MKB Juristen entwirft individuelle Rechtsdokumente
Es empfiehlt sich, wichtige Verträge, Geschäftsbedingungen und andere juristische Dokumente nicht selbst zusammenzustellen oder zu kopieren. Wir unterstützen Unternehmer mit begrenztem Budget mit maßgeschneiderten Rechtslösungen, transparenten Kosten im Voraus und verständlichen Erklärungen.
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Die Erstellung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen für einen Handwerksbetrieb erfordert die klare Definition von sechs Punkten: Angebot, Zusatzleistungen, Material, Gewährleistung, Haftung und Zahlung. Genau hier stoßen Handwerker und kleine Bauunternehmen in der Praxis häufig auf Schwierigkeiten. Ein gutes Regelwerk berücksichtigt die Unterschiede zwischen Privat- und Geschäftskunden und entspricht den geltenden Verbraucherschutzgesetzen. Im Folgenden gehen wir Punkt für Punkt darauf ein, was enthalten sein sollte und welche Fehler zu vermeiden sind.
Die kurze Antwort
- Angebot: Gültigkeitszeitraum, Leistungsumfang und Art der Auftragserteilung.
- Zusätzliche Arbeiten: Zusätzliche oder geänderte Arbeiten werden schriftlich bestätigt und separat in Rechnung gestellt.
- Material: Lieferant, Risiko der Preissteigerung und Eigentumsvorbehalt bis zur vollständigen Bezahlung.
- Garantie: Was Sie garantieren, für welchen Zeitraum und was ausgeschlossen ist.
- Haftung: eine angemessene Beschränkung, die mit dem Rechnungsbetrag oder der Versicherung zusammenhängt.
- Zahlung: Ratenzahlung, Anzahlung, Ausfall- und Inkassokosten – plus ein separater Verbraucherbereich.
Allgemeine Geschäftsbedingungen für ein Handwerksunternehmen entwerfen: Wo fängt man an?
Beginnen Sie mit Ihrer eigenen Praxis. Arbeiten Sie hauptsächlich für Privatpersonen oder für Unternehmen? Reichen Sie die Unterlagen selbst ein oder übernimmt das der Kunde? Arbeiten Sie mit Anzahlungen? Die Antworten auf diese Fragen bestimmen, welche Bestimmungen strikt eingehalten werden müssen. Ein im Internet gefundenes Regelwerk, das nicht zu Ihren Arbeitsmethoden passt, vermittelt ein trügerisches Gefühl der Sicherheit.
Beachten Sie bitte zwei Dinge: Für Verbraucher gelten zwingende Schutzbestimmungen (Artikel 6:236 und 6:237 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches), und Ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen müssen vor oder bei Vertragsschluss bereitgestellt werden. Andernfalls sind sie anfechtbar, selbst wenn sie gut formuliert sind.
Zitat und Schlussfolgerung
- Gültigkeitsdauer. Zum Beispiel 30 Tage, damit Sie nicht an veraltete Preise gebunden sind.
- Unverbindlicher Charakter. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass das Angebot erst nach Ihrer Auftragsbestätigung verbindlich wird.
- Was ist inbegriffen? Geben Sie explizit an, was im Preis enthalten ist und was nicht (Entsorgung, Parkgebühren, Inspektionen).
- Preisgrundlage. Festpreis oder Zeit und Material (Stundensatz zuzüglich Materialkosten); eine Preisangabe für Zeit und Material.
Zusätzliche Arbeiten – die wichtigste Bestimmung
Bei Renovierungs- und Sanierungsarbeiten ändert sich der Leistungsumfang im Laufe des Projekts fast immer. Die Klausel zu Zusatzarbeiten ist daher Ihr wichtigster Vertragstext. Legen Sie fest, dass Arbeiten außerhalb des ursprünglichen Leistungsumfangs – zusätzliche Räume, andere Materialien, Änderungen auf Kundenwunsch – separat in Rechnung gestellt werden und wie Sie dies bestätigen (z. B. per E-Mail oder App vor Beginn der Arbeiten).
Beachten Sie die Verbraucherschutzbestimmungen: Bei der Beauftragung einer Privatperson müssen Sie zusätzliche, preissteigernde Arbeiten rechtzeitig ankündigen und möglichst vorab einen Preisvorschlag unterbreiten (Art. 7:755 BW). Eine entsprechende Regelung ist zulässig; eine Regelung, die stillschweigend unbegrenzte Zusatzarbeiten in Rechnung stellt, ist unzulässig.
Materieller und Eigentumsvorbehalt
- Lieferung. Wer kauft und liefert das Material, und was passiert, wenn der Kunde es selbst kauft (in diesem Fall besteht keine Gewährleistung für dieses Material).
- Preiserhöhung. Regelung, wonach nachweisbare Preiserhöhungen bei Materialien weitergegeben werden dürfen, jedoch mit einer Obergrenze für die Verbraucher.
- Eigentumsvorbehalt. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung der Rechnung Ihr Eigentum (Art. 3:92 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches). Dies ist wichtig, falls der Kunde nicht zahlt.
- Risiko. Wenn das Risiko auf das Werk übergeht, in der Regel bei der Lieferung.
Garantie und Lieferung
Legen Sie fest, was Sie garantieren und für welchen Zeitraum – beispielsweise eine Frist für die Fertigstellung der Arbeiten. Geben Sie außerdem an, was von der Garantie ausgeschlossen ist: normale Abnutzung, unsachgemäße Verwendung, vom Kunden vorgenommene Änderungen oder vom Kunden bereitgestellte Materialien. Beschreiben Sie die Übergabe: Wie übergeben Sie die Arbeit, wie werden Reklamationen innerhalb einer angemessenen Frist gemeldet und kleinere Mängel führen nicht zum Zahlungsverzug.
