MKB Juristen entwirft individuelle Rechtsdokumente
Es empfiehlt sich, wichtige Verträge, Geschäftsbedingungen und andere juristische Dokumente nicht selbst zusammenzustellen oder zu kopieren. Wir unterstützen Unternehmer mit begrenztem Budget mit maßgeschneiderten Rechtslösungen, transparenten Kosten im Voraus und verständlichen Erklärungen.
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Sie dürfen personenbezogene Daten nicht einfach an Dritte verkaufen oder weitergeben. Sie benötigen hierfür eine gültige Rechtsgrundlage, die mit dem Zweck der Datenerhebung vereinbar ist. In der Praxis bedeutet dies häufig, dass Sie eine Einwilligung benötigen.
Der Verkauf von Daten unterliegt der DSGVO
Daten sind wertvoll, doch ihr Verkauf ist eine Verarbeitungstätigkeit, die unter die DSGVO fällt. Sie dürfen dies nur tun, wenn Sie eine Rechtsgrundlage (Artikel 6 DSGVO) haben und der Weiterverkauf dem ursprünglichen Zweck dient. Wenn Sie Daten zur Erbringung einer Dienstleistung erhoben haben, ist ein Weiterverkauf damit in der Regel unvereinbar.
Wann ist es erlaubt?
Oft ist die Einwilligung die einzig zulässige Rechtsgrundlage für den Verkauf an Dritte. Diese Einwilligung muss freiwillig, spezifisch und informiert sein: Die betroffene Person muss wissen, an wen ihre Daten verarbeitet werden und zu welchem Zweck. Eine vage Vereinbarung im Kleingedruckten genügt nicht.
Achten Sie auf Zweckbindung und Transparenz
Die DSGVO schreibt Zweckbindung vor: Sie dürfen Daten nicht für unvereinbare neue Zwecke verwenden. Wenn Sie Daten verkaufen möchten, müssen Sie dies in Ihrer Datenschutzerklärung und bereits bei der Datenerhebung transparent kommunizieren. Anonymisierung kann eine Alternative sein, sofern die Daten tatsächlich nicht mehr nachvollziehbar sind.
Auch im Falle von Insolvenz und Übernahmen
Nicht nur der Handel mit Daten ist sensibel; im Falle einer Insolvenz oder einer Unternehmensübernahme stellt sich auch die Frage, ob Kundendaten übertragen werden dürfen. Auch in solchen Fällen gelten die Bestimmungen der DSGVO: Ohne Rechtsgrundlage und Transparenz ist eine Übermittlung riskant.
Häufig gestellte Fragen
Darf ich meinen Kundenstamm verkaufen?
Nur mit einer gültigen Rechtsgrundlage, in der Regel einer Einwilligung, und wenn dies mit dem ursprünglichen Zweck vereinbar ist. Seien Sie transparent und achten Sie auf die Zweckbindung.
Hilft Anonymisierung?
Wenn Daten tatsächlich nicht mehr auf Einzelpersonen zurückgeführt werden können, fallen sie nicht unter die DSGVO. Pseudonymisierung allein genügt nicht; die Anforderungen an die Anonymisierung sind hoch.
Darf ein Insolvenzverwalter Kundendaten verkaufen?
Die DSGVO-Regeln gelten auch im Falle einer Insolvenz. Die Übermittlung personenbezogener Daten erfordert eine Rechtsgrundlage und die gebotene Sorgfalt.
Die Datennutzung DSGVO-konform regeln?
Unsere Rechtsexperten prüfen Ihre Datenflüsse und erstellen die passende Datenverarbeitungsvereinbarung und Datenschutzerklärung . Lernen Sie unser Datenschutzteamoder vereinbaren Sie eine kostenlose Beratung.