MKB Juristen entwirft individuelle Rechtsdokumente
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Im Falle eines Verstoßes gegen die DSGVO kann die geschädigte Partei nicht nur mit der Durchsetzung der Bestimmungen durch die niederländische Datenschutzbehörde rechnen, sondern auch selbst Schadensersatz geltend machen (Artikel 82 DSGVO) – einschließlich immaterieller Schäden. Nachfolgend werden sechs typische Situationen aufgeführt, in denen ein solcher Schadensersatzanspruch relevant sein kann.
Anspruch auf Entschädigung zusätzlich zur Geldstrafe
Die DSGVO ermächtigt die Datenschutzbehörde, Bußgelder zu verhängen. Darüber hinaus kann eine betroffene Person, die durch eine Datenschutzverletzung einen Schaden erleidet, diesen Schaden vom Verantwortlichen zurückfordern (Artikel 82 DSGVO). Dies kann materielle, aber auch immaterielle Schäden wie den Verlust der Kontrolle über die eigenen Daten umfassen. Voraussetzung ist jedoch ein tatsächlicher Schaden.
Beispielsituationen
Schadensersatzansprüche können beispielsweise in folgenden Fällen entstehen: Datenschutzverletzungen, die zur Offenlegung sensibler Daten führen; Weitergabe von Daten an die falsche Person; Verarbeitung oder Weitergabe von Daten ohne Rechtsgrundlage; zu lange Speicherung von Daten; Nichtbeachtung eines Löschungsantrags; und unrechtmäßiges Profiling oder fehlerhafte Datenverknüpfung. In solchen Fällen kann die betroffene Partei einen entstandenen Schaden geltend machen.
Nicht jede Rechtsverletzung führt zu einer Entschädigung
Eine Schadensersatzklage ist nicht automatisch erfolgreich. Die betroffene Partei muss nachweisen, dass ihr durch die Rechtsverletzung tatsächlich ein Schaden entstanden ist; ein bloßer Verstoß genügt nicht immer. Dennoch besteht ein reales Risiko, insbesondere wenn mehrere Personen betroffen sind und eine gemeinsame Klage einreichen.
Was bedeutet das für Sie?
Ein Verstoß gegen die DSGVO kann Sie daher doppelt treffen: Neben einem Reputationsschaden drohen Ihnen Bußgelder und Schadensersatzforderungen. Beugen Sie Verstößen durch eine solide Rechtsgrundlage, Sicherheitsmaßnahmen, eingeschränkten Zugriff und die korrekte Bearbeitung von Anfragen vor. Nachweislich sorgfältiges Handeln minimiert sowohl die Wahrscheinlichkeit eines Verstoßes als auch dessen Folgen.
Häufig gestellte Fragen
Kann ich neben einer Geldstrafe auch Schadensersatz geltend machen?
Ja. Betroffene Personen können im Falle eines Verstoßes gegen die DSGVO (Artikel 82 DSGVO) selbst Schadensersatzansprüche geltend machen, auch für immaterielle Schäden.
Erhält man immer eine Entschädigung?
Nein. Es muss ein tatsächlicher Schaden entstanden sein; ein bloßer Verstoß reicht nicht immer aus.
Wie kann ich dieses Risiko begrenzen?
Mit einer soliden Grundlage, Sicherheit, eingeschränktem Zugriff und ordnungsgemäßer Bearbeitung von Anfragen und Datenschutzverletzungen.
Ihre Privatsphäre schützen?
Unsere Rechtsexperten führen eine Datenschutzprüfung und sorgen für die Einhaltung der Datenschutzbestimmungen bei Ihren Datenverarbeitungsprozessen. Lernen Sie unser Datenschutzteamoder vereinbaren Sie ein kostenloses Beratungsgespräch.