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Die Vermietung von Rentieren könnte in den Niederlanden doch noch erlaubt werden

Kreative Erlebnisse mit Tieren – Alpaka-Spaziergänge, Ziegen-Yoga, Katzencafés – sind erlaubt, jedoch im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Sie müssen das Tierwohl, die Sicherheit der Kunden und die geltenden Vorschriften zur Tierhaltung berücksichtigen. Darüber hinaus sind Sie...

Veröffentlicht am 24. März 2022 von MKBjuristen.nl
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Kreative Erlebnisse mit Tieren – Alpaka-Spaziergänge, Ziegen-Yoga, Katzencafés – sind erlaubt, jedoch im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Sie müssen das Tierwohl, die Sicherheit der Kunden und die geltenden Vorschriften zur Tierhaltung beachten. Darüber hinaus haften Sie als Tierhalter für alle von Ihrem Tier verursachten Schäden.

Darf man Tiere einfach so benutzen?

Nicht jedes Tier darf einfach so gehalten oder kommerziell genutzt werden. Gesetzliche Bestimmungen legen fest, welche (Säugetiere) unter welchen Bedingungen gehalten werden dürfen, unter anderem zum Schutz des Tierwohls und der Tiersicherheit. Prüfen Sie im Voraus, ob die Haltung des von Ihnen gewünschten Tieres zulässig ist und ob Sie besondere Auflagen erfüllen müssen.

Tierschutz an erster Stelle

Sie müssen das Wohl der Tiere gewährleisten: angemessene Unterbringung, Pflege, Ruhe und Schutz vor Stress durch die Öffentlichkeit. Das Tierschutzgesetz und die zugehörigen Verordnungen legen die Anforderungen hierfür fest. Bei Nichteinhaltung riskieren Sie behördliche Maßnahmen und Reputationsschäden.

Kundensicherheit

Wenn Sie Kunden mit Tieren in Kontakt bringen, müssen Sie für deren Sicherheit sorgen: durch angemessene Einweisung, Aufsicht und Maßnahmen, um Bisse, Tritte oder Stürze zu verhindern. Ein Unfall kann Haftungsansprüche und Schadensersatzforderungen nach sich ziehen.

Haftung für Ihr Tier

Als Tierhalter haften Sie grundsätzlich für Schäden, die Ihr Tier verursacht (Gefährdungshaftung, Artikel 6:179 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches), selbst ohne eigenes Verschulden. Dieses Risiko lässt sich durch angemessene Anweisungen, Aufsicht, klare Geschäftsbedingungen und eine entsprechende Haftpflichtversicherung minimieren.

Häufig gestellte Fragen

Darf ich für ein Erlebnis jedes beliebige Tier verwenden?

Nein. Das Gesetz regelt, welche Tiere unter welchen Bedingungen gehalten werden dürfen. Informieren Sie sich im Voraus.

Hafte ich, wenn ein Tier einen Kunden verletzt?

Grundsätzlich ja: Als Tierhalter haften Sie uneingeschränkt für Schäden, die Ihr Tier verursacht (Artikel 6:179 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches). Sie können dieses Risiko jedoch durch Anweisungen, Aufsicht und eine Versicherung begrenzen.

Worauf sollte ich sonst noch achten?

Zum Tierschutz, zur Kundensicherheit und zu klaren Bedingungen hinsichtlich der Teilnahme auf eigene Gefahr, im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.

Ist Ihr Tiererlebnis rechtlich zulässig?

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Bitte beachten Sie: Ein Artikel bietet allgemeine Informationen, Ihre rechtliche Situation kann jedoch anders aussehen.

Ein Vertrag, ein Konflikt oder ein rechtliches Risiko muss stets anhand der Fakten, Dokumente, Beweislage und Interessen beurteilt werden. Sind Sie unsicher? Lassen Sie Ihre Situation prüfen, bevor Sie handeln.

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KMU-Anwälte bei der Handelskammer Quelle: Handelskammer 2019
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