Datenschutz

Europa wünscht sich einen Regulierungsrahmen für den Einsatz von KI (künstlicher Intelligenz)

Die Europäische Union hat einen Rechtsrahmen für künstliche Intelligenz (KI) geschaffen, der KI-Systeme nach Risiko einstuft: minimal, begrenzt, hoch und inakzeptabel. Je höher das Risiko für die Sicherheit oder Grundrechte ist, desto strenger sind die Anforderungen.

Veröffentlicht am 3. Juni 2021 von MKBjuristen.nl
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Die Europäische Union hat einen Rechtsrahmen für künstliche Intelligenz (KI) geschaffen, der KI-Systeme nach Risiko einstuft: minimal, begrenzt, hoch und inakzeptabel. Je höher das Risiko für die Sicherheit oder Grundrechte ist, desto strenger sind die Anforderungen – von Transparenzpflichten bis hin zum Verbot der gefährlichsten Anwendungen. Jeder, der KI entwickelt oder für europäische Bürger einsetzt, muss sich damit auseinandersetzen.

Im Jahr 2021 legte die Europäische Kommission einen Vorschlag vor, der erstmals einen Regulierungsrahmen für KI schafft. Er richtet sich an alle öffentlichen und privaten Akteure innerhalb und außerhalb der EU, die KI-Systeme auf den Markt bringen oder mit Auswirkungen auf europäische Bürger einsetzen. (Ausgehend von einem Verordnungsentwurf wurde die Europäische KI-Verordnung – das „KI-Gesetz“ – verabschiedet. Der im Folgenden skizzierte risikobasierte Ansatz ist im Wesentlichen erhalten geblieben; genaue Details und Bußgeldhöhen wurden im endgültigen Rahmen in einigen Punkten angepasst.)

KI ist schon lange alltäglich

Künstliche Intelligenz (KI) – Systeme mit intelligentem Verhalten – ist nicht neu und findet sich in unzähligen Anwendungen. Streaming-Dienste nutzen sie, um Titel basierend auf dem Sehverhalten zu empfehlen, und Buchhaltungssoftware lernt aus manuellen Eingaben, wie Rechnungen korrekt erfasst werden. Dennoch kommunizieren die Hersteller selten darüber, und oft ist unklar, welche Technik (Deep Learning, Machine Learning) zum Einsatz kommt. Diese Komplexität und mangelnde Transparenz können Grundrechte untergraben und deren Durchsetzung erschweren – ein Grund für einen Regulierungsrahmen.

Von Transparenzauflagen bis hin zu einem Verbot

Das Rahmenwerk unterscheidet KI-Systeme mit einem minimalen, begrenzten, hohen und inakzeptablen Risiko für Sicherheit, Lebensgrundlagen oder Grundrechte. Für jede Stufe gelten unterschiedliche Regeln:

  • Minimales/begrenztes Risiko: vor allem Transparenzanforderungen. Beispiele hierfür sind Empfehlungs-KI oder Deepfakes, bei denen die Verwendung von KI offengelegt werden muss.
  • Hohes Risiko: strengere Anforderungen, beispielsweise an KI im Personalmanagement. Es gelten strenge Compliance-Prüfungen, und eine menschliche Überwachung muss möglich sein.
  • Unannehmbares Risiko: verboten. Dies betrifft eindeutige Bedrohungen der Sicherheit oder der Grundrechte, wie beispielsweise Systeme, die Personen in großem Umfang identifizieren und verfolgen oder ihr Verhalten manipulieren. Für Sicherheitszwecke (z. B. Terrorismusbekämpfung) bleibt der Rahmen teilweise offen.

Überwachung und hohe Geldstrafen

Die Mitgliedstaaten benennen eine nationale Aufsichtsbehörde, die an einem europäischen KI-Ausschuss teilnimmt. Entwickler unterliegen einer Meldepflicht für bestimmte Mängel oder Vorfälle, ähnlich der bestehenden Meldepflicht für Datenschutzverletzungen. Die Bußgelder können erheblich sein – im ursprünglichen Vorschlag bis zu 30 Millionen Euro oder 6 % des weltweiten Umsatzes (im endgültigen KI-Gesetz wurden diese Höchstbeträge in bestimmten Bereichen angepasst).

Häufig gestellte Fragen

Für wen gelten die europäischen KI-Vorschriften?

Für alle Akteure innerhalb und außerhalb der EU, die KI-Systeme auf den Markt bringen oder einsetzen und damit Auswirkungen auf europäische Bürger – im öffentlichen wie im privaten Sektor – haben.

Wie werden KI-Systeme klassifiziert?

Nach Risiko: minimal, begrenzt, hoch und inakzeptabel. Je höher das Risiko, desto strenger die Anforderungen, bis hin zum Verbot für die gefährlichsten Anwendungen.

Welche KI-Anwendungen sind verboten?

Anwendungen mit einem inakzeptablen Risiko, wie z. B. die großflächige Identifizierung und Verfolgung von Personen oder die Manipulation von Verhalten, mit begrenzten Ausnahmen aus Sicherheitsgründen.

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KMU-Anwälte bei der Handelskammer Quelle: Handelskammer 2019
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