MKB Juristen entwirft individuelle Rechtsdokumente
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Ein Streik kann Ihren Geschäftsbetrieb lahmlegen, doch Arbeitnehmer haben unter bestimmten Voraussetzungen das Recht zu streiken. Als Arbeitgeber dürfen Sie streikende Arbeitnehmer für einen rechtmäßigen Streik weder bestrafen noch entlassen. Allerdings haben Streikende während des Streiks keinen Anspruch auf Lohnfortzahlung. Handeln Sie umsichtig, um eine Eskalation der Situation zu verhindern.
Das Streikrecht
Arbeitnehmer haben das Recht auf kollektive Maßnahmen, einschließlich Streiks, das sich aus der Europäischen Sozialcharta ergibt. Ein Streik ist grundsätzlich rechtmäßig, wenn er bestimmte Voraussetzungen erfüllt, beispielsweise wenn er sich auf die Arbeitsbedingungen richtet und als „letztes Mittel“ eingesetzt wird. Unter bestimmten Umständen kann ein Gericht einen Streik einschränken oder verbieten.
Während des Streiks kein Lohn
Streikende Arbeitnehmer leisten keine Arbeit und haben grundsätzlich keinen Anspruch auf Lohn für diesen Zeitraum („Keine Arbeit, kein Lohn“). Arbeitnehmer, die nicht streiken, aber arbeiten wollen (Arbeitswillige), behalten ihren Lohnanspruch. Diese Unterscheidung ist sorgfältig zu dokumentieren.
Streikende dürfen nicht bestraft oder entlassen werden
Sie dürfen Mitarbeiter, die an einem rechtmäßigen Streik teilnehmen, weder bestrafen noch entlassen. Andernfalls handeln Sie rechtswidrig. Auch die Anstellung von Zeitarbeitern als Streikbrecher (Streikbrecher) ist in der Regel nicht zulässig. Halten Sie sich daher an die Regeln, egal wie unangenehm der Streik auch sein mag.
Wie gehst du damit um?
Halten Sie den Dialog aufrecht, begrenzen Sie den Schaden nach Möglichkeit (indem Sie Kunden informieren und Lieferungen neu terminieren) und lassen Sie sich rechtlich beraten, was erlaubt und was verboten ist. Ein umsichtiges und korrektes Vorgehen verhindert, dass der Konflikt eskaliert oder Sie selbst haftbar gemacht werden.
Häufig gestellte Fragen
Darf ich streikende Mitarbeiter entlassen?
Nein, nicht für die Teilnahme an einem rechtmäßigen Streik. Das wäre rechtswidrig.
Muss ich die Streiklöhne weiterhin zahlen?
Prinzipiell nein: Wer streikt, arbeitet nicht und hat für diesen Zeitraum keinen Anspruch auf Lohn. Wer arbeiten will, behält seinen Lohn.
Darf ich Leiharbeiter einsetzen, um streikende Arbeiter zu ersetzen?
Prinzipiell nein; die Ersetzung von Streikenden durch Leiharbeiter (Streikbrecherabwerbung) ist grundsätzlich nicht zulässig.
Benötigen Sie Hilfe bei einem Arbeitskampf oder Streik?
Unsere Rechtsexperten und Anwälte beraten Sie zu Ihren Rechten und Pflichten. Lernen Sie unser Arbeitsrechtsteam kennen, lassen Sie Richtlinien in Ihr Mitarbeiterhandbuch aufnehmen oder vereinbaren Sie ein kostenloses Beratungsgespräch .