Arbeitsfragen

Unternehmen erhält hohe Geldstrafe wegen übermäßig umfangreicher Abwesenheitserfassung

Ein Arbeitgeber darf Abwesenheiten erfassen, jedoch keine Daten über Art oder Ursache der Erkrankung – er darf danach nicht einmal fragen. Es handelt sich hierbei um besondere (gesundheitsbezogene) personenbezogene Daten, die ausschließlich vom betriebsärztlichen Dienst oder dem Betriebsarzt verarbeitet werden dürfen.

Veröffentlicht am 10. Juni 2021 von MKBjuristen.nl
Fordern Sie ein kostenloses Angebot an. Rufen Sie 085 25000 44 an.

MKB Juristen entwirft individuelle Rechtsdokumente

Es empfiehlt sich, wichtige Verträge, Geschäftsbedingungen und andere juristische Dokumente nicht selbst zusammenzustellen oder zu kopieren. Wir unterstützen Unternehmer mit begrenztem Budget mit maßgeschneiderten Rechtslösungen, transparenten Kosten im Voraus und verständlichen Erklärungen.

  • Kundenspezifische Verträge, Geschäftsbedingungen und Rechtsdokumente
  • Budgetfreundlich und transparent hinsichtlich der Kosten im Voraus
  • Fordern Sie eine kostenlose Beratung oder ein unverbindliches Angebot an
Kostenlose Beratung Jetzt kostenloses Angebot anfordern

Ein Arbeitgeber darf Fehlzeiten erfassen, jedoch keine Daten über Art oder Ursache der Erkrankung – er darf diesbezüglich nicht einmal fragen. Es handelt sich hierbei um besondere (gesundheitsbezogene) personenbezogene Daten, die ausschließlich vom betriebsärztlichen Dienst oder dem Betriebsarzt verarbeitet werden dürfen. Ein Unternehmen, das Krankheiten, Beschwerden und Schmerzangaben erfasste (und diese unzureichend sicherte), wurde von der niederländischen Datenschutzbehörde mit einer Geldstrafe von 15.000 Euro belegt.

Die niederländische Datenschutzbehörde (AP) verhängte eine Geldstrafe gegen ein Wartungsunternehmen, das Gesundheitsdaten kranker Mitarbeiter erfasst hatte. Das bedeutet jedoch nicht, dass Sie überhaupt keine Abwesenheitsaufzeichnungen mehr führen dürfen – wir erläutern die Grenzen.

Was ist schiefgelaufen?

Das Unternehmen führte ein Abwesenheitsregister. Die Erfassung von Abwesenheiten ist zulässig, beispielsweise zur Wiedereingliederung oder zur Personalvertretung. Dieses Unternehmen ging jedoch weit darüber hinaus und dokumentierte auch die Abwesenheitsgründe: Krankheitsbezeichnungen, Schmerzangaben und konkrete Beschwerden. Hierbei handelt es sich um besondere personenbezogene Daten, die einem erhöhten Schutz unterliegen. Ihre Verarbeitung ist grundsätzlich verboten und darf nur aufgrund einer gesetzlichen Ausnahme erfolgen – die hier nicht vorlag.

Tatsächlich verbietet das Datenschutzrecht Arbeitgebern, Informationen über Art und Grund von Krankmeldungen zu erfassen; sie dürfen nicht einmal danach fragen. Dies ist ausschließlich dem betriebsärztlichen Dienst oder dem Betriebsarzt gestattet. In sehr seltenen Ausnahmefällen kann eine Abweichung sinnvoll sein – beispielsweise die Dokumentation einer Epilepsieerkrankung, damit Kollegen im Falle eines Anfalls wissen, was zu tun ist –, doch dies ist die Ausnahme.

Besonders verwerflich: Die Registrierung war ohne Authentifizierung online zugänglich. Gerade sensible personenbezogene Daten müssen besonders sorgfältig geschützt werden. Laut AP reichen Benutzername und Passwort nicht aus; eine Zwei-Faktor-Authentifizierung ist erforderlich. Die AP verhängte eine Geldbuße von 15.000 Euro.

Welche Abwesenheitsdaten dürfen Sie erfassen?

Die DSGVO erlaubt es Scope, notwendige Informationen anzufordern und aufzuzeichnen – Informationen, die erforderlich sind, um das weitere Vorgehen bei der Arbeit festzulegen:

  • die geschätzte Dauer der Abwesenheit;
  • die Adresse der Pflegeeinrichtung/des Wohnsitzes;
  • eine Telefonnummer, unter der der Mitarbeiter erreichbar ist.

Nicht erforderlich (und daher nicht zulässig zu erfragen): Welche Krankheit jemand hat, welche Medikamente er einnimmt oder wie ein Unfall passiert ist. Wenn ein Mitarbeiter dies freiwillig mitteilt, dürfen Sie ihm zuhören, die Informationen jedoch nicht protokollieren. Nur in Ausnahmefällen, in denen die Diagnose unbedingt erforderlich ist, darf sie – unter Einhaltung der entsprechenden Sicherheitsvorkehrungen – in die Personalakte aufgenommen werden.

Häufig gestellte Fragen

Darf ich fragen, warum ein Mitarbeiter krank ist?

Nein. Sie dürfen weder nach Art und Ursache der Erkrankung fragen noch diese aufzeichnen. Dies ist ausschließlich dem betriebsärztlichen Dienst oder dem Betriebsarzt gestattet. Freiwillig mitgeteilte Informationen dürfen nicht aufgezeichnet werden.

Welche Abwesenheitsdaten darf ich speichern?

Nur notwendige Daten wie die voraussichtliche Dauer der Abwesenheit, die Adresse der Pflegeeinrichtung und eine Telefonnummer. Nicht die Diagnose oder die Medikamenteneinnahme.

Wie schütze ich Gesundheitsdaten?

Seien Sie besonders vorsichtig. Benutzername und Passwort reichen nicht aus; die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) erfordert eine Multi-Faktor-Authentifizierung und entsprechende Zugriffsbeschränkungen.

Abwesenheitserfassung DSGVO-konform gestalten?

Die Datenschutz- und Arbeitsrechtsexperten von MKB Juristen unterstützen Sie bei der korrekten und sicheren Erfassung von Fehlzeiten. Informieren Sie sich über unsere Expertise im Bereich Datenschutz und Datensicherheit oder vereinbaren Sie ein Erstgespräch .

Bitte beachten Sie: Ein Artikel bietet allgemeine Informationen, Ihre rechtliche Situation kann jedoch anders aussehen.

Ein Vertrag, ein Konflikt oder ein rechtliches Risiko muss stets anhand der Fakten, Dokumente, Beweislage und Interessen beurteilt werden. Sind Sie unsicher? Lassen Sie Ihre Situation prüfen, bevor Sie handeln.

Rechtliche Frage zu diesem Artikel?

Ein Blog bietet zwar Erklärungen, doch Ihre Situation erfordert oft eine konkrete rechtliche Entscheidung. MKB Juristen unterstützt Unternehmer bei Verträgen, Allgemeinen Geschäftsbedingungen, DSGVO-Dokumenten, Arbeitsverträgen, Streitigkeiten und maßgeschneiderten Rechtslösungen.

Erstellung, Überprüfung und Änderung von Verträgen
Rechtliche Unterstützung Hilfe bei Konflikten und Streitigkeiten.
Fachliche Expertise : Spezialisierte Rechtsexperten und Anwälte.
Festpreise. Kostentransparenz im Voraus.

Neueste Artikel

24. Juli 2026

Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Website erstellen lassen: Kosten und Ablauf

Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Website von einem Anwalt erstellen lassen: Was kostet das, wie läuft der Prozess ab und wann sollte man sich für individuell angefertigte entscheiden?.

24. Juli 2026

Ausarbeitung einer Wettbewerbsverbotsklausel: Kosten und Ablauf

Eine Wettbewerbsverbotsklausel von einem Anwalt aufsetzen lassen: Was kostet das, wie läuft der Prozess ab und wann sollte man einen individuellen Entwurf einer Vorlage vorziehen?.

24. Juli 2026

Vertragsprüfung: Schritt-für-Schritt-Anleitung für KMU-Unternehmer

Überprüfung eines Vertrags vor der Unterzeichnung: Schritt-für-Schritt-Anleitung, Warnsignale, Checkliste und wann Sie einen Anwalt benötigen.

24. Juli 2026

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Auftragnehmer erstellen lassen: Kosten und Verfahren

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Auftragnehmer von einem Anwalt erstellen lassen: Was kostet das, wie läuft der Prozess ab und wann sollte man sich für eine individuelle Lösung entscheiden?.

  • Wir arbeiteten unter anderem für:
  • MKBjuristen.nl Partner
  • MKBjuristen.nl Partner
  • MKBjuristen.nl Partner
  • MKBjuristen.nl Partner
Newsletter für Unternehmer

Erhalten Sie praktische Rechtstipps per E-Mail

Jetzt registrieren

Geben Sie Ihre E-Mail-Adresse ein und erhalten Sie unseren Newsletter.

Kein Spam. Nur Rechtstipps.
Mit Ihrer Registrierung stimmen Sie unserer Datenschutzerklärung.
KMU-Anwälte bei der Handelskammer Quelle: Handelskammer 2019
Kostenlose Beratung