MKB Juristen entwirft individuelle Rechtsdokumente
Es empfiehlt sich, wichtige Verträge, Geschäftsbedingungen und andere juristische Dokumente nicht selbst zusammenzustellen oder zu kopieren. Wir unterstützen Unternehmer mit begrenztem Budget mit maßgeschneiderten Rechtslösungen, transparenten Kosten im Voraus und verständlichen Erklärungen.
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Wenn Sie als Selbstständiger aus dem Ausland in den Niederlanden geschäftlich tätig werden möchten, hängt vieles von Ihrer Staatsangehörigkeit ab. Unternehmer aus der EU, der Schweiz, Island, Norwegen oder Liechtenstein benötigen kein Visum oder keine Aufenthaltserlaubnis; Unternehmer aus anderen Ländern hingegen schon. Die niederländische Gewerbeaufsichtsbehörde (IND) prüft unter anderem, ob das Unternehmen einen Beitrag zur niederländischen Wirtschaft leistet. Im Folgenden finden Sie die wichtigsten Punkte und die spezifischen Bestimmungen.
Wenn Sie als ausländischer Unternehmer in den Niederlanden arbeiten möchten, gelten besondere Regeln: Sie benötigen möglicherweise eine Aufenthaltserlaubnis und müssen verschiedene weitere Vorschriften beachten. MKB Juristen unterstützt Start-ups auf ihrem Weg.
Geschäftstätigkeit aus der EU/dem EWR und der Schweiz
Unternehmer aus der Europäischen Union, der Schweiz, Island, Norwegen oder Liechtenstein benötigen kein Visum, keine Aufenthaltserlaubnis und keine Arbeitserlaubnis. Sie müssen jedoch einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen können und gegebenenfalls ihre Tätigkeit bei der Meldestelle für ausländische Arbeitnehmer anmelden.
Geschäftstätigkeit von außerhalb der EU/des EWR
Wenn Sie nicht aus einem dieser Länder kommen, ist das Verfahren komplexer und unterliegt strengeren Auflagen. Der Einwanderungs- und Einbürgerungsdienst (IND) prüft unter anderem, ob das Unternehmen einen Mehrwert für die niederländische Wirtschaft darstellt. Ist dies der Fall, kann der IND eine Aufenthaltserlaubnis für „Selbstständige“ erteilen. In der Praxis handelt es sich dabei um einen Aufkleber im Reisepass; mit dieser Erlaubnis dürfen Sie in den Niederlanden selbstständig arbeiten.
Sondervereinbarungen
- Ambitionierte Startups – es gibt ein Förderprogramm, das innovativen Unternehmern eine befristete Aufenthaltsgenehmigung zur Entwicklung eines innovativen Produkts oder einer Dienstleistung ermöglicht. Voraussetzungen sind unter anderem die Zusammenarbeit mit einem anerkannten Förderer, ein ausreichend innovativer Charakter, ein konkreter Stufenplan und die Eintragung in das Handelsregister der Handelskammer.
- Hochqualifizierte Personen – also alle, die nach Erhalt eines Doktortitels, nach dem Studienabschluss oder nach wissenschaftlicher Forschung in den Niederlanden bleiben und ein Unternehmen gründen möchten – können unter dem „Suchjahr für hochqualifizierte Personen“ eine Aufenthaltserlaubnis beantragen.
- türkische Staatsangehörige und ihre Familienangehörigen können gemäß dem Assoziierungsabkommen zwischen der Europäischen Union und der Türkei abweichende Bedingungen gelten.
Rechte und Pflichten als Unternehmer in den Niederlanden
Wer in den Niederlanden geschäftlich tätig ist, hat Rechte und Pflichten: So können Sie beispielsweise Rentenansprüche erwerben, müssen aber auch Steuern zahlen und Aufzeichnungen führen. Darüber hinaus müssen Sie sich als ausländischer Unternehmer mit niederländischem Recht auseinandersetzen, etwa bei der Anmietung von Geschäftsräumen oder dem Verkauf von Produkten an Verbraucher. Vieles davon mag Ihnen neu sein – wir erklären es