MKB Juristen entwirft individuelle Rechtsdokumente
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Gesichter auf Bildern gelten als biometrische personenbezogene Daten, deren Verarbeitung grundsätzlich verboten ist. Ein Supermarkt, der Gesichtserkennung zur Identifizierung von Ladendieben einsetzte, erhielt eine Warnung der niederländischen Datenschutzbehörde: Die Bedeutung der Bekämpfung von Ladendiebstahl wiegt nicht schwerer als die gesetzliche Ausnahme für die Sicherheit, und das bloße Betreten des Geschäfts gilt nicht als gültige Einwilligung.
Die niederländische Datenschutzbehörde (AP) hat einen Supermarkt offiziell verwarnt, nachdem dieser eine Gesichtserkennungssoftware installiert hatte. In einem früheren Blogbeitrag haben wir bereits die Fallstricke biometrischer Authentifizierung am Arbeitsplatz; dieser Fall zeigt, dass solche Software auch außerhalb dieses Kontextes ein sensibles Thema ist.
Warum werden biometrische Daten so streng geschützt?
Bilder oder Fotografien von Gesichtern, die zur Identifizierung einer Person bestimmt sind, gelten als biometrische Daten – eine besondere Kategorie personenbezogener Daten. Die Verarbeitung solcher Daten ist grundsätzlich verboten, sofern die DSGVO keine Ausnahme vorsieht. Zwei Ausnahmen sind hier relevant:
- Die ausdrückliche Einwilligung der betroffenen Person ist erforderlich. Diese Einwilligung muss freiwillig erfolgen: Eine Person kann frei entscheiden, ihr Telefon mit einem Fingerabdruck zu sichern, da auch eine PIN-Code-Eingabe eine Option ist.
- Sicherheits- oder Authentifizierungszwecke, die für ein übergeordnetes öffentliches Interesse erforderlich sind.
Was hatte der Supermarkt getan?
Der Supermarkt nutzte nicht die Einwilligung der Besucher, sondern eine Sicherheitsausnahmeregelung. Mithilfe der Software konnte der Laden überprüfen, ob Personen mit Hausverbot – beispielsweise wegen Diebstahls oder Bedrohung von Mitarbeitern – den Laden betraten. Bilder von Besuchern ohne Hausverbot wurden umgehend gelöscht, und die Besucher wurden über die Datenverarbeitung informiert. Ziel: Ladendiebstahl verhindern und Mitarbeiter sowie Besucher schützen.
Warum hat die niederländische Datenschutzbehörde eingegriffen?
Laut AP ist Gesichtserkennung eine zu drastische Maßnahme zur Bekämpfung von Ladendiebstahl. Die Sicherheitsausnahme erfordert ein zwingendes öffentliches Interesse: Beispiele hierfür sind Zollkontrollen an Flughäfen oder die Sicherheit von Kernkraftwerken und militärischen Anlagen – nicht die Verhinderung von Ladendiebstahl.
Da der Supermarkt sich nicht auf die Sicherheitsausnahme berufen konnte, kam es auf die Einwilligung an. Die Besucher wurden zwar informiert, mussten aber nicht einwilligen. Laut AP gilt es nicht als gültige Einwilligung, den Laden zu betreten, obwohl man von der Datenverarbeitung weiß. Folglich fehlte eine Rechtsgrundlage, und es wurde lediglich eine Warnung ausgesprochen.
Was bedeutet das für Ihr Unternehmen?
Die niederländische Datenschutzbehörde (AP) geht seit Langem entschieden gegen die unsachgemäße Verarbeitung biometrischer Daten vor. Gleichzeitig kommen immer mehr Tools auf den Markt, die diese Daten nutzen – man denke nur an die Zeiterfassung per Gesichtserkennung. Oftmals ist hierfür eine Einwilligung erforderlich. Selbstständige können ihre Einwilligung für sich selbst frei erteilen, doch bei Angestellten ist die Frage der tatsächlichen Freiwilligkeit aufgrund des hierarchischen Verhältnisses fraglich. Wenn Sie beabsichtigen, biometrische Daten zu verarbeiten – sei es aufgrund einer Einwilligung oder aus Sicherheitsgründen –, sollten Sie sich im Vorfeld rechtlich beraten lassen.
Häufig gestellte Fragen
Darf ich Gesichtserkennung zur Bekämpfung von Ladendiebstahl einsetzen?
Grundsätzlich nein. Laut AP hat die Bekämpfung von Ladendiebstahl nicht genügend Gewicht für die gesetzliche Sicherheitsausnahme, und das Betreten des Geschäfts stellt keine gültige Einwilligung dar.
Ist die Einwilligung der Mitarbeiter zur Erfassung biometrischer Daten gültig?
Oft fragwürdig. Aufgrund des hierarchischen Verhältnisses zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer ist die Einwilligung selten uneingeschränkt, was bedeutet, dass sie in der Regel keine solide Rechtsgrundlage bietet.
Wann ist die Erfassung biometrischer Daten zulässig?
Beispielsweise im Falle einer freien, ausdrücklichen Einwilligung oder einer Authentifizierung/Sicherheit, die für ein zwingendes öffentliches Interesse erforderlich ist. Es sollte im Einzelfall geprüft werden, ob die Voraussetzungen erfüllt sind.
Verarbeitung biometrischer Daten? Lassen Sie diese überprüfen
Die Verarbeitung biometrischer Daten erfordert Präzision, und eine fehlerhafte Beurteilung kann zu Maßnahmen der niederländischen Datenschutzbehörde (AP) führen. Die Datenschutzexperten von MKB Juristen prüfen, ob Ihre Datenverarbeitung zulässig ist und wie Sie diese belegen können. Informieren Sie sich über unsere Expertise im Bereich Datenschutz und Datensicherheit oder vereinbaren Sie ein kostenloses Erstgespräch .