben (bei einer Gemeinde beispielsweise die Sicherheit in der Stadt);
  • Bürger und Besucher müssen darüber klar informiert werden;
  • Die Daten dürfen nur für einen kurzen Zeitraum gespeichert werden;
  • Die Verarbeitung muss eingeschränkt bleiben, beispielsweise durch Aktivierung des Systems nur an bestimmten Orten und zu bestimmten Zeiten oder durch Anonymisierung von MAC-Adressen. Bitte beachten Sie: Hashing ist Pseudonymisierung, keine Anonymisierung – in diesem Fall verarbeiten Sie weiterhin personenbezogene Daten.

Häufig gestellte Fragen

Darf ich die Besucherzahlen mithilfe von WLAN-Tracking erfassen?

Nur unter strengen Auflagen. Sobald Sie eindeutige Codes über einen längeren Zeitraum mit Einzelpersonen verknüpfen, verarbeiten Sie personenbezogene Daten und benötigen dafür unter anderem eine Rechtsgrundlage und müssen transparente Informationen bereitstellen.

Reicht die Anonymisierung von MAC-Adressen aus?

Echte Anonymisierung kann eine Lösung sein, da dann keine personenbezogenen Daten mehr verarbeitet werden. Hashing reicht nicht aus: Das ist lediglich Pseudonymisierung, und die Daten bleiben personenbezogene Daten.

Warum wurde der Gemeinde eine Geldstrafe auferlegt, ohne dass ein Nachweis über die Einhaltung der Vorschriften erbracht wurde?

Weil das System Personen verfolgen *könnte* und dadurch die Privatsphäre verletzte. Die AP stufte den Verstoß als schwerwiegend ein, selbst ohne Anzeichen dafür, dass tatsächlich eine Verfolgung stattfand.

Lassen Sie die Rechtmäßigkeit der WLAN-Ortung prüfen

Schützen Sie sich vor Datenschutzverletzungen und hohen Bußgeldern: Lassen Sie Tracking im Voraus prüfen. Die Datenschutzexperten von MKB Juristen unterstützen Sie dabei, dies datenschutzkonform einzurichten. Informieren Sie sich über unsere Expertise im Bereich Datenschutz und Datensicherheit oder vereinbaren Sie ein unverbindliches Erstgespräch .

Bitte beachten Sie: Ein Artikel bietet allgemeine Informationen, Ihre rechtliche Situation kann jedoch anders aussehen.

Ein Vertrag, ein Konflikt oder ein rechtliches Risiko muss stets anhand der Fakten, Dokumente, Beweislage und Interessen beurteilt werden. Sind Sie unsicher? Lassen Sie Ihre Situation prüfen, bevor Sie handeln.

Rechtliche Frage zu diesem Artikel?

Ein Blog bietet zwar Erklärungen, doch Ihre Situation erfordert oft eine konkrete rechtliche Entscheidung. MKB Juristen unterstützt Unternehmer bei Verträgen, Allgemeinen Geschäftsbedingungen, DSGVO-Dokumenten, Arbeitsverträgen, Streitigkeiten und maßgeschneiderten Rechtslösungen.

Erstellung, Überprüfung und Änderung von Verträgen
Rechtliche Unterstützung Hilfe bei Konflikten und Streitigkeiten.
Fachliche Expertise : Spezialisierte Rechtsexperten und Anwälte.
Festpreise. Kostentransparenz im Voraus.

Neueste Artikel

24. Juli 2026

Ausarbeitung einer Wettbewerbsverbotsklausel: Kosten und Ablauf

Eine Wettbewerbsverbotsklausel von einem Anwalt aufsetzen lassen: Was kostet das, wie läuft der Prozess ab und wann sollte man einen individuellen Entwurf einer Vorlage vorziehen?.

24. Juli 2026

Vertragsprüfung: Schritt-für-Schritt-Anleitung für KMU-Unternehmer

Überprüfung eines Vertrags vor der Unterzeichnung: Schritt-für-Schritt-Anleitung, Warnsignale, Checkliste und wann Sie einen Anwalt benötigen.

24. Juli 2026

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Auftragnehmer erstellen lassen: Kosten und Verfahren

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Auftragnehmer von einem Anwalt erstellen lassen: Was kostet das, wie läuft der Prozess ab und wann sollte man sich für eine individuelle Lösung entscheiden?.

23. Juli 2026

Allgemeine Geschäftsbedingungen ausgearbeitet: Kosten und Prozess

Allgemeine Geschäftsbedingungen von einem Anwalt erstellen lassen: Was kostet das, wie läuft der Prozess ab und wann sollte man eine individuell angepasste Version einer Vorlage vorziehen?.

  • Wir arbeiteten unter anderem für:
  • MKBjuristen.nl Partner
  • MKBjuristen.nl Partner
  • MKBjuristen.nl Partner
  • MKBjuristen.nl Partner
Newsletter für Unternehmer

Erhalten Sie praktische Rechtstipps per E-Mail

Jetzt registrieren

Geben Sie Ihre E-Mail-Adresse ein und erhalten Sie unseren Newsletter.

Kein Spam. Nur Rechtstipps.
Mit Ihrer Registrierung stimmen Sie unserer Datenschutzerklärung.
KMU-Anwälte bei der Handelskammer Quelle: Handelskammer 2019
Kostenlose Beratung