Arbeitsfragen

Systematisches negatives Verhalten am Arbeitsplatz: Ein Kündigungsgrund?

Systematisches negatives Verhalten – beispielsweise wenn ein Mitarbeiter Kollegen verunglimpft und die Geschäftsleitung scharf kritisiert – kann zwar ein Kündigungsgrund sein, jedoch nicht ohne triftigen Grund. Dies geht häufig mit einem angespannten Arbeitsverhältnis oder einem schuldhaften Verhalten einher und erst nach ….

Veröffentlicht am 9. Januar 2025 von MKBjuristen.nl
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Systematisches negatives Verhalten – beispielsweise wenn ein Mitarbeiter Kollegen verunglimpft und die Geschäftsleitung scharf kritisiert – kann zwar ein Kündigungsgrund sein, jedoch nicht ohne Weiteres. Dies setzt häufig ein angespanntes Arbeitsverhältnis oder ein schuldhaftes Verhalten voraus und erfolgt erst nach einer Abmahnung und einem einwandfreien Arbeitsverhalten.

Wann wird ein Verhalten zum Problem?

Ein Mitarbeiter, der regelmäßig negativ über Kollegen spricht und die Führungsebene kritisiert, kann das Betriebsklima und die zwischenmenschlichen Beziehungen ernsthaft beeinträchtigen. Gelegentliche Kritik gehört zwar zum Arbeitsalltag, doch strukturelles und regelwidriges Verhalten, das die Zusammenarbeit untergräbt, ist etwas anderes.

Welcher Kündigungsgrund trifft zu?

Eine Kündigung aufgrund solchen Verhaltens erfolgt in der Regel entweder aufgrund eines gestörten Arbeitsverhältnisses (Grund g) oder aufgrund eines schuldhaften Verhaltens des Arbeitnehmers (Grund e). Welcher Grund zutrifft, hängt von der Situation ab: Handelt es sich primär um ein gestörtes Arbeitsverhältnis oder um ein Verhalten, das dem Arbeitnehmer eindeutig zuzuschreiben ist?

Warnen Sie zuerst und erstellen Sie eine Fallakte

Eine Kündigung ohne weitere Prüfung ist nicht möglich. Sprechen Sie den Mitarbeiter auf sein Verhalten an, geben Sie ihm die Chance zur Besserung und dokumentieren Sie dies schriftlich mit konkreten Beispielen (Daten, Situationen, Konsequenzen). Ohne eine gut dokumentierte Akte wird eine Kündigung vor Gericht mit hoher Wahrscheinlichkeit scheitern.

Vorsichtiges Handeln zahlt sich aus

Reagieren Sie angemessen: Oft sind ein Gespräch und eine offizielle Verwarnung zunächst angebracht, strengere Maßnahmen erst bei anhaltendem Fehlverhalten. Häufig ist eine einvernehmliche Kündigung durch eine Abfindungsvereinbarung der ruhigste und sicherste Weg.

Häufig gestellte Fragen

Darf ich jemanden wegen negativen Verhaltens entlassen?

Unter bestimmten Umständen ja, in der Regel bei einer gestörten Arbeitsbeziehung oder einem schuldhaften Verhalten, und nur nach einer Verwarnung und bei einwandfreier Akte.

Reicht ein einziger Vorfall für eine Entlassung aus?

Selten. Meistens geht es um systematisches Verhalten. Legen Sie eine Akte an und geben Sie dem Mitarbeiter die Möglichkeit, sich zu verbessern.

Was ist der sicherste Weg?

Oftmals kommt es zu einer außergerichtlichen Einigung, da eine gerichtliche Scheidung ohne eine solide Akte ungewiss ist.

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Bitte beachten Sie: Ein Artikel bietet allgemeine Informationen, Ihre rechtliche Situation kann jedoch anders aussehen.

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KMU-Anwälte bei der Handelskammer Quelle: Handelskammer 2019
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