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Ausarbeitung allgemeiner Geschäftsbedingungen für Unternehmen, die Schulungen und Kurse anbieten: Dies sollte enthalten sein

Sie möchten Allgemeine Geschäftsbedingungen für Unternehmen entwerfen, die Schulungen und Kurse anbieten? Lesen Sie, welche Elemente enthalten sein sollten, welche Fehler häufig vorkommen und wann Sie diese erstellen sollten

Veröffentlicht am 27. Juli 2026 von MKBjuristen.nl
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Die Erstellung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Unternehmen, die Schulungen und Kurse anbieten, erfordert die detaillierte Regelung der Risiken Ihres spezifischen Angebots: Anmeldung, Stornierung und Umbuchung mit klarer Risikostaffelung; die gesetzliche Widerrufsfrist für Verbraucher; Zahlung und Zahlungsbedingungen; Urheberrechte an Ihren Lehrmaterialien; Haftungsbeschränkung; und Regelungen bei Nichterscheinen. Bei offenen Kursen für Privatpersonen müssen die Verbraucherschutzbestimmungen (14-tägige Widerrufsfrist, keine unangemessen belastenden Klauseln) ausdrücklich aufgeführt werden. Im Folgenden finden Sie eine genaue Beschreibung der erforderlichen Inhalte und Hinweise zu häufigen Fehlern.

Die kurze Antwort

  1. Registrierung und Erstellung: Wie eine Buchung rechtlich erstellt und bestätigt wird.
  2. Stornierung und Umbuchung: gestaffeltes System mit prozentualen Gebühren sowie die Möglichkeit zur Umbuchung.
  3. Widerrufsfrist für Verbraucher: 14 Tage bei Fernanmeldung, vorbehaltlich der Regelungen für vorzeitigen Vertragsbeginn.
  4. Zahlung: Ratenzahlung, Vorauszahlung, Zinsen und Inkassokosten bei Zahlungsverzug.
  5. Geistiges Eigentum: Das Kursmaterial bleibt Ihr Eigentum; verwenden Sie es nur zu Ihren eigenen Lernzwecken.
  6. Haftung und Nichterscheinen: beschränkte Haftung und Folgen des Nichterscheinens.

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Unternehmen, die Schulungen und Kurse anbieten, entwerfen: Wo fängt man an?

Erstellung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Unternehmen, die Schulungen und Kurse anbieten

Verwenden Sie nicht einfach eine beliebige Vorlage, sondern erstellen Sie Ihr eigenes Angebot. Verkaufen Sie einzelne offene Kurse, mehrtägige Programme, Inhouse-Schulungen oder Online-Module? An Privatkunden, Unternehmen oder beides? Davon hängen die benötigten Konditionen ab. Ein Kursangebot speziell für Inhouse-Schulungen unterscheidet sich von einem Angebot für offene Kurse für Privatpersonen.

Ermitteln Sie zunächst Ihre Risiken: Welche Stornierungen verursachen Kosten, wie bezahlen Sie Lehrkräfte und den Veranstaltungsort im Voraus und wie wertvoll ist Ihr Unterrichtsmaterial? Anschließend formulieren Sie für jedes Risiko eine Klausel.

Registrierung und Gründung

Legen Sie fest, wann ein Vertrag zustande kommt: mit Ihrer Bestätigung, nach Online-Zahlung oder nach Unterzeichnung des Angebots. Vereinbaren Sie außerdem Folgendes:

  • Welche Daten der Teilnehmer angibt und dass diese korrekt sein müssen.
  • Dass Sie eine Anmeldung ablehnen oder einen Kurs wegen unzureichender Teilnehmerzahl absagen können.
  • Wie Sie die Geschäftsbedingungen so anbieten, dass die Informationspflicht (Art. 6:233/6:234 BW) erfüllt wird.

Stornierung und Umbuchung: der Kern

Stornierungs- und Umbuchungsgebühren gemäß den Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Schulungsanbieters

Dies ist die Klausel, auf die Sie sich am häufigsten berufen. Arbeiten Sie mit einer gleitenden Skala, die auf der Zeit vor Beginn basiert, zum Beispiel:

  • Bis zu vier Wochen im Voraus: kostenlos oder gegen eine Bearbeitungsgebühr.
  • Vier bis zwei Wochen im Voraus: ein Teil der Kursgebühr.
  • Innerhalb einer Woche oder zu Beginn: der volle Betrag.

