MKB Juristen entwirft individuelle Rechtsdokumente
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Verweigert ein erkrankter Mitarbeiter die Mitwirkung an seiner Wiedereingliederung, können Sie eingreifen. Der Mitarbeiter ist gesetzlich zur Mitwirkung verpflichtet (Artikel 7:660a des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches); kommt er dieser Verpflichtung nicht nach, können Sie nach einer Abmahnung sein Gehalt aussetzen oder einstellen und im Extremfall die Kündigung verlangen.
Der Mitarbeiter muss kooperieren
Ein arbeitsunfähiger Mitarbeiter ist verpflichtet, Ihren angemessenen Anweisungen Folge zu leisten, bei den getroffenen Maßnahmen und dem Aktionsplan mitzuwirken und eine zumutbare Arbeit zu verrichten (Artikel 7:660a des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches). Kommt er dieser Verpflichtung ohne triftigen Grund nicht nach, behindert er sowohl seine eigene als auch Ihre Wiedereingliederung.
Schritt 1: warnen
Beginnen Sie mit einer klaren, schriftlichen Verwarnung, in der die Pflichten des Mitarbeiters und die Konsequenzen bei Nichtbeachtung dargelegt werden. Dokumentieren Sie dies sorgfältig; es bildet die Grundlage für weitere Schritte und eine mögliche Kündigung.
Schritt 2: Gehalt aussetzen oder einstellen
Wenn die Warnung wirkungslos bleibt, können Sie Lohnmaßnahmen ergreifen. Bei Nichtbereitstellung der erforderlichen Informationen können Sie die Lohnzahlung aussetzen; verweigert der Arbeitnehmer die Mitwirkung am Wiedereingliederungsprozess, können Sie die Lohnzahlung für die Dauer der Verweigerung einstellen. Ein Lohnstopp ist ein wirksames Instrument, das jedoch mit Bedacht eingesetzt werden muss.
Schritt 3: letzte Maßnahme: Entlassung
Wenn der Mitarbeiter die Kooperation weiterhin systematisch verweigert, kann dies letztendlich ein Kündigungsgrund sein. Sie müssen jedoch eine vollständige Akte führen, aus der hervorgeht, dass Sie eine Abmahnung ausgesprochen, eine Lohnmaßnahme ergriffen und dem Mitarbeiter die Möglichkeit zur Kooperation eingeräumt haben.
Häufig gestellte Fragen
Darf ich die Lohnzahlung einstellen, wenn ein Mitarbeiter nicht kooperiert?
Ja, unter bestimmten Bedingungen. Wird die Wiedereingliederung verweigert, können Sie die Gehaltszahlung einstellen; werden Informationen zurückgehalten, können Sie sie aussetzen. Geben Sie zunächst eine Warnung und dokumentieren Sie alles.
Kann ich einen Mitarbeiter entlassen, der nicht kooperiert?
Im Extremfall, ja, nach einer Verwarnung und einer Lohnkürzung, bei einer stichhaltigen Beweislage. Es ist ein schwieriger Schritt.
Was ist, wenn der Mitarbeiter einen triftigen Grund hat?
In diesem Fall entfallen die Gründe für die Maßnahmen. Prüfen Sie stets, ob die Ablehnung gerechtfertigt ist, gegebenenfalls mithilfe einer Stellungnahme des Betriebsarztes oder eines Sachverständigen des UWV.
Wie lassen sich Wiedereingliederung und Fehlzeiten effektiv angehen?
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