MKB Juristen entwirft individuelle Rechtsdokumente
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Als schwangere, selbstständige Berufstätige haben Sie Anspruch auf eine ZEZ-Leistung („Selbstständig und schwanger“) von mindestens 16 Wochen über das UWV. Zusätzlich kann eine freiwillige Krankengeldversicherung (AOV) Leistungen gewähren. Für den Abzug von Arbeitslosengeld II gilt eine Ausnahme von der Stundenzahlregelung. Es empfiehlt sich, Ihre bestehenden Verträge und Allgemeinen Geschäftsbedingungen an Ihre Urlaubsansprüche anzupassen.
Die Schwangerschaft ist eine besondere Zeit, die sich für Unternehmerinnen jedoch oft schwer mit dem Beruf vereinbaren lässt. Wir haben die wichtigsten Punkte für Sie zusammengefasst.
Anspruch auf 16 Wochen ZEZ-Leistung
Als schwangere Unternehmerin haben Sie Anspruch auf Mutterschaftsgeld im Rahmen des ZEZ-Programms: für mindestens 16 Wochen rund um die Schwangerschaft. Selbstständige, Freiberufler und Hausangestellte sind ebenfalls anspruchsberechtigt.
Die Leistungen beginnen vier bis sechs Wochen vor dem Tag nach dem errechneten Geburtstermin (Sie wählen den genauen Zeitpunkt innerhalb dieses Zeitraums) und werden anschließend mindestens zehn Wochen nach der Geburt bezogen. Bei Zwillings- oder Mehrlingsgeburten beginnt der Bezug acht bis zehn Wochen im Voraus. Sie beantragen die ZEZ-Leistung spätestens zwei Wochen vor dem gewünschten Leistungsbeginn beim UWV (Arbeitnehmer- und Berufsgenossenschaft) mit einer Schwangerschaftsbescheinigung Ihrer Hebamme oder Ihres Hausarztes. Um die maximale Leistung (entspricht dem Mindestlohn) zu erhalten, müssen Sie im vorangegangenen Kalenderjahr mindestens 1.225 Stunden als Selbstständiger gearbeitet haben; andernfalls fällt die Leistung geringer aus und richtet sich nach dem Gewinn. Die ZEZ-Leistung ist kein Gewinn und wird wöchentlich ausgezahlt.
Möglicher zusätzlicher Nutzen durch die AOV
Wenn Sie eine freiwillige Erwerbsunfähigkeitsversicherung (AOV) abgeschlossen haben, zahlen viele Versicherer auch während der Schwangerschaft. Einige reduzieren diese Leistung, wenn Sie eine Kindergeldleistung (ZEZ) beziehen. Umgekehrt hat eine AOV-Leistung keinen Einfluss auf die Kindergeldleistung, und Sie müssen eine Schwangerschaftsleistung nicht bei der Versicherung angeben; sie ist steuerfrei.
Ausnahme vom Stundenkriterium
Wenn Sie steuerlich als Unternehmer gelten, haben Sie Anspruch auf den Unternehmerfreibetrag, der in der Regel an die Voraussetzung von 1.225 Stunden pro Jahr geknüpft ist (auch nicht abgerechnete Stunden, wie z. B. Verwaltungsstunden, zählen dazu). Dies kann sich aufgrund von Schwangerschaft und Geburt als schwierig erweisen. Daher gilt eine Ausnahme: Wenn Sie Ihre Arbeit aufgrund Ihrer Schwangerschaft unterbrechen, werden die nicht geleisteten Stunden über einen Zeitraum von sechzehn Wochen weiterhin als Arbeitszeit angerechnet.
Schwangerschafts- und laufende Vereinbarungen
Während Ihres Urlaubs können Sie vorübergehend vertragliche Verpflichtungen nicht erfüllen, was für Ihre Kunden unpraktisch ist. Treffen Sie diesbezüglich im Voraus Vorkehrungen, beispielsweise mit einer Klausel zu höherer Gewalt in Ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Eine solche Klausel kann auch eine Schwangerschaft abdecken, beispielsweise wenn Sie aufgrund von Komplikationen unerwartet ausfallen müssen.
Häufig gestellte Fragen
Hat eine Selbstständige Anspruch auf Mutterschaftsurlaub?
Ja, über das ZEZ-Programm für eine Leistung von mindestens 16 Wochen, die beim UWV beantragt werden kann. Freiberufler und Selbstständige sind ebenfalls anspruchsberechtigt.
Was geschieht mit dem Stundenkriterium während meiner Schwangerschaft?
Wenn Sie Ihre Arbeit aufgrund der Schwangerschaft unterbrechen, werden die über sechzehn Wochen nicht geleisteten Arbeitsstunden dennoch als geleistete Arbeitsstunden für das Stundenkriterium des Selbstständigenabzugs angerechnet.
Hat eine AOV-Leistung Auswirkungen auf meine ZEZ-Leistung?
Nein, eine AOV-Leistung hat keinen Einfluss auf die ZEZ-Leistung. Ein Versicherer kann jedoch seine eigene Leistung kürzen, wenn Sie ZEZ beziehen.
Ratschläge zu Unternehmertum und Schwangerschaft
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