Bieten Sie außerdem die Möglichkeit zur Umbuchung : Eine einmalige kostenlose Umbuchung auf einen späteren Termin ist möglich, danach wird eine Gebühr fällig. Dies ist fairer für die Teilnehmer und hält sie bei der Stange. Vermeiden Sie eine starre 100%-Klausel ohne Alternative; solche Klauseln können für die Verbraucher unwirksam sein.

Widerrufsfrist für den Verbraucher

Beim Verkauf an Privatpersonen über Online- oder Telefonregistrierung gilt eine obligatorische 14-tägige Widerrufsfrist. Nehmen Sie Folgendes in Ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen auf:

  • Der Verbraucher kann innerhalb von 14 Tagen kostenfrei widerrufen, es sei denn, die Dienstleistung wurde bereits mit seiner Zustimmung erbracht.
  • Wenn er ausdrücklich darum bittet, den Kurs innerhalb dieses Zeitraums zu beginnen, können Sie im Falle einer vorzeitigen Beendigung einen anteiligen Betrag berechnen.
  • Ein Verweis auf oder ein beigefügtes Musterformular für die Auflösung.

Dieses Recht darf weder ausgeschlossen noch eingeschränkt werden. Andernfalls ist die betreffende Klausel ungültig.

Zahlung

Klare Regel:

  • Zahlungsfrist (z. B. 14 Tage nach Rechnungsdatum oder Vorauszahlung vor Beginn der Arbeiten).
  • Vorauszahlung für offene Kurse, damit Ihre Teilnahme sichergestellt ist.
  • Folgen der verspäteten Zahlung: gesetzliche (handelsrechtliche) Zinsen und Inkassokosten gemäß WIK sowie das Recht, die Teilnahme bis zur Zahlung auszusetzen.

Geistiges Eigentum an Lehrmaterialien

Kursmaterial mit einer Klausel zum geistigen Eigentum in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Ihre Leser, Präsentationsfolien, Aufgaben und Online-Module sind urheberrechtlich geschützt. Bitte geben Sie Folgendes an:

  • Alle Rechte an den Kursmaterialien verbleiben bei Ihnen (bzw. Ihrem Unternehmen).
  • Der Teilnehmer darf es ausschließlich für sein eigenes Lernziel verwenden.
  • Das Kopieren, Verbreiten, Veröffentlichen oder kommerzielle Weiterverwenden ohne Genehmigung ist untersagt.

Ohne diese Klausel kann Ihr Material ungeprüft weitergegeben oder sogar von einem Konkurrenten verwendet werden.

Haftung und Nichterscheinen

Begrenzen Sie Ihre Haftung, aber nicht unbegrenzt. Üblicherweise gilt:

  • Die Haftung ist auf den Rechnungsbetrag des jeweiligen Kurses beschränkt.
  • Ausschluss von indirekten Schäden (Einnahmeausfälle, Folgeschäden).
  • Kein Ausschluss bei Vorsatz oder bewusster Fahrlässigkeit – das hält nicht stand.

Bei Nichterscheinengilt: Teilnehmer, die ohne rechtzeitige Benachrichtigung nicht erscheinen, müssen die volle Kursgebühr entrichten und haben keinen Anspruch auf Nachholtermine. Dies entspricht einer verspäteten Stornierung.

Kurzes praktisches Beispiel

Ein Sprachinstitut bot Abendkurse für Privatpersonen an, die ausschließlich eine 100%ige Stornierungsgebühr vorsahen und keine Widerrufsfrist gewährten. Stornierte ein Kunde innerhalb von zwei Tagen nach der Online-Anmeldung und machte von seinem Widerrufsrecht Gebrauch, war das Institut dennoch zur Rückerstattung verpflichtet. Durch die Einführung einer Widerrufsfrist, einer Umbuchungsmöglichkeit und einer gestaffelten Stornierungsregelung konnten nachfolgende Stornierungen problemlos abgewickelt werden.

Ehrliche Empfehlung

Ein Rechtsexperte prüft persönlich die vom Kursanbieter entworfenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Wenn Sie ausschließlich an Unternehmen verkaufen (intern an andere Unternehmen), ein einheitliches Kursformat anbieten und klare Zahlungs- und Stornierungsbedingungen haben, können Sie selbst ein solides Regelwerk auf Basis einer guten Struktur erstellen – ein Anwalt ist in diesem Fall nicht unbedingt erforderlich. Sobald jedoch Verbraucher teilnehmen, Online-Zahlungen verfallen, Sie mit Zertifizierungen oder wertvollen, urheberrechtlich geschützten Lehrmaterialien arbeiten oder international tätig sind, steigen die Risiken. Lassen Sie in diesem Fall die Widerrufsfrist, die Haftungs- und die IP-Klauseln überprüfen, denn genau diese Punkte können bei Fehlern zum Scheitern führen.

