Datenschutz

Bestellungen aus einem Online-Shop und die DSGVO: eine schwierige Kombination?

Ein Webshop und die DSGVO lassen sich perfekt vereinbaren, vorausgesetzt, die Grundlagen stimmen: nur die wirklich benötigten personenbezogenen Daten abfragen, die korrekte Rechtsgrundlage für jede Verarbeitungstätigkeit festlegen und alles klar erläutern...

Veröffentlicht am 9. Juli 2020 von MKBjuristen.nl
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Es empfiehlt sich, wichtige Verträge, Geschäftsbedingungen und andere juristische Dokumente nicht selbst zusammenzustellen oder zu kopieren. Wir unterstützen Unternehmer mit begrenztem Budget mit maßgeschneiderten Rechtslösungen, transparenten Kosten im Voraus und verständlichen Erklärungen.

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Ein Webshop und die DSGVO lassen sich perfekt vereinbaren, vorausgesetzt, die Grundlagen stimmen: Fragen Sie nur die personenbezogenen Daten ab, die Sie wirklich benötigen, bestimmen Sie die korrekte Rechtsgrundlage für jede Verarbeitungstätigkeit und erläutern Sie alles klar in Ihrer Datenschutzerklärung.

Sie verarbeiten personenbezogene Daten schnell

Wenn Sie Kunden haben, verarbeiten Sie personenbezogene Daten: Allein Name und Adresse fallen darunter. Daher müssen Sie die Bestimmungen der DSGVO einhalten. Am wichtigsten ist es, sich bewusst zu machen, welche Daten Sie anfordern und warum.

Bitten Sie nur um das, was Sie brauchen

Die DSGVO verlangt Datenminimierung: Es dürfen nicht mehr Daten erhoben werden als für den jeweiligen Zweck erforderlich. Felder, die nicht zwingend erforderlich sind, dürfen nicht als Pflichtfelder gekennzeichnet werden. Dadurch wird die Verarbeitung von Daten ohne Rechtsgrundlage verhindert.

Das richtige Fundament

Für jede Verarbeitungstätigkeit benötigen Sie eine Rechtsgrundlage (Artikel 6 DSGVO). Die Abwicklung eines Kaufs umfasst viele Verarbeitungstätigkeiten – wie beispielsweise die Verarbeitung von Adressdaten zur Ermöglichung der Zustellung –, für Marketingmaßnahmen oder einen Newsletter benötigen Sie jedoch häufig eine separate Einwilligung.

Speichern, sichern und informieren

Legen Sie fest, wie lange Sie Daten speichern und wie Sie diese angemessen schützen. Geben Sie in Ihrer Datenschutzerklärung an, welche Daten Sie verarbeiten, warum, wie lange und welche Rechte Ihre Kunden haben. Wenn Sie Dienstleister mit der Datenverarbeitung beauftragen, schließen Sie eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung ab.

Häufig gestellte Fragen

Welche Informationen darf ich von Kunden verlangen?

Nur das, was Sie für den Zweck benötigen. Eine Telefonnummer ist beispielsweise selten erforderlich; gestalten Sie solche Felder optional.

Darf ich Kundendaten für Marketingzwecke verwenden?

In der Regel benötigen Sie hierfür eine separate Genehmigung; die Rechtsgrundlage für den Kauf umfasst nicht automatisch auch das Marketing.

Was sollte in meiner Datenschutzerklärung stehen?

Welche Daten Sie verarbeiten, zu welchem ​​Zweck und auf welcher Rechtsgrundlage, wie lange Sie diese speichern, mit wem Sie sie teilen und welche Rechte der Kunde hat.

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Unsere Rechtsexperten erstellen Ihre Datenschutzerklärung und führen eine rechtliche Prüfung Ihres Webshops. Vereinbaren Sie ein kostenloses Beratungsgespräch.

Bitte beachten Sie: Ein Artikel bietet allgemeine Informationen, Ihre rechtliche Situation kann jedoch anders aussehen.

Ein Vertrag, ein Konflikt oder ein rechtliches Risiko muss stets anhand der Fakten, Dokumente, Beweislage und Interessen beurteilt werden. Sind Sie unsicher? Lassen Sie Ihre Situation prüfen, bevor Sie handeln.

Rechtliche Frage zu diesem Artikel?

Ein Blog bietet zwar Erklärungen, doch Ihre Situation erfordert oft eine konkrete rechtliche Entscheidung. MKB Juristen unterstützt Unternehmer bei Verträgen, Allgemeinen Geschäftsbedingungen, DSGVO-Dokumenten, Arbeitsverträgen, Streitigkeiten und maßgeschneiderten Rechtslösungen.

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KMU-Anwälte bei der Handelskammer Quelle: Handelskammer 2019
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