Während eines Streiks steht der Betrieb eines Unternehmens praktisch still. Schließlich ist das ja der Sinn eines Streiks: durch eine nicht genehmigte Aktion die Geschäftsleitung zum Umdenken zu bewegen. Das verursacht Unternehmen viele Probleme. Beispielsweise können sie Liefertermine nicht einhalten und ihr Image kann Schaden nehmen. Aufgrund von Personalmangel herrscht in vielen Branchen Hochbetrieb und hoher Arbeitsdruck, was das Streikrisiko erhöht. Sollten Sie von einem Streik betroffen sein, ist es wichtig zu wissen, wie dieser rechtlich geregelt ist.
Streiks sind erlaubt und dürfen nicht verboten werden
Ein Arbeitnehmer erbringt Leistungen und erhält dafür Lohn. Dabei muss er sich dem Arbeitgeber gegenüber loyal verhalten und beispielsweise angemessene Anweisungen befolgen. Dies scheint im Widerspruch zu Streiks zu stehen, bei denen ein Arbeitnehmer die Anweisungen des Arbeitgebers ignoriert und die Arbeit niederlegt. Dennoch ist das Streikrecht in unserem Land erlaubt, und das zu Recht. Das Streikrecht, das Recht auf kollektives Handeln, ist sogar in der Europäischen Sozialcharta verankert. Ein Arbeitgeber darf seinen Arbeitnehmern das Streiken nicht verbieten. Daher dürfen gegen streikende Arbeitnehmer keine Disziplinarmaßnahmen ergriffen werden, es sei denn, sie haben sich schwerwiegend verhalten.
Unrechtmäßige Streiks sind verboten
Bei Streiks unterscheidet man zwischen organisierten und inoffiziellen Streiks. Die meisten Streiks sind organisiert. Gewerkschaften sind häufig daran beteiligt. Sie organisieren den Streik, sorgen für einen reibungslosen Ablauf und kündigen ihn im Voraus an. Der Arbeitgeber kann dann Kunden und Lieferanten informieren, dass sie an diesem Tag nicht mit großen Mengen rechnen sollten. Manchmal bricht ein Streik auch spontan aus, oft nach einem plötzlichen Ereignis. In diesem Fall spricht man von einem inoffiziellen Streik.
Grundsätzlich muss der Arbeitgeber im Voraus über einen Streik informiert werden. Der Gesetzgeber bevorzugt daher einen organisierten Streik. Dies ist nur logisch, da es dem Arbeitgeber ermöglicht, Störungen zu begrenzen und den Streik abzuwenden. So kann er beispielsweise den Forderungen der Belegschaft entgegenkommen. Genau deshalb machen Arbeitnehmerverbände ihre Forderungen vor dem Streik bekannt und öffnen die Tür für Konsultationen und Verhandlungen.
Ein inoffizieller Streik ist grundsätzlich ein rechtswidriger Streik. Dies gilt auch, wenn eine Gewerkschaft den Dialog und Verhandlungen verweigert. Der Grundsatz lautet, dass ein Streik das letzte Mittel ist, nach Dialog, Verhandlungen und gerichtlicher Auseinandersetzung. Ist ein Streik rechtswidrig, kann ihn das Gericht untersagen.
Es besteht keine Verpflichtung zur Weiterzahlung der Löhne während eines Streiks
Während eines Streiks legt ein Arbeitnehmer die Arbeit nieder. Er signalisiert damit seine Arbeitsverweigerung, weshalb der Arbeitgeber nicht mehr zur Lohnzahlung verpflichtet ist. Einige Arbeitnehmervertretungen unterhalten einen Streikfonds und zahlen Streikenden Entschädigungen. Dies soll verhindern, dass Streikende die Arbeit zu früh wieder aufnehmen, weil sie keinen Lohn erhalten. Nach Streikende muss der Arbeitgeber selbstverständlich die Lohnzahlungen wieder aufnehmen.
Es ist auch möglich, dass während des Streiks Menschen arbeiten wollen. Manchmal können diese Menschen nicht arbeiten, weil beispielsweise Kollegen Zufahrtsstraßen blockieren. Auch in solchen Fällen haben sie grundsätzlich keinen Anspruch auf Lohn. Es ist schlichtweg schwierig, zwischen Streikenden und Arbeitswilligen, die nicht arbeiten können, zu unterscheiden. Wenn Arbeitswillige tatsächlich arbeiten, haben sie selbstverständlich Anspruch auf Lohn.
Streiks und Zeitarbeiter
Als Arbeitgeber dürfen Sie Mitarbeiter, die dazu bereit sind, bitten, zur Arbeit zu kommen oder die Arbeit streikender Kollegen zu übernehmen. Nicht zulässig ist es jedoch, externe Hilfe in Anspruch zu nehmen, beispielsweise von einer Zeitarbeitsfirma. Diese darf kein Personal zur Abmilderung der Folgen eines Streiks bereitstellen. Oftmals hält der Arbeitgeber im Zeitarbeitsvertrag , dass er aus diesem Grund keine Zeitarbeiter einsetzt. Dadurch sichert sich die Zeitarbeitsfirma gewissermaßen ab, da sie naturgemäß nicht immer über alle Vorgänge in Ihrem Unternehmen informiert ist.
Rechtsberatung zu Streiks
Stehen Sie vor einem angekündigten oder ungeplanten Streik? Möchten Sie Ihre Rechte und Pflichten kennen und wissen, was Sie jetzt tun sollten? Dann ist es ratsam, sich an einen Rechtsexperten zu wenden. Wir beantworten Ihre Fragen und beraten Sie umfassend. Wir unterstützen Sie auch, wenn Sie beispielsweise Disziplinarmaßnahmen ergreifen oder einen Mitarbeiter kündigen möchten, der sich während des Streiks schwerwiegend danebenbenommen hat.