Datenschutz

Die Gemeinde muss nach einem Datenleck eine Entschädigung zahlen

Eine Datenschutzverletzung kann nicht nur ein Bußgeld der niederländischen Datenschutzbehörde für ein Unternehmen nach sich ziehen, sondern auch zu Schadensersatzansprüchen gegen die geschädigte Person. Im Falle einer Datenschutzverletzung kann eine betroffene Person auch für immaterielle Schäden (wie Angst und Stress) entschädigt werden.

Veröffentlicht am 22. Februar 2021 von MKBjuristen.nl
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Eine Datenschutzverletzung kann für ein Unternehmen nicht nur ein Bußgeld der niederländischen Datenschutzbehörde nach sich ziehen, sondern auch zu einer Entschädigung für die betroffene Person führen. Im Falle einer Verletzung der Privatsphäre kann eine betroffene Person für immaterielle Schäden (wie Angst und Stress) entschädigt werden, selbst wenn kein konkreter finanzieller Schaden entstanden ist. Die Entschädigungsbeträge sind oft gering, steigen aber bei schwerwiegenden Verstößen rapide an.

Wir berichteten bereits über die Bußgelder, die die niederländische Datenschutzbehörde verhängen kann, und wiesen darauf hin, dass Opfer auch Schadensersatzansprüche geltend machen können. Dies geschah im Fall der Gemeinde Oldambut, die von einem Datenleck betroffen war.

Was ist schiefgelaufen?

Die Gemeinde Oldambt bot ein Grundstück zum Verkauf an. Ein interessierter Käufer, ein Hobbyschütze, der dort einen privaten Schießstand errichten wollte, beantragte eine Umweltgenehmigung und musste dafür persönliche Daten angeben. Gemeinden verwenden in diesem Verfahren üblicherweise zwei Versionen eines Dokuments: eine interne Version (mit Telefonnummer und Sozialversicherungsnummer) und eine öffentliche Version ohne diese sensiblen Daten. Dabei ist etwas schiefgegangen: Ein Mitarbeiter hat versehentlich die interne Version – inklusive Sozialversicherungsnummer und Telefonnummer – online veröffentlicht.

Der Geschädigte fordert Schadensersatz

Der Betroffene erfuhr von einem Journalisten von dem Datenleck und war außer sich: Jeder mit bösen Absichten konnte nun sehen, dass er Waffen besaß und wo er sich aufhielt. Daraufhin sah er sich gezwungen, Sicherheitsvorkehrungen zu treffen und wagte es nicht mehr, sicher zu arbeiten. Er forderte über 15.000 Euro Entschädigung. Die Gemeinde räumte den Fehler ein, meldete das Datenleck der niederländischen Datenschutzbehörde (AP) und entfernte den Artikel, wies die hohe Forderung jedoch zurück.

Wie lautete das Urteil des Richters?

Das Gericht urteilte, dass die Gemeinde gegen die DSGVO verstoßen habe und schadenersatzpflichtig sei. Die Gemeinde musste jedoch nicht den geltend gemachten materiellen Schaden (wie z. B. Sicherheitskosten) begleichen: Die Datenschutzverletzung wurde nach der Meldung umgehend behoben, und die betroffene Person hatte selbst an der Veröffentlichung mitgewirkt, die sie mit dem Vorfall in Verbindung brachte – diese Folgen trug sie selbst. Das Bezirksgericht Nordniederlande (ECLI:NL:RBNNE:2021:106) sprach der Gemeinde jedoch eine Entschädigung von 500 Euro für immaterielle Schäden wie Angst und Stress zu; beide Parteien trugen ihre eigenen Anwaltskosten.

Warum dies für Ihre Organisation wichtig ist

Obwohl die Gemeinde einer hohen Entschädigungszahlung entgehen konnte, haftete sie dennoch für den entstandenen Schaden. Im Falle einer Datenschutzverletzung droht daher nicht nur ein Bußgeld der niederländischen Datenschutzbehörde (AP), sondern auch eine Entschädigung für die Betroffenen. Diese mag pro Person nicht übermäßig hoch erscheinen, doch bei einem Datenleck, das die Daten von Dutzenden oder Hunderten von Personen betrifft – und erst recht bei einem tatsächlichen Datenmissbrauch – summieren sich die Forderungen und die damit verbundenen Anwaltskosten erheblich.

Häufig gestellte Fragen

Kann man nach einem Datenleck Schadensersatz beanspruchen?

Ja. Im Falle einer Datenschutzverletzung kann die betroffene Person Schadensersatz verlangen, einschließlich für immaterielle Schäden wie Angstzustände oder Stress, unabhängig von einer möglichen Geldstrafe, die von der AP verhängt wird.

Erhalte ich immer hohe Erstattungsbeträge?

Nicht unbedingt. Pro Person fallen die Beträge oft gering aus, und Sachschäden werden nur dann erstattet, wenn sie nachweislich auf das Leck zurückzuführen sind. Bei größeren Leckagen summieren sich die Kosten jedoch.

Was soll ich im Falle einer Datenschutzverletzung tun?

Schließen Sie die Leckage so schnell wie möglich, prüfen Sie, ob eine Meldung an die Nachrichtenagentur AP (und gegebenenfalls an die beteiligten Parteien) erforderlich ist, und dokumentieren Sie Ihre Maßnahmen. Schnelles und sorgfältiges Handeln minimiert Bußgelder und Schadensersatzforderungen.

Vermeiden Sie Bußgelder und Schadensersatzforderungen

Ein Datenleck kann jedes Unternehmen treffen. Die Datenschutzexperten von MKB Juristen unterstützen Sie dabei, Ihre Datenschutzmaßnahmen zu optimieren und im Falle eines Datenlecks effektiv zu reagieren. Informieren Sie sich über unsere Expertise im Bereich Datenschutz und Datensicherheit oder vereinbaren Sie ein kostenloses Erstgespräch .

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KMU-Anwälte bei der Handelskammer Quelle: Handelskammer 2019
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