Datenschutz

Darf meine Website ohne meine Zustimmung Cookies platzieren?

Ihre Website darf nicht einfach ohne Einwilligung Cookies setzen. Für die meisten Cookies – insbesondere Tracking- und Marketing-Cookies – müssen Sie den Besucher zunächst informieren und um seine Zustimmung bitten. Nur funktionale und unbedingt notwendige Cookies sind zulässig.

Veröffentlicht am 28. Juli 2022 von MKBjuristen.nl
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Ihre Website darf nicht ohne Einwilligung Cookies setzen. Für die meisten Cookies – insbesondere Tracking- und Marketing-Cookies – müssen Sie den Besucher vorab informieren und um seine Einwilligung bitten. Lediglich funktionale und unbedingt notwendige Cookies sind von dieser Einwilligungspflicht ausgenommen.

Das Grundprinzip: um Erlaubnis bitten

Grundsätzlich dürfen Sie Cookies nur dann setzen, wenn Sie den Besucher klar darüber informieren und seine Einwilligung einholen. Dies gilt insbesondere für Cookies, die das Surfverhalten verfolgen oder für Marketingzwecke verwendet werden. Die Einwilligung muss freiwillig, spezifisch und durch eine aktive Handlung erfolgen; vorausgewählte Kontrollkästchen und Cookie-Schutzwände genügen nicht.

Ausnahme: Funktionale und notwendige Cookies

Für funktionale und unbedingt notwendige Cookies ist keine Einwilligung erforderlich. Beispiele hierfür sind Cookies, die den Warenkorb speichern, das Anmelden ermöglichen oder die Sprachauswahl sichern. Diese Cookies sind für die Funktion der Website notwendig und haben nur minimale Auswirkungen auf Ihre Privatsphäre.

Und Analyse-Cookies?

Für Analyse-Cookies mit geringen Auswirkungen auf die Privatsphäre gilt unter bestimmten Bedingungen eine Ausnahme, sofern die Analyse datenschutzfreundlich konfiguriert ist. Für Analysen mit größeren Auswirkungen oder solche, die Daten an Dritte weitergeben, ist weiterhin eine Einwilligung erforderlich. Bitte prüfen Sie dies im Einzelfall.

Was müssen Sie organisieren?

Stellen Sie sicher, dass Ihr Cookie-Banner korrekt ist und sowohl eine Akzeptieren- als auch eine Ablehnen-Schaltfläche enthält. Setzen Sie Cookies, für die eine Einwilligung erforderlich ist, nur nach Einholung der entsprechenden Einwilligung und erläutern Sie in einer klaren Cookie-Erklärung, welche Cookies Sie verwenden und warum. So erfüllen Sie die Anforderungen der DSGVO und des Telekommunikationsgesetzes und vermeiden behördliche Maßnahmen.

Häufig gestellte Fragen

Darf ich Cookies ohne Erlaubnis platzieren?

Es werden ausschließlich funktionale und unbedingt notwendige Cookies verwendet, unter bestimmten Bedingungen auch datenschutzfreundliche Analyse-Cookies. Für Tracking- und Marketing-Cookies ist eine Einwilligung erforderlich.

Ist eine Cookie-Wall erlaubt?

Nein. Wenn der Zugang von der Einwilligung abhängig gemacht wird, wird diese Einwilligung restriktiv und ist daher ungültig.

Was sollte in meiner Cookie-Richtlinie stehen?

Welche Cookies Sie setzen, zu welchem ​​Zweck, wie lange sie gespeichert bleiben und mit wem Sie Daten teilen.

Sind Ihre Cookie- und Datenschutzeinstellungen in Ordnung?

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Bitte beachten Sie: Ein Artikel bietet allgemeine Informationen, Ihre rechtliche Situation kann jedoch anders aussehen.

Ein Vertrag, ein Konflikt oder ein rechtliches Risiko muss stets anhand der Fakten, Dokumente, Beweislage und Interessen beurteilt werden. Sind Sie unsicher? Lassen Sie Ihre Situation prüfen, bevor Sie handeln.

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KMU-Anwälte bei der Handelskammer Quelle: Handelskammer 2019
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