Bereit für den Start? Sehen Sie sich die allgemeinen Geschäftsbedingungen für Schulungsanbieter und Kursanbieter an, lesen Sie diese zunächst durch oder vergleichen Sie sie mit der Möglichkeit, sie entwerfen zu lassen .

Häufig gestellte Fragen

Was sind die Mindestanforderungen an die Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Schulungsanbieters?

Mindestens: Anmeldung und Abschluss, Stornierung und Umbuchung (mit gestaffelten Gebühren), Widerrufsrecht für Verbraucher, Zahlung und Zahlungsbedingungen, Urheberrechte an den Kursmaterialien, Haftungsbeschränkung und Regelungen bei Nichterscheinen. Diese Punkte decken die spezifischen Risiken von Kursen und Schulungsprogrammen ab.

Wie richte ich eine gute Stornierungsskala ein?

Die Entschädigung sollte an den Zeitraum vor Leistungsbeginn gekoppelt sein: Je länger der Leistungsbeginn zurückliegt, desto geringer die Kosten, je näher er rückt. Beispielsweise bis zu vier Wochen kostenlos, zwischen vier und zwei Wochen anteilig und innerhalb einer Woche vollständig. Eine Umbuchungsmöglichkeit sollte hinzugefügt werden, da dies das System ausgewogener gestaltet und die Anfechtbarkeit für Verbraucher verringert.

Muss ich eine Bedenkzeit für Geschäftskunden vorsehen?

Nein. Die gesetzliche 14-tägige Widerrufsfrist gilt nur für Verbraucher, die sich online registrieren. Wenn Sie ausschließlich an Unternehmen verkaufen, ist diese Klausel nicht erforderlich. Sollten Sie sich jedoch nicht sicher sein, ob sich auch Privatpersonen registrieren, fügen Sie sie hinzu, um den geltenden Verbraucherschutzbestimmungen zu entsprechen.

Wie kann ich meine Unterrichtsmaterialien in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen schützen?

Fügen Sie eine Klausel zum Urheberrecht hinzu: Alle Rechte an den Lesematerialien, Präsentationsfolien und Online-Modulen verbleiben bei Ihnen; die Teilnehmenden dürfen das Material ausschließlich für ihre eigenen Lernzwecke nutzen und es weder kopieren, weitergeben noch kommerziell wiederverwenden. Ohne diese Klausel kann Ihr Inhalt frei verbreitet werden.

Kann ich meine Haftung vollständig ausschließen?

Nein. Sie können die Haftung zwar beschränken, beispielsweise auf den Rechnungsbetrag und unter Ausschluss von Folgeschäden, jedoch nicht bei Vorsatz oder grob fahrlässiger Fahrlässigkeit. Für Verbraucher ist ein übermäßig weit gefasster Haftungsausschluss zudem unangemessen belastend und daher anfechtbar. Achten Sie daher auf ein ausgewogenes Haftungslimit.

Wie gehe ich mit Zahlungen und Zahlungsverzug um?

Legen Sie die Zahlungsfrist fest und erwägen Sie Vorauszahlung für offene Kurse. Vereinbaren Sie, dass bei Zahlungsverzug gesetzliche Verzugszinsen und Inkassokosten anfallen und dass Sie Ihre Teilnahme bis zum Zahlungseingang aussetzen können. So ist Ihre finanzielle Situation vor Kursbeginn gesichert.

Was muss ich bezüglich Nichterscheinens angeben?

Legen Sie fest, dass ein Teilnehmer, der ohne rechtzeitige Stornierung nicht erscheint, die volle Kursgebühr entrichten muss und keinen Anspruch auf Nachholung der versäumten Einheit hat. Behandeln Sie Nichterscheinen als verspätete Stornierung. Geben Sie die Stornierungsfrist klar an, damit im Nachhinein eindeutig ist, wann der volle Betrag fällig ist.

Bitte beachten Sie: Ein Artikel bietet allgemeine Informationen, Ihre rechtliche Situation kann jedoch anders aussehen.

Ein Vertrag, ein Konflikt oder ein rechtliches Risiko muss stets anhand der Fakten, Dokumente, Beweislage und Interessen beurteilt werden. Sind Sie unsicher? Lassen Sie Ihre Situation prüfen, bevor Sie handeln.

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KMU-Anwälte bei der Handelskammer Quelle: Handelskammer 2019
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