MKB Juristen entwirft individuelle Rechtsdokumente
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Die niederländische Datenschutzbehörde hat das Formular zur Meldung von Datenschutzverletzungen benutzerfreundlicher gestaltet – unter anderem durch Zwischenspeicherung und Folgefragen basierend auf vorherigen Antworten. Dennoch bleibt die korrekte Meldung einer Datenschutzverletzung komplex. Sie müssen prüfen, ob eine Meldung erforderlich ist, ob Sie auch die betroffenen Personen informieren müssen und die Verletzung in Ihrem Register für Datenschutzverletzungen erfassen.
Die AP hat das Formular zur Meldung von Datenschutzverletzungen vereinfacht. Das ist begrüßenswert, doch technische und rechtliche Unterstützung ist weiterhin wichtig: Eine Meldung muss korrekt eingereicht werden.
Die Pflicht zur Meldung von Datenschutzverletzungen
Im Falle einer schwerwiegenden Datenschutzverletzung müssen Sie diese unverzüglich der zuständigen Aufsichtsbehörde melden. Dies betrifft nicht nur die unbeabsichtigte Weitergabe personenbezogener Daten, sondern auch deren unbefugte Änderung, den unbefugten Zugriff oder deren Zerstörung. Darüber hinaus bestehen weitere Pflichten: die Schadensbegrenzung, gegebenenfalls die Benachrichtigung der betroffenen Personen und die Eintragung der Datenschutzverletzung in das obligatorische Register für Datenschutzverletzungen – selbst wenn keine Meldepflicht gegenüber der Aufsichtsbehörde besteht.
Ein korrekter Umgang ist unerlässlich, andernfalls drohen hohe Geldstrafen. Booking.com beispielsweise musste eine Geldstrafe von 475.000 Euro , weil ein Datenleck zu spät gemeldet wurde.
Wesentliche Änderungen des Meldeformulars
- Nicht nur wann, sondern auch wie der Verstoß entdeckt wurde.
- Mehr Auswahlmöglichkeiten hinsichtlich der Art des Vorfalls, der dem Datenleck vorausging.
- Der Meldende muss nun seine Risikobewertung erläutern; eine bloße Bewertung reicht nicht mehr aus.
- Sie können die FG-Registrierungsnummer eingeben und die Verschlüsselung/das Hashing beschreiben, falls Daten unleserlich oder unzugänglich gemacht wurden.
Verbesserte Benutzerfreundlichkeit
Folgefragen werden nun anhand Ihrer vorherigen Antworten gestellt, sodass Sie keine irrelevanten Fragen beantworten müssen. Sie können das Formular jederzeit zwischenspeichern und später fortsetzen (dies ersetzt nicht die Standardbenachrichtigung: Eine gespeicherte Sitzung wird nicht an die Datenschutzbehörde gesendet, sondern lokal gespeichert). Auch Massenbenachrichtigungen – im Falle eines sich schnell wiederholenden Datenschutzverstoßes – sind einfacher geworden.
Allerdings gibt es auch Nachteile: Es wird nicht angegeben, welche Informationen für den weiteren Verlauf benötigt werden, und die Erklärungsfelder bieten wenig Platz.
Häufig gestellte Fragen
Muss ich jede Datenschutzverletzung der Datenschutzbehörde melden?
Nicht jede Datenschutzverletzung, sondern solche, die ein Risiko für die betroffenen Personen darstellen, muss grundsätzlich innerhalb von 72 Stunden erfasst werden. Auch Datenschutzverletzungen, die keiner Meldepflicht unterliegen, müssen in Ihrem Datenschutzverletzungsregister dokumentiert werden.
Wann muss ich die Beteiligten ebenfalls informieren?
Im Falle einer Datenschutzverletzung, die ein hohes Risiko für die betroffenen Personen darstellt, müssen Sie diese unverzüglich informieren und darüber hinaus die niederländische Datenschutzbehörde (AP) informieren.
Was ist das Register für Datenschutzverletzungen?
Ein obligatorisches internes Register, in dem alle Datenschutzverletzungen erfasst werden, auch solche, die dem Datenschutzbeauftragten nicht gemeldet wurden. Es ermöglicht dem Datenschutzbeauftragten die Überprüfung der Einhaltung der Vorschriften.
Hilfe bei der Meldung einer Datenschutzverletzung
Die Entscheidung, ob und wie eine Meldung erfolgen soll, bleibt schwierig. Die Datenschutzexperten von MKB Juristen unterstützen Sie bei dieser Einschätzung und begleiten Sie durch den gesamten Meldeprozess. Informieren Sie sich über unsere Expertise im Bereich Datenschutz und Datensicherheit oder kontaktieren Sie uns.