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Erstellung eines Agenturvertrags: Was gehört hinein?

Sie entwerfen einen Agenturvertrag? Lesen Sie mehr über die notwendigen Bestandteile, häufige Fehler und wann Sie einen Anwalt hinzuziehen sollten.

Veröffentlicht am 5. September 2026 von MKBjuristen.nl
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Die Erstellung eines Handelsvertretervertrags bedeutet, die Vereinbarungen zwischen Auftraggeber und Handelsvertreter im Rahmen der zwingenden gesetzlichen Bestimmungen des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuchs (Art. 7:428 ff.) festzuhalten. Ein guter Vertrag regelt mindestens den Umfang der Leistungen und Produkte, die Provision, die Vertragslaufzeit und Kündigungsfristen, die Wettbewerbsklausel sowie die Abwicklung – einschließlich der Entschädigung des Auftraggebers. Da große Teile des Gesetzes zugunsten des Handelsvertreters zwingend sind, ist ein maßgeschneiderter Vertrag wichtiger als bei vielen anderen Verträgen.

Die kurze Antwort

  1. Parteien und Mandat: Wer ist der Auftraggeber, wer ist der Beauftragte, was ist der Mediationsbereich?
  2. Produkte und Gebiet: Welche Waren/Dienstleistungen, welches Gebiet oder welcher Kundenstamm.
  3. Provision: Basis, Prozentsatz, Zahlungsdatum und laufende Provision.
  4. Dauer und Beendigung: befristet oder unbefristet, mit gesetzlichen Kündigungsfristen.
  5. Wettbewerbsverbot: schriftlich, klar definiert, maximal zwei Jahre.
  6. Ende: Kundenentschädigung und Abwicklung der noch offenen Aufträge.

Warum die Ausarbeitung eines Agenturvertrags sorgfältig erfolgen muss

Ausarbeitung eines Agenturvertrags für Auftraggeber und Handelsvertreter

Anders als bei einem Standard-Dienstleistungsvertrag können Sie bei einem Agenturvertrag nicht alles frei regeln. Der Gesetzgeber schützt den Agenten, da dieser oft wirtschaftlich von einem einzigen Auftraggeber abhängig ist. Bestimmungen, die gegen geltendes Recht verstoßen und den Agenten benachteiligen, sind anfechtbar oder nichtig. Ein unachtsam formulierter Vertrag kann daher dazu führen, dass Sie an Regeln gebunden sind, die Sie ausdrücklich ausschließen wollten.

Gleichzeitig lässt das Gesetz Raum für individuelle Anpassungen: Sie können fundierte Vereinbarungen zu Provisionssätzen, Exklusivität, Berichtspflichten und dem Arbeitsumfang treffen. Genau darin liegt der Vorteil eines maßgeschneiderten Vertrags.

Die wesentlichen Bestimmungen

Wesentliche Bestimmungen für die Ausarbeitung eines Agenturvertrags
  • Tätigkeitsbereich und Produkte. Definieren Sie, für welche Produkte oder Dienstleistungen und in welchem ​​Gebiet bzw. mit welchem ​​Kundenstamm der Agent als Vermittler tätig ist. Prüfen Sie, ob Exklusivität gilt.
  • Provisionsregelung. Festlegung der Grundlage, des Prozentsatzes und des Zeitpunkts der Entstehung (Art. 7:431 BW), einschließlich Provisionen auf Folgeaufträge und nach Beendigung des Vertragsverhältnisses.
  • Meldepflichten und Informationspflichten. Pflichten in Bezug auf Auftragsmeldungen, Kundendaten und die vom Auftraggeber dem Beauftragten zur Verfügung gestellten Informationen.
  • Dauer und Kündigungsfristen. Befristet oder unbefristet, wobei die gesetzlichen Fristen die Untergrenze darstellen (Art. 7:437 BW).
  • Wettbewerbsverbot. Schriftform, beschränkt in Umfang und Dauer (Art. 7:443 BW).

