MKB Juristen entwirft individuelle Rechtsdokumente
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Das Auskunftsrecht nach der DSGVO gibt Betroffenen das Recht, einzusehen, welche personenbezogenen Daten Sie über sie verarbeiten (Artikel 15 DSGVO). Dieses Recht ist jedoch nicht uneingeschränkt: Es gilt nur für personenbezogene Daten, nicht für alle Dokumente, und muss im Falle von Missbrauch den Rechten Dritter weichen.
Was beinhaltet das Zugangsrecht?
Gemäß Artikel 15 der DSGVO hat jede Person das Recht, Auskunft darüber zu verlangen, ob und gegebenenfalls welche personenbezogenen Daten Sie über sie verarbeiten, zu welchem Zweck und an wen Sie diese weitergeben. Sie müssen diese Anfrage innerhalb der gesetzlichen Frist beantworten und grundsätzlich eine Kopie der Daten zur Verfügung stellen. Dieses Recht stärkt die Kontrolle der Betroffenen über ihre eigenen Daten.
Es bezieht sich auf Daten, nicht auf alle Dokumente
Ein weit verbreiteter Irrtum: Das Auskunftsrecht gewährt nicht das Recht auf alle Dokumente oder internen Analysen. Es bezieht sich auf die personenbezogenen Daten selbst, nicht auf vollständige Dokumente, E-Mails oder Strategiepapiere. Sie können Daten, die andere Personen betreffen, sowie nicht-personenbezogene Daten schwärzen oder unkenntlich machen.
Grenzen: Rechte anderer und Geschäftsinteressen
Das Zugangsrecht darf die Rechte und Freiheiten anderer nicht beeinträchtigen. Handelt es sich beispielsweise um Daten Dritter oder vertrauliche Geschäftsinformationen, können diese geschützt werden. Ein Antrag kann daher in dem Umfang eingeschränkt werden, wie es zum Schutz dieser Interessen erforderlich ist.
Missbrauch und unsachgemäße Verwendung
Die Nutzung des Zugangsrechts zu anderen Zwecken, beispielsweise als Druckmittel in einem Arbeits- oder Schadensersatzstreit, ist zu besprechen. Bei offensichtlich unbegründeten oder übermäßigen (wiederholten) Anfragen können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Gebühr erheben oder die Anfrage ablehnen. Prüfen Sie jede Anfrage sorgfältig und begründet.
Häufig gestellte Fragen
Muss ich alle Dokumente mit einem Zugriffsantrag einreichen?
Nein. Das Auskunftsrecht bezieht sich auf personenbezogene Daten, nicht auf vollständige Dokumente oder interne Analysen. Sie können Daten Dritter anonymisieren.
Darf ich eine Zugangsanfrage ablehnen?
Bei offensichtlich unbegründeten oder überzogenen Forderungen können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Entschädigung verlangen oder diese ablehnen. Begründen Sie Ihre Entscheidung.
Was passiert, wenn Daten von Dritten einbezogen werden?
Dann können Sie sie schützen: Das Zugangsrecht darf die Rechte und Freiheiten anderer nicht beeinträchtigen.
Korrekte Bearbeitung von Zugriffsanfragen?
Unsere Rechtsexperten beraten Sie zu Auskunftsersuchen und erstellen Ihre Datenschutzerklärung mithilfe eines Datenschutz-Scans. Lernen Sie unser Datenschutzteamoder vereinbaren Sie ein kostenloses Beratungsgespräch.