MKB Juristen entwirft individuelle Rechtsdokumente
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Auch als Selbstständiger müssen Sie die DSGVO einhalten, sobald Sie personenbezogene Daten verarbeiten – und zwar schneller, als Sie denken. Sie haben unter anderem eine Rechtsgrundlage, müssen eine Datenschutzerklärung abgeben und tragen eine Rechenschaftspflicht. Bei einem Verstoß drohen hohe Geldstrafen.
Auch Selbstständige unterliegen der DSGVO
Die DSGVO gilt nicht nur für große Unternehmen. Auch Selbstständige, die Namen, Adressen, E-Mail-Adressen oder andere Daten von Kunden oder Geschäftspartnern verarbeiten, müssen die Datenschutzbestimmungen einhalten. Der Begriff „personenbezogene Daten“ ist sehr weit gefasst, daher kann es sein, dass Sie früher betroffen sind, als Sie denken.
Was müssen Sie organisieren?
Ermitteln Sie für jede Datenverarbeitungstätigkeit eine Rechtsgrundlage (Artikel 6 DSGVO), informieren Sie die betroffenen Personen mit einer Datenschutzerklärung, verarbeiten Sie nicht mehr Daten als nötig, sichern Sie diese angemessen und speichern Sie sie nicht länger als nötig. Wenn Sie Dritte mit der Datenverarbeitung in Ihrem Auftrag beauftragen, müssen Sie eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung abschließen.
Die Rechenschaftspflicht
Sie müssen die DSGVO nicht nur einhalten, sondern dies auch nachweisen können (Rechenschaftspflicht, Art. 5 Abs. 2 DSGVO). Führen Sie daher Aufzeichnungen darüber, welche Daten Sie verarbeiten, warum und wie Sie diese schützen. Im Falle einer Prüfung oder Beschwerde dient dies als Nachweis.
Risiko bei Verstoß
Die niederländische Datenschutzbehörde kann bei Verstößen hohe Geldstrafen verhängen, die einen erheblichen Anteil des Jahresumsatzes ausmachen können. Für Selbstständige können Geldstrafen oder Datenschutzverletzungen zudem einen erheblichen Reputationsschaden bedeuten. Vorbeugen ist besser als Heilen.
Häufig gestellte Fragen
Gilt die DSGVO auch für mich als Freiberufler?
Ja, sobald Sie personenbezogene Daten verarbeiten. Die Größe Ihres Unternehmens spielt dabei keine Rolle.
Was versteht man unter Verantwortlichkeit?
Die Verpflichtung, die Einhaltung der DSGVO nachweisen zu können (Artikel 5 Absatz 2 DSGVO): Dokumentieren Sie, was Sie verarbeiten, warum und wie Sie es sichern.
Benötige ich eine Datenschutzerklärung?
Wenn Sie personenbezogene Daten verarbeiten, ja. Informieren Sie die betroffenen Personen klar und deutlich darüber, was Sie mit ihren Daten tun.
Wie kann man als Freiberufler die DSGVO-Konformität erreichen?
Unsere Rechtsexperten erstellen Ihre Datenschutzerklärung und führen eine Datenschutzprüfung. Lernen Sie unser Datenschutzteamoder vereinbaren Sie eine kostenlose Beratung.