MKB Juristen entwirft individuelle Rechtsdokumente
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Eine digitale Signatur kann rechtsgültig sein, ihre Beweiskraft variiert jedoch je nach Art erheblich. Das Gesetz (eIDAS) unterscheidet drei Arten: die einfache, die erweiterte und die qualifizierte elektronische Signatur. Nur die qualifizierte Signatur ist einer handschriftlichen Unterschrift rechtlich gleichgestellt.
Drei Arten von elektronischen Signaturen
Die europäische eIDAS-Verordnung unterscheidet drei Stufen. Die einfache elektronische Signatur (z. B. eine handschriftliche Notiz auf einem Tablet oder eine eingescannte Unterschrift) ist die einfachste. Die erweiterte Signatur ist eindeutig mit dem Unterzeichner verknüpft und bietet mehr Sicherheit. Die qualifizierte Signatur erfüllt die strengsten Anforderungen und wird mithilfe eines qualifizierten Zertifikats angewendet.
Welche ist rechtlich gültig?
Grundsätzlich kann jede elektronische Signatur rechtsgültig sein; ein Vertrag unterliegt üblicherweise keinen formalen Anforderungen. Eine qualifizierte elektronische Signatur hat jedoch dieselbe Rechtswirkung wie eine handschriftliche Unterschrift. Bei weniger strengen Varianten prüft der Richter, ob das verwendete Verfahren unter Berücksichtigung des Zwecks und der Umstände ausreichend zuverlässig war.
Es betrifft den Beweiswert
Das Problem liegt oft in der Beweiskraft. Eine einfache Notiz auf einem Tablet oder Touchscreen beweist nicht immer, wer wofür unterschrieben hat. Bei wichtigen oder strittigen Verträgen lohnt sich eine zuverlässigere Methode, um die Unterschrift nachweisen zu können.
So beugt man Problemen vor
Die Art der Unterschrift sollte der Bedeutung des Dokuments entsprechen: Für Standardbestellungen genügt oft eine einfache Variante, während für wichtige Verträge eine erweiterte oder qualifizierte Unterschrift gewählt werden sollte. Bewahren Sie außerdem einen Nachweis darüber auf, wer wann und zu welchem Zweck unterschrieben hat.
Häufig gestellte Fragen
Ist eine digitale Signatur rechtsgültig?
Sie kann rechtsgültig sein. Die qualifizierte elektronische Signatur ist rechtlich einer handschriftlichen Unterschrift gleichwertig; bei weniger strengen Varianten beurteilt der Richter deren Zuverlässigkeit.
Zählt eine Kritzelei auf einem Tablet?
Es mag sich um eine gültige Unterschrift handeln, aber ihr Beweiswert ist begrenzt: Es ist nicht immer klar, wer unterschrieben hat und zu welchem Zweck.
Welche Signatur soll ich verwenden?
Passen Sie die Signaturstufe der Wichtigkeit des Dokuments an. Verwenden Sie für wichtige Verträge eine erweiterte oder qualifizierte Signatur.
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