Wichtig: Ihre eigene Garantie darf die gesetzlichen Rechte des Verbrauchers nicht beeinträchtigen. Privatpersonen behalten stets ihren gesetzlichen Anspruch auf fachgerechte Ausführung (Art. 7:759 BW), auch neben Ihrer Garantie.
Haftung und Zahlung
- Haftung. Beschränken Sie Ihre Haftung auf den Rechnungsbetrag oder die von Ihrem Versicherer gezahlte Summe und schließen Sie Folgeschäden aus. Gegenüber Verbrauchern darf dies jedoch keinen vollständigen Haftungsausschluss darstellen – in diesem Fall ist die Klausel unwirksam.
- Zahlungsbedingungen. Zum Beispiel 14 Tage, bei größeren Aufträgen ist eine Anzahlung erforderlich.
- Zahlungsverzug. Gesetzliche Zinsen und Inkassokosten bei Zahlungsverzug; für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gebührenordnungsvorschriften und die 14-tägige Zahlungsfrist.
- Aussetzung. Das Recht, die Arbeit einzustellen, wenn eine Rate nicht bezahlt wird.
Häufige Fehler
Ein selbstständiger Handwerker kopierte die Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines großen Bauunternehmens, einschließlich eines vollständigen Haftungsausschlusses und einer Klausel über Zusatzarbeiten ohne Benachrichtigungspflicht. Als ein Privatkunde einen Wasserschaden beanstandete, erwiesen sich beide Klauseln als zu Ungunsten des Verbrauchers anfechtbar. Er berief sich auf das gesetzliche Recht – genau das, was er für abgedeckt hielt.
Ehrliche Empfehlung
Wenn Sie ausschließlich für Geschäftskunden an unkomplizierten Projekten arbeiten, reichen Ihnen ein solides Grundgerüst und gesunder Menschenverstand völlig aus – ein Anwalt ist dafür nicht immer notwendig. Sobald Sie jedoch für Privatkunden tätig sind, Anzahlungen und Zusatzleistungen abwickeln oder größere Renovierungen durchführen, lohnt sich ein individuell auf Verbraucher zugeschnittenes, verbrauchersicheres Regelwerk. So können Sie sicher sein, dass Ihre Klauseln im Streitfall Bestand haben und nicht schon bei der ersten Prüfung scheitern.
Lesen Sie mehr oder vereinbaren Sie sofort einen Termin: Was sind die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für ein Handwerksunternehmen? Wie lassen sich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für ein Handwerksunternehmen aufsetzen ? Und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für ein Handwerksunternehmen.
Häufig gestellte Fragen
Sechs Kernthemen: Angebotserstellung und Vertragsabschluss, Zusatzarbeiten, Material und Eigentumsvorbehalt, Gewährleistung und Lieferung, Haftung und Zahlung. Genau hier scheitern Heimwerker und Kleinunternehmer in der Praxis. Ein separater Verbraucherteil rundet das Angebot ab.
Legen Sie fest, dass Arbeiten, die nicht zum ursprünglichen Auftrag gehören, separat in Rechnung gestellt werden, und bestätigen Sie dies vor Ausführung schriftlich, beispielsweise per E-Mail. Bei Verbrauchern müssen Sie preissteigernde Zusatzarbeiten rechtzeitig ankündigen und, wenn möglich, eine Preisangabe machen (Art. 7:755 BW); andernfalls ist die Klausel unwirksam.
Mit einer Eigentumsvorbehaltsklausel (Art. 3:92 BW) bleibt das gelieferte Material bis zur vollständigen Bezahlung der Rechnung Ihr Eigentum. Zahlt der Kunde nicht, haben Sie dadurch eine stärkere Position, das Material zurückzufordern. Für einen Handwerksbetrieb, der seine Materialien selbst einkauft, ist dies ein wichtiger Schutz.
Ein vollständiger Ausschluss ist für Verbraucher nicht zulässig; er wäre unangemessen belastend und anfechtbar. Eine angemessene Haftungsbeschränkung ist jedoch zulässig, üblicherweise auf den Rechnungsbetrag oder die Versicherungssumme, wobei Folgeschäden ausgeschlossen sind. Weitergehende Haftungsbeschränkungen gelten gegenüber Geschäftskunden.
Geben Sie genau an, was Sie garantieren und für welchen Zeitraum, und nennen Sie Ausschlüsse wie z. B. Verschleiß oder Eingriffe des Kunden. Ihre Garantie darf die gesetzlichen Rechte des Verbrauchers nicht beeinträchtigen; Privatpersonen haben neben Ihrer Garantie stets Anspruch auf fachgerechte Ausführung (Art. 7:759 BW).
Das ist riskant. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen großer Bauunternehmen enthalten oft Klauseln, die gegenüber Verbrauchern anfechtbar sind und nicht mit den Arbeitsweisen eines selbstständigen Bauunternehmers vereinbar sind. Im Konfliktfall greift dennoch das gesetzliche Recht. Passen Sie Ihre Vertragsbedingungen an Ihre eigene Praxis an.
Weisen Sie im Angebot auf die Geltung dieser Bedingungen hin und stellen Sie sie vor oder bei Vertragsschluss zur Verfügung (Artikel 6:233 und 6:234 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches). Das heißt, senden oder übergeben Sie sie uns, nicht nur mit der Rechnung. Andernfalls kann der Kunde die Bedingungen für ungültig erklären, und es gelten lediglich die gesetzlichen Standardrechte.