Dokumentkommission ordnungsgemäß

Aufzeichnungsprovisionsvereinbarungen im Agenturvertrag

Die Kommission ist der Kern der Vergütung und gleichzeitig die größte Quelle von Streitigkeiten. Regel eindeutig:

  • Auf deren Grundlage wird die Provision berechnet (netto, ohne Mehrwertsteuer, nach Abzug der Rabatte).
  • Fälligkeit der Provision: bei Vertragsabschluss, bei Lieferung oder bei Zahlung durch den Kunden.
  • Ob die Provision auch für Bestellungen von bereits vermittelten Kunden ohne erneute Vermittlung gilt.
  • Restprovision: Aufträge, die kurz nach Vertragsende eingehen und dem Handelsvertreter zuzurechnen sind (Art. 7:431 Abs. 2 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches).
  • Was geschieht im Falle einer Stornierung oder Nichtzahlung durch den Kunden?.

Kündigungsfristen und Dauer

Wählen Sie bewusst zwischen einem befristeten und einem unbefristeten Vertrag. Bei einem unbefristeten Vertrag gelten die gesetzlichen Kündigungsfristen: ein Monat im ersten Jahr, zwei im zweiten und drei ab dem dritten Jahr (Art. 7:437 BW). Längere Fristen sind zulässig, die Kündigungsfrist des Auftraggebers darf jedoch niemals kürzer sein als die des Auftragnehmers. Ein stillschweigend verlängerter befristeter Vertrag gilt anschließend als unbefristet.

Die Wettbewerbsverbotsklausel

Wenn Sie die Befugnisse des Handelsvertreters nach Vertragsende einschränken möchten, muss die Klausel Artikel 7:443 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches entsprechen: Sie muss schriftlich erfolgen, auf die Art der vermittelten Waren oder Dienstleistungen sowie auf das Gebiet oder den Kundenstamm des Handelsvertreters beschränkt sein und darf maximal zwei Jahre gelten. Eine zu weit gefasste Klausel ist unwirksam – in diesem Fall genießen Sie letztlich keinen Schutz.

Vergessen Sie nicht die Kundenentschädigung

Am Ende des Vertrags kann dem Handelsvertreter eine Kundenentschädigung (Art. 7:442 BW) zustehen, die maximal einem Jahresgehalt auf Basis des Durchschnitts der letzten fünf Jahre entspricht. Dieser Anspruch kann nicht im Voraus ausgeschlossen werden, er kann jedoch im Vertrag berücksichtigt werden – beispielsweise durch eine ordnungsgemäße Dokumentation der Provisionsstruktur und der Zusammensetzung des Kundenstamms.

Praktisches Beispiel

Ein Großhändler für Gartenmöbel hat einen Handelsvertretervertrag abgeschlossen, der keine rückwirkende Provision und eine vage Wettbewerbsklausel enthält („Der Handelsvertreter darf zwei Jahre lang nicht im Wettbewerb stehen“). Nach Beendigung des Vertrags erweist sich die Klausel als unwirksam, da sie weder nach Gebiet noch nach Kundenstamm definiert ist und der Handelsvertreter Provisionen für kurz nach Vertragsende eingegangene Bestellungen geltend macht. Ein individuell aufgesetzter Vertrag hätte beide Punkte klar geregelt.

Ehrliche Empfehlung

Ein Rechtsexperte entwirft einen maßgeschneiderten Agenturvertrag

Für eine kleine, unkomplizierte Partnerschaft mit geringem Umsatz und ohne Wettbewerbsverbot genügt ein bewährter Standardvertrag – in diesem Fall ist kein Anwalt erforderlich. Sobald jedoch Exklusivität, ein Wettbewerbsverbot, erhebliche Provisionszahlungen oder grenzüberschreitender Handel ins Spiel kommen, sollten Sie sich unbedingt rechtlich beraten lassen. Da die gesetzlichen Vorgaben zwingend sind, ist ein Fehler im Vertrag in der Regel teurer als die Erstellung eines individuell angepassten Vertrags.

