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Ein mitgeteilter Preis ist nicht immer endgültig

Ein mitgeteilter Preis ist nicht immer fix. Wenn Sie den Käufer irreführen (z. B. durch betrügerische Software), kann das Gericht den Preis herabsetzen oder den Kaufvertrag teilweise auflösen. Umgekehrt gilt dies im Falle eines offensichtlichen Irrtums – eines falsch angegebenen Preises….

Veröffentlicht am 3. August 2021 von MKBjuristen.nl
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Ein mitgeteilter Preis ist nicht immer fix. Wenn Sie den Käufer irreführen (z. B. durch betrügerische Software), kann das Gericht den Preis herabsetzen oder den Kaufvertrag teilweise auflösen. Umgekehrt sind Sie im Falle eines offensichtlichen Irrtums – eines eindeutig zu niedrigen Preises – nicht verpflichtet, zu diesem Preis zu verkaufen. Darüber hinaus können Sie Preisänderungen unter bestimmten Bedingungen in Ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln.

Der Preis ist ein zentraler Vertragsbestandteil: Er darf nicht im Kleingedruckten versteckt werden, und Gerichte ändern Preise nicht leichtfertig. Doch wie ein Fall mit betrügerischer Software zeigt, ist dies manchmal möglich.

Preisnachlass für betrügerische Software

Die Car Claim Foundation setzte sich für Besitzer von Fahrzeugen (Audi, SEAT, Škoda, Volkswagen) mit Dieselmotoren ein, die mit einer Manipulationssoftware ausgestattet waren. Diese Software erweckte bei Tests den Anschein, als würden die Emissionsnormen eingehalten, während der Motor in Wirklichkeit deutlich höhere Emissionen ausstieß – ein Wert, der nach europäischen Emissionsvorschriften verboten war, aber dennoch zwischen 2008 und 2015 verwendet wurde.

Das Bezirksgericht Amsterdam (ECLI:NL:RBAMS:2021:3617) urteilte, dass die Hersteller rechtswidrig gehandelt und nicht nur die Aufsichtsbehörde, sondern auch die Käufer vorsätzlich getäuscht hatten. Infolgedessen zahlten die Käufer zu viel: Sie wären bereit gewesen, den Preis zu zahlen, hätten aber ein Fahrzeug erhalten, das den Standards entsprach. Der Richter setzte die Preisminderung auf 3.000 Euro für einen Neuwagen und 1.500 Euro für einen Gebrauchtwagen fest – eine teilweise, nicht vollständige Vertragsauflösung (Preisminderung), da das Fahrzeug fahrbereit war. Dies basiert auf Artikel 7:22 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches: Entspricht die gelieferte Sache nicht der Vereinbarung, kann der Verbraucher vom Vertrag zurücktreten oder den Preis anteilig mindern.

Ein falscher Preis und der offensichtliche Fehler

Umgekehrt gilt: Wird irrtümlich ein zu niedriger Preis angezeigt (z. B. im Warenkorb höher als im Regal oder aufgrund eines Fehlers im Webshop), darf der Verbraucher grundsätzlich von dem angezeigten, angemessenen Preis ausgehen – es sei denn, es handelt sich offensichtlich um einen Fehler. Im Falle eines solchen offensichtlichen Fehlers kann der Verbraucher den Verkäufer nicht zur Lieferung zu diesem Preis zwingen.

Sie beurteilen anhand des Urteils des Oberlandesgerichts ’s-Hertogenbosch (ECLI:NL:GHSHE:2008:BC2420), ob ein offensichtlicher Irrtum vorliegt. Dabei gehen Sie von einem durchschnittlich informierten Verbraucher aus, der sich über Marke, Funktionen, vergleichbare Preise und Angebote informiert hat. In diesem Fall wurden LCD-Fernseher ohne Werbeaktion für 99 Euro angeboten, während vergleichbare Geräte zwischen 700 und 1.300 Euro kosteten. Dem Verbraucher hätte klar sein müssen, dass es sich um einen Irrtum handelte, weshalb der Verkäufer nicht verpflichtet war, für 99 Euro zu liefern.

Preisänderungen gemäß den Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Der Preis ist nicht völlig unflexibel. Sie können in Ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen , dass Sie den Preis unter bestimmten Voraussetzungen anpassen können: Eine Preisänderung innerhalb von drei Monaten nach Vertragsschluss ist nur zulässig, wenn dies in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen angegeben ist und der Verbraucher das Recht hat, den Vertrag zu kündigen.

Häufig gestellte Fragen

Sollte ich zu einem falschen, zu niedrigen Preis verkaufen?

Nicht, wenn es sich um einen offensichtlichen Fehler handelt, den ein durchschnittlich informierter Verbraucher hätte bemerken müssen. Im Falle eines angemessenen Preises, der nicht offensichtlich falsch ist, kann der Verbraucher jedoch eine Reklamation einreichen.

Kann ein Richter den Preis rückwirkend reduzieren?

Ja, beispielsweise wenn das Produkt nicht der Vereinbarung entspricht oder der Käufer irregeführt wurde. Der Richter kann dann den Preis mindern oder den Kaufvertrag (teilweise) auflösen.

Darf ich meine Preise in der Zwischenzeit ändern?

Unter bestimmten Voraussetzungen ja, sofern Ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen dies vorsehen. Im Falle einer Änderung innerhalb von drei Monaten nach Vertragsschluss muss der Verbraucher die Möglichkeit haben, den Vertrag zu kündigen.

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Bitte beachten Sie: Ein Artikel bietet allgemeine Informationen, Ihre rechtliche Situation kann jedoch anders aussehen.

Ein Vertrag, ein Konflikt oder ein rechtliches Risiko muss stets anhand der Fakten, Dokumente, Beweislage und Interessen beurteilt werden. Sind Sie unsicher? Lassen Sie Ihre Situation prüfen, bevor Sie handeln.

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KMU-Anwälte bei der Handelskammer Quelle: Handelskammer 2019
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