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Die Kosmetikkette diskriminiert Frauen mit ihren Schminkrichtlinien

Als Arbeitgeber können Sie Kleider- und Erscheinungsvorschriften festlegen und dabei mitunter zwischen Männern und Frauen unterscheiden. Dies muss jedoch objektiv begründet sein. Eine Make-up-Vorschrift, die nur Frauen betrifft, könnte eine verbotene Diskriminierung aufgrund des Geschlechts darstellen.

Veröffentlicht am 11. Oktober 2022 von MKBjuristen.nl
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Als Arbeitgeber dürfen Sie Kleider- und Erscheinungsvorschriften festlegen und dabei mitunter zwischen Männern und Frauen unterscheiden. Dies muss jedoch objektiv begründet sein. Eine Make-up-Vorschrift, die nur Frauen betrifft, kann eine verbotene Diskriminierung aufgrund des Geschlechts darstellen, wenn dafür kein triftiger Grund vorliegt.

Regelungen sind zulässig, aber nur in bestimmten Grenzen

Aufgrund Ihres Weisungsrechts können Sie Vorschriften bezüglich Kleidung und Erscheinungsbild festlegen, beispielsweise um ein professionelles Auftreten zu gewährleisten. Eine Unterscheidung zwischen Männern und Frauen – etwa unterschiedliche Uniformen für Stewards und Stewardessen – ist ebenfalls zulässig. Hierbei ist jedoch Vorsicht geboten.

Unterscheidungen müssen objektiv begründet sein

Wer aufgrund des Geschlechts diskriminiert, muss dafür eine objektive Rechtfertigung haben: ein legitimes Ziel und angemessene sowie notwendige Mittel. Eine Regelung, die Frauen zum Tragen von Make-up verpflichtet, während für Männer keine vergleichbare Regelung gilt, entbehrt oft dieser Rechtfertigung und kann daher eine verbotene Diskriminierung aufgrund des Geschlechts darstellen.

Gleichbehandlungsgesetzgebung

Das Gleichbehandlungsgesetz verbietet Diskriminierung unter anderem aufgrund des Geschlechts, sofern diese nicht gerechtfertigt ist. Das Niederländische Institut für Menschenrechte und die Gerichte prüfen die Einhaltung dieses Gesetzes. Eine Bestimmung, die Frauen unverhältnismäßig stark benachteiligt und nicht objektiv gerechtfertigt werden kann, ist nichtig.

So macht man es richtig

Legen Sie Regelungen fest, die für Männer und Frauen gleichermaßen gelten und deren Zweck – wie Hygiene, Sicherheit oder Repräsentativität – nachvollziehbar ist. Vermeiden Sie Anforderungen, die ohne triftigen Grund nur ein Geschlecht belasten. Gestalten Sie die Richtlinie neutral und verhältnismäßig.

Häufig gestellte Fragen

Darf ich unterschiedliche Kleiderordnungen für Männer und Frauen festlegen?

Unter bestimmten Bedingungen ja, vorausgesetzt, die Unterscheidung ist objektiv durch ein legitimes Ziel und ein angemessenes, notwendiges Mittel gerechtfertigt.

Darf ich von Frauen verlangen, dass sie Make-up tragen?

Oft nicht: Ohne objektive Rechtfertigung kann dies eine verbotene Diskriminierung aufgrund des Geschlechts darstellen.

Wer testet das?

Das Niederländische Institut für Menschenrechte und der Richter, basierend auf dem Gleichbehandlungsgesetz.

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KMU-Anwälte bei der Handelskammer Quelle: Handelskammer 2019
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