Datenschutz

Was muss in einer Datenschutzerklärung enthalten sein?

In einer Datenschutzerklärung informieren Sie Betroffene darüber, wie Sie ihre personenbezogenen Daten verarbeiten. Die DSGVO legt Mindestanforderungen an den Inhalt fest: Dazu gehören Angaben darüber, wer Sie sind, welche Daten Sie zu welchem ​​Zweck und auf welcher Rechtsgrundlage verarbeiten usw.

Veröffentlicht am 7. September 2020 von MKBjuristen.nl
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In einer Datenschutzerklärung informieren Sie Betroffene darüber, wie Sie mit ihren personenbezogenen Daten umgehen. Die DSGVO legt Mindestanforderungen an den Inhalt fest: Dazu gehören Angaben zu Ihrem Unternehmen, den verarbeiteten Daten, dem Zweck der Datenverarbeitung, der Rechtsgrundlage, den Empfängern der Daten, der Speicherdauer und den Rechten der Betroffenen.

Warum eine Datenschutzerklärung?

Wer personenbezogene Daten verarbeitet, ist zur Information verpflichtet: Betroffene haben das Recht zu erfahren, was mit ihren Daten geschieht und warum. Sie müssen sie nicht jedes Mal informieren, aber die gesetzlich vorgeschriebenen Informationen müssen klar und leicht zugänglich gemacht werden, üblicherweise in Form einer Datenschutzerklärung.

Was muss es mindestens enthalten?

Die DSGVO (Artikel 13 und 14) verlangt unter anderem folgende Angaben: Ihre Identität und Kontaktdaten, die Zwecke und die Rechtsgrundlage der Verarbeitung, die Kategorien der Daten, die Empfänger, jede Übermittlung außerhalb der EU, die Aufbewahrungsfristen und die Rechte der betroffenen Personen, wie z. B. Auskunft, Berichtigung und Löschung. Sie sollte auch einen Hinweis auf das Recht zur Einreichung einer Beschwerde bei der niederländischen Datenschutzbehörde enthalten.

Klar und verständlich

Die Informationen müssen in klarer und einfacher Sprache bereitgestellt werden. Eine Datenschutzerklärung voller juristischer Fachbegriffe erfüllt ihren Zweck nicht: Die betroffene Person muss wirklich verstehen, was mit ihren Daten geschieht.

Halten Sie es auf dem neuesten Stand

Ändern sich Ihre Verarbeitungstätigkeiten, beispielsweise aufgrund eines neuen Dienstes oder Lieferanten, aktualisieren Sie Ihre Datenschutzerklärung entsprechend. Eine veraltete Erklärung entspricht nicht mehr der Realität und verstößt gegen die DSGVO.

Häufig gestellte Fragen

Bin ich verpflichtet, eine Datenschutzerklärung abzugeben?

Sobald Sie personenbezogene Daten verarbeiten, ja. Die Informationspflicht ergibt sich aus der DSGVO.

Was ist die Mindestanforderung?

Dies umfasst Ihre Identität, die Zwecke und die Rechtsgrundlage, die Empfänger, die Aufbewahrungsfristen und die Rechte der betroffenen Personen (Artikel 13 und 14 DSGVO).

Kann ich ein Standardmodell verwenden?

Als Grundlage dient es, muss aber mit Ihren tatsächlichen Arbeitsabläufen übereinstimmen. Ein Modell, das nicht zu Ihrer Praxis passt, ist ungeeignet.

Eine korrekte Datenschutzerklärung?

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Bitte beachten Sie: Ein Artikel bietet allgemeine Informationen, Ihre rechtliche Situation kann jedoch anders aussehen.

Ein Vertrag, ein Konflikt oder ein rechtliches Risiko muss stets anhand der Fakten, Dokumente, Beweislage und Interessen beurteilt werden. Sind Sie unsicher? Lassen Sie Ihre Situation prüfen, bevor Sie handeln.

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KMU-Anwälte bei der Handelskammer Quelle: Handelskammer 2019
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