Datenschutz

Noch immer häufig fehlerhafte Einwilligungsanfragen für Tracking-Cookies

Die Einwilligung zur Verwendung von Tracking-Cookies muss freiwillig, spezifisch und unmissverständlich sein. Eine Cookie-Wall – also kein Zugriff ohne Zustimmung – stellt keine gültige Einwilligung dar, ebenso wenig wie vorausgewählte Kontrollkästchen. Die niederländische Datenschutzbehörde setzt dies durch. Wann ist...

Veröffentlicht am 6. Februar 2020 von MKBjuristen.nl
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Die Einwilligung zur Verwendung von Tracking-Cookies muss freiwillig, spezifisch und unmissverständlich sein. Eine Cookie-Wall – also kein Zugriff ohne Zustimmung – stellt keine gültige Einwilligung dar, ebenso wenig wie vorausgewählte Kontrollkästchen. Die niederländische Datenschutzbehörde überwacht die Einhaltung dieser Regelung.

Wann ist die Einwilligung zu Cookies gültig?

Für Tracking-Cookies, die das Surfverhalten überwachen, ist eine vorherige Einwilligung erforderlich. Diese Einwilligung ist nur gültig, wenn der Besucher frei wählen kann, weiß, wozu er seine Einwilligung gibt, und aktiv darauf reagiert. Die Ablehnung muss genauso einfach sein wie die Zustimmung.

Die Cookie-Wand ist nicht erlaubt

Bei einer Cookie-Wall erhält der Besucher nur dann Zugriff, wenn er die Cookies akzeptiert. Da eine Verweigerung negative Folgen hat, ist die Einwilligung nicht freiwillig und somit ungültig. Dasselbe gilt für vorausgewählte Einwilligungsfelder.

Was ist notwendig?

Geben Sie Ihren Besuchern eine echte Wahlmöglichkeit: einen Button zum Akzeptieren und Ablehnen mit einer klaren Erklärung, welche Cookies Sie setzen und warum. Funktionale und unbedingt notwendige Cookies dürfen Sie ohne Einwilligung setzen; für Tracking- und Marketing-Cookies ist dies nicht erforderlich.

Warum das wichtig ist

Die niederländische Datenschutzbehörde überwacht aktiv die Verwendung von Cookies und kann Bußgelder verhängen. Darüber hinaus ist ein fehlerhafter Cookie-Banner für jeden Besucher sichtbar. Ein korrektes Vorgehen beugt sowohl rechtlichen Konsequenzen als auch Reputationsschäden vor.

Häufig gestellte Fragen

Darf ich eine Cookie-Wand verwenden?

Nein. Wenn der Zugang von einer Einwilligung abhängig gemacht wird, wird diese Einwilligung restriktiv und ist daher nach der DSGVO ungültig.

Welche Cookies darf ich ohne Erlaubnis platzieren?

Funktionale und unbedingt notwendige Cookies sowie Analyse-Cookies mit minimalen Auswirkungen auf Ihre Privatsphäre. Für Tracking- und Marketing-Cookies benötigen Sie Ihre Einwilligung.

Sollte Ablehnen genauso einfach sein wie Annehmen?

Ja. Ein Banner, bei dem die Zustimmung mit einem Klick möglich ist, die Ablehnung aber verborgen bleibt, erfüllt nicht das Erfordernis der freien Einwilligung.

Sind Ihre Cookie-Richtlinien und Datenschutzbestimmungen in Ordnung?

Unsere Rechtsexperten prüfen Ihre Cookie-Einwilligung und Datenschutzerklärungoder führen einen Datenschutz-Scan. Lernen Sie unser Datenschutzteamoder vereinbaren Sie eine kostenlose Beratung.

Bitte beachten Sie: Ein Artikel bietet allgemeine Informationen, Ihre rechtliche Situation kann jedoch anders aussehen.

Ein Vertrag, ein Konflikt oder ein rechtliches Risiko muss stets anhand der Fakten, Dokumente, Beweislage und Interessen beurteilt werden. Sind Sie unsicher? Lassen Sie Ihre Situation prüfen, bevor Sie handeln.

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KMU-Anwälte bei der Handelskammer Quelle: Handelskammer 2019
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