Lesen Sie mehr: Was ist ein Agenturvertrag? Wie lässt man einen Agenturvertrag aufsetzen ? Und so funktioniert der Agenturvertrag.

Häufig gestellte Fragen

Was muss in einem Agenturvertrag enthalten sein?

Mindestens: die Parteien und der Mediationsbereich, die Produkte oder Dienstleistungen, die Provisionsvereinbarung, die Laufzeit und Kündigungsfristen, etwaige Wettbewerbsverbote sowie die Abfindung bei Beendigung des Mediationsverhältnisses, einschließlich der Entschädigung des Mandanten. Alles im Rahmen der zwingenden Bestimmungen von Art. 7:428 ff. des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches.

Kann ich einen Agenturvertrag selbst aufsetzen?

In einem einfachen Fall mit einem guten Modell ist das möglich. Da jedoch viele gesetzliche Bestimmungen zugunsten des Vertreters zwingend sind, kann leicht ein Fehler passieren – beispielsweise eine unwirksame Wettbewerbsverbotsklausel. Bei größeren Interessen lohnt sich eine rechtliche Prüfung.

Wie gestalte ich die Provision am besten?

Die Berechnungsgrundlage (welcher Umsatz), der Prozentsatz, der Zeitpunkt der Provisionsberechnung und die Frage, ob die Provision auch für Folgeaufträge und kurz nach Vertragsende eingehende Aufträge gilt, sind zu regeln (Art. 7:431 BW). Unklarheiten bezüglich der Provision sind die häufigste Ursache für Streitigkeiten.

Welche Kündigungsfristen sollte ich angeben?

Bei unbestimmter Dauer gelten die gesetzlichen Mindestlaufzeiten: ein, zwei oder drei Monate, je nach Dauer des Auftragsverhältnisses (Art. 7:437 BW). Längere Laufzeiten sind möglich, die Laufzeit für den Auftraggeber darf jedoch nicht kürzer sein als die für den Beauftragten.

Muss ich eine Wettbewerbsverbotsklausel einfügen?

Dies ist zulässig, sofern die Vereinbarung schriftlich erfolgt und auf die Art der Produkte sowie das Gebiet oder den Kundenstamm des Vertreters beschränkt ist, mit einer maximalen Laufzeit von zwei Jahren (Art. 7:443 BW). Eine zu weit gefasste Klausel ist unwirksam; formulieren Sie sie daher sorgfältig oder lassen Sie sie ausarbeiten.

Kann ich die Kundenprovision ausschließen?

Nein, der Anspruch auf Kundenvergütung (Art. 7:442 BW) ist zwingend gesetzlich verankert und kann nicht im Voraus ausgeschlossen werden. Sie können ihn jedoch im Vertrag berücksichtigen, indem Sie die Provisionsstruktur und die Zusammensetzung des Kundenstamms ordnungsgemäß dokumentieren.

Einen festen oder unbefristeten Zeitraum vereinbaren?

Beides ist möglich. Ein befristeter Vertrag endet automatisch, wird er jedoch stillschweigend verlängert, gilt er anschließend als unbefristet mit den entsprechenden Kündigungsfristen. Treffen Sie diese Entscheidung bewusst und dokumentieren Sie die Konsequenzen.

Bitte beachten Sie: Ein Artikel bietet allgemeine Informationen, Ihre rechtliche Situation kann jedoch anders aussehen.

Ein Vertrag, ein Konflikt oder ein rechtliches Risiko muss stets anhand der Fakten, Dokumente, Beweislage und Interessen beurteilt werden. Sind Sie unsicher? Lassen Sie Ihre Situation prüfen, bevor Sie handeln.

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Ein Blog bietet zwar Erklärungen, doch Ihre Situation erfordert oft eine konkrete rechtliche Entscheidung. MKB Juristen unterstützt Unternehmer bei Verträgen, Allgemeinen Geschäftsbedingungen, DSGVO-Dokumenten, Arbeitsverträgen, Streitigkeiten und maßgeschneiderten Rechtslösungen.

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KMU-Anwälte bei der Handelskammer Quelle: Handelskammer 2019
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