MKB Juristen entwirft individuelle Rechtsdokumente
Es empfiehlt sich, wichtige Verträge, Geschäftsbedingungen und andere juristische Dokumente nicht selbst zusammenzustellen oder zu kopieren. Wir unterstützen Unternehmer mit begrenztem Budget mit maßgeschneiderten Rechtslösungen, transparenten Kosten im Voraus und verständlichen Erklärungen.
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In einer Datenschutzerklärung informieren Sie Betroffene darüber, wie Sie mit ihren personenbezogenen Daten umgehen. Die DSGVO legt Mindestanforderungen an den Inhalt fest: Dazu gehören Angaben zu Ihrem Unternehmen, den verarbeiteten Daten, dem Zweck der Datenverarbeitung, der Rechtsgrundlage, den Empfängern der Daten, der Speicherdauer und den Rechten der Betroffenen.
Warum eine Datenschutzerklärung?
Wer personenbezogene Daten verarbeitet, ist zur Information verpflichtet: Betroffene haben das Recht zu erfahren, was mit ihren Daten geschieht und warum. Sie müssen sie nicht jedes Mal informieren, aber die gesetzlich vorgeschriebenen Informationen müssen klar und leicht zugänglich gemacht werden, üblicherweise in Form einer Datenschutzerklärung.
Was muss es mindestens enthalten?
Die DSGVO (Artikel 13 und 14) verlangt unter anderem folgende Angaben: Ihre Identität und Kontaktdaten, die Zwecke und die Rechtsgrundlage der Verarbeitung, die Kategorien der Daten, die Empfänger, jede Übermittlung außerhalb der EU, die Aufbewahrungsfristen und die Rechte der betroffenen Personen, wie z. B. Auskunft, Berichtigung und Löschung. Sie sollte auch einen Hinweis auf das Recht zur Einreichung einer Beschwerde bei der niederländischen Datenschutzbehörde enthalten.
Klar und verständlich
Die Informationen müssen in klarer und einfacher Sprache bereitgestellt werden. Eine Datenschutzerklärung voller juristischer Fachbegriffe erfüllt ihren Zweck nicht: Die betroffene Person muss wirklich verstehen, was mit ihren Daten geschieht.
Halten Sie es auf dem neuesten Stand
Ändern sich Ihre Verarbeitungstätigkeiten, beispielsweise aufgrund eines neuen Dienstes oder Lieferanten, aktualisieren Sie Ihre Datenschutzerklärung entsprechend. Eine veraltete Erklärung entspricht nicht mehr der Realität und verstößt gegen die DSGVO.
Häufig gestellte Fragen
Bin ich verpflichtet, eine Datenschutzerklärung abzugeben?
Sobald Sie personenbezogene Daten verarbeiten, ja. Die Informationspflicht ergibt sich aus der DSGVO.
Was ist die Mindestanforderung?
Dies umfasst Ihre Identität, die Zwecke und die Rechtsgrundlage, die Empfänger, die Aufbewahrungsfristen und die Rechte der betroffenen Personen (Artikel 13 und 14 DSGVO).
Kann ich ein Standardmodell verwenden?
Als Grundlage dient es, muss aber mit Ihren tatsächlichen Arbeitsabläufen übereinstimmen. Ein Modell, das nicht zu Ihrer Praxis passt, ist ungeeignet.
Eine korrekte Datenschutzerklärung?
Unsere Rechtsexperten erstellen Ihre Datenschutzerklärung und führen eine Datenschutzprüfung. Lernen Sie unser Datenschutzteamoder vereinbaren Sie eine kostenlose Beratung.