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Ein Mitarbeiter, der einen Missstand meldet – ein sogenannter Whistleblower – darf dadurch keine Nachteile erleiden. Das Whistleblower-Schutzgesetz schützt Whistleblower und verpflichtet viele Arbeitgeber zur Einrichtung eines internen Meldeverfahrens. Werden diese Verfahren nicht sorgfältig gehandhabt, riskieren Sie rechtliche Konsequenzen.
Whistleblower werden geschützt
Früher wurden Mitarbeiter, die Missstände meldeten, häufig benachteiligt, suspendiert oder entlassen. Der Gesetzgeber hält dies für inakzeptabel: Jeder, der in gutem Glauben einen Missstand meldet, hat Anspruch auf Schutz. Das Hinweisgeberschutzgesetz regelt diesen Schutz und legt Anforderungen für Arbeitgeber fest.
Obligatorisches internes Meldeverfahren
Arbeitgeber mit einer bestimmten Anzahl von Beschäftigten sind verpflichtet, ein internes Meldeverfahren einzurichten: einen transparenten Kanal, über den Beschäftigte mutmaßliches Fehlverhalten sicher und vertraulich melden können. Das Verfahren muss unter anderem gewährleisten, dass Meldungen ernst genommen und sorgfältig behandelt werden und die Identität des Hinweisgebers geschützt wird.
Das Verbot, Nachteile zu verursachen
Einem Hinweisgeber dürfen durch seine Meldung keine Nachteile entstehen. Dieses Verbot ist weitreichend: Es gilt nicht nur für Kündigungen, sondern auch für Degradierungen, schlechte Leistungsbeurteilungen, Mobbing oder das Verweigern von Beförderungen. Darüber hinaus ist die Beweislast oft umgekehrt: Man muss nachweisen können, dass eine negative Maßnahme in keinerlei Zusammenhang mit der Meldung steht.
Wie geht man in so einer Situation richtig vor?
Sorgen Sie für ein korrektes Meldeverfahren, nehmen Sie Meldungen ernst und untersuchen Sie diese gründlich, und schützen Sie den Hinweisgeber vor Benachteiligung. Reagieren Sie nicht aus Verärgerung, sondern professionell. Ein gutes Vorgehen beugt nicht nur rechtlichen Problemen vor, sondern hilft Ihnen auch, tatsächliches Fehlverhalten zeitnah aufzuklären.
Häufig gestellte Fragen
Darf ich einen Whistleblower entlassen?
Nicht etwa wegen seines Berichts. Das Verbot der Benachteiligung schützt Hinweisgeber vor Entlassung und anderen negativen Maßnahmen.
Benötige ich ein Meldeverfahren?
Arbeitgeber mit einer bestimmten Anzahl von Beschäftigten sind verpflichtet, ein internes Meldeverfahren einzurichten.
Wer muss nachweisen, dass eine Maßnahme in keinem Zusammenhang mit dem Bericht steht?
Oftmals sind Sie der Arbeitgeber: Häufig gilt eine Umkehrung der Beweislast.
Ist Ihre Whistleblower-Richtlinie in Ordnung?
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