MKB Juristen entwirft individuelle Rechtsdokumente
Es empfiehlt sich, wichtige Verträge, Geschäftsbedingungen und andere juristische Dokumente nicht selbst zusammenzustellen oder zu kopieren. Wir unterstützen Unternehmer mit begrenztem Budget mit maßgeschneiderten Rechtslösungen, transparenten Kosten im Voraus und verständlichen Erklärungen.
- Kundenspezifische Verträge, Geschäftsbedingungen und Rechtsdokumente
- Budgetfreundlich und transparent hinsichtlich der Kosten im Voraus
- Fordern Sie eine kostenlose Beratung oder ein unverbindliches Angebot an
Sie dürfen nicht einfach Newsletter versenden. Neben der DSGVO gilt auch das Telekommunikationsgesetz: Grundsätzlich benötigen Sie für digitale Newsletter eine Einwilligung. Eine Ausnahme bildet das sogenannte „Soft-Opt-in“ für Bestandskunden und ähnliche Produkte oder Dienstleistungen.
Zwei Regeln: DSGVO und Telekommunikationsgesetz
Für Ihren Newsletter verarbeiten Sie E-Mail- oder Adressdaten, die gemäß DSGVO als personenbezogene Daten gelten. Darüber hinaus regelt das Telekommunikationsgesetz den Versand unerwünschter elektronischer Nachrichten. Sie müssen beides einhalten.
Einwilligung als Ausgangspunkt
Grundsätzlich benötigen Sie eine Einwilligung zum Versand eines digitalen Newsletters. Diese Einwilligung muss freiwillig, spezifisch und nachweisbar sein – beispielsweise durch ein aktives Abonnement (Opt-in). Ein vorausgewähltes Kontrollkästchen oder ein verstecktes Abonnement reichen nicht aus.
Die sanfte Opt-in-Option für bestehende Kunden
Unter bestimmten Voraussetzungen dürfen Sie Bestandskunden auch ohne deren vorherige Einwilligung per E-Mail über Ihre eigenen, ähnlichen Produkte oder Dienstleistungen informieren. Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass Sie die Daten im Rahmen eines früheren Verkaufs erhalten haben und dass der Kunde sich jederzeit problemlos von jedem Newsletter abmelden kann.
Sie können sich jederzeit abmelden
Jeder kommerzielle Newsletter muss eine klare und kostenlose Abmeldeoption enthalten. Nach der Abmeldung werden die Daten des Absenders nicht mehr für diesen Newsletter verarbeitet. Halten Sie Ihre Mailingliste und die Einwilligungserklärungen stets aktuell.
Häufig gestellte Fragen
Darf ich meinen Bestandskunden einen Newsletter zusenden?
Bei einem Soft-Opt-in ist dies oft der Fall, vorausgesetzt, es handelt sich um vergleichbare eigene Produkte, Sie haben die Daten im Rahmen eines Verkaufs erhalten und der Kunde kann sich problemlos abmelden.
Benötige ich immer eine Erlaubnis?
Grundsätzlich ja für Neukunden. Für Bestandskunden kann unter bestimmten Bedingungen eine sogenannte Soft-Opt-in-Regelung gelten.
Sollte jeder Newsletter einen Abmeldelink enthalten?
Ja, eine klare und kostenlose Abmeldeoption ist obligatorisch.
Versenden Sie Ihre Newsletter DSGVO-konform?
Unsere Rechtsexperten beraten Sie zu Einwilligung und dem Telekommunikationsgesetz und erstellen Ihre Datenschutzerklärung . Lernen Sie unser Datenschutzteamoder vereinbaren Sie ein kostenloses Beratungsgespräch.