MKB Juristen entwirft individuelle Rechtsdokumente
Es empfiehlt sich, wichtige Verträge, Geschäftsbedingungen und andere juristische Dokumente nicht selbst zusammenzustellen oder zu kopieren. Wir unterstützen Unternehmer mit begrenztem Budget mit maßgeschneiderten Rechtslösungen, transparenten Kosten im Voraus und verständlichen Erklärungen.
- Kundenspezifische Verträge, Geschäftsbedingungen und Rechtsdokumente
- Budgetfreundlich und transparent hinsichtlich der Kosten im Voraus
- Fordern Sie eine kostenlose Beratung oder ein unverbindliches Angebot an
Die DSGVO schützt personenbezogene Daten lebender Personen; nach dem Tod gelten die DSGVO-Regeln grundsätzlich nicht mehr für die Daten der Verstorbenen selbst. Dennoch ist nicht alles erlaubt: Daten können lebende Personen betreffen, Aufbewahrungspflichten bleiben bestehen und Vereinbarungen in Ihrer Datenschutzerklärung sind weiterhin wichtig.
Die DSGVO gilt nicht für verstorbene Personen
Die DSGVO schützt die personenbezogenen Daten lebender natürlicher Personen. Daten Verstorbener fallen grundsätzlich nicht mehr unter ihre Bestimmungen. Das bedeutet jedoch nicht, dass Sie freie Hand haben: Es gelten weitere Regeln und Interessen, die Sie beachten müssen.
Daten können das Leben immer noch beeinflussen
Oftmals sind die Daten Verstorbener mit denen Lebender verknüpft – beispielsweise gemeinsame Daten von Partnern, Familienmitgliedern oder medizinische Informationen, die auch erbliche Aspekte der Hinterbliebenen betreffen. Die DSGVO gilt weiterhin für diese Lebenden. Seien Sie diesbezüglich vorsichtig.
Aufbewahrungspflichten und berufliche Schweigepflicht
Manchmal besteht sogar eine Aufbewahrungspflicht für Daten, beispielsweise aufgrund steuerlicher oder behördlicher Auflagen. Darüber hinaus bleibt die berufliche Schweigepflicht (wie etwa die ärztliche Schweigepflicht) in der Regel auch nach dem Tod bestehen. Löschen oder teilen Sie daher keine Daten, ohne vorher zu prüfen, ob Aufbewahrungspflichten oder Vertraulichkeitsbestimmungen gelten.
Dokumentieren Sie es und handeln Sie vorsichtig
Beschreiben Sie in Ihrer Datenschutzerklärung und Ihren internen Richtlinien, wie Sie mit Daten nach dem Tod umgehen und wie Sie Anfragen von Angehörigen bearbeiten. Ein sorgfältiges, dokumentiertes Vorgehen beugt Fehlern und Konflikten mit Erben vor.
Häufig gestellte Fragen
Gilt die DSGVO auch nach dem Tod einer Person?
Grundsätzlich nicht für die Daten der Verstorbenen selbst. Die DSGVO gilt jedoch weiterhin für Daten, die noch lebende Personen betreffen.
Darf ich die Daten einer verstorbenen Person einfach löschen?
Nicht ohne weitere Überlegung: Zunächst sollte geprüft werden, ob Aufbewahrungspflichten (steuerliche, administrative) oder Vertraulichkeitsvorschriften gelten.
Haben die überlebenden Angehörigen Rechte an den Daten?
Die DSGVO räumt ihnen keine Rechte an den Daten der Verstorbenen selbst ein, aber andere Regeln und Ihre eigenen Richtlinien können eine Rolle spielen.
Ist Ihre Datenschutzerklärung in Ordnung?
Unsere Rechtsexperten erstellen Ihre Datenschutzerklärung und Datenschutzrichtlinie. Lernen Sie unser Datenschutzteamoder vereinbaren Sie ein kostenloses Beratungsgespräch.