Datenschutz

Newsletter-Versand und die DSGVO: Was ist erlaubt?

Sie dürfen nicht einfach Newsletter versenden. Neben der DSGVO gilt auch das Telekommunikationsgesetz: Grundsätzlich benötigen Sie für digitale Newsletter eine Einwilligung. Eine Ausnahme bildet das sogenannte „Soft-Opt-in“ für Bestandskunden und ähnliche Produkte oder Dienstleistungen.

Veröffentlicht am 22. Juni 2020 von MKBjuristen.nl
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Sie dürfen nicht einfach Newsletter versenden. Neben der DSGVO gilt auch das Telekommunikationsgesetz: Grundsätzlich benötigen Sie für digitale Newsletter eine Einwilligung. Eine Ausnahme bildet das sogenannte „Soft-Opt-in“ für Bestandskunden und ähnliche Produkte oder Dienstleistungen.

Zwei Regeln: DSGVO und Telekommunikationsgesetz

Für Ihren Newsletter verarbeiten Sie E-Mail- oder Adressdaten, die gemäß DSGVO als personenbezogene Daten gelten. Darüber hinaus regelt das Telekommunikationsgesetz den Versand unerwünschter elektronischer Nachrichten. Sie müssen beides einhalten.

Einwilligung als Ausgangspunkt

Grundsätzlich benötigen Sie eine Einwilligung zum Versand eines digitalen Newsletters. Diese Einwilligung muss freiwillig, spezifisch und nachweisbar sein – beispielsweise durch ein aktives Abonnement (Opt-in). Ein vorausgewähltes Kontrollkästchen oder ein verstecktes Abonnement reichen nicht aus.

Die sanfte Opt-in-Option für bestehende Kunden

Unter bestimmten Voraussetzungen dürfen Sie Bestandskunden auch ohne deren vorherige Einwilligung per E-Mail über Ihre eigenen, ähnlichen Produkte oder Dienstleistungen informieren. Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass Sie die Daten im Rahmen eines früheren Verkaufs erhalten haben und dass der Kunde sich jederzeit problemlos von jedem Newsletter abmelden kann.

Sie können sich jederzeit abmelden

Jeder kommerzielle Newsletter muss eine klare und kostenlose Abmeldeoption enthalten. Nach der Abmeldung werden die Daten des Absenders nicht mehr für diesen Newsletter verarbeitet. Halten Sie Ihre Mailingliste und die Einwilligungserklärungen stets aktuell.

Häufig gestellte Fragen

Darf ich meinen Bestandskunden einen Newsletter zusenden?

Bei einem Soft-Opt-in ist dies oft der Fall, vorausgesetzt, es handelt sich um vergleichbare eigene Produkte, Sie haben die Daten im Rahmen eines Verkaufs erhalten und der Kunde kann sich problemlos abmelden.

Benötige ich immer eine Erlaubnis?

Grundsätzlich ja für Neukunden. Für Bestandskunden kann unter bestimmten Bedingungen eine sogenannte Soft-Opt-in-Regelung gelten.

Sollte jeder Newsletter einen Abmeldelink enthalten?

Ja, eine klare und kostenlose Abmeldeoption ist obligatorisch.

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Bitte beachten Sie: Ein Artikel bietet allgemeine Informationen, Ihre rechtliche Situation kann jedoch anders aussehen.

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KMU-Anwälte bei der Handelskammer Quelle: Handelskammer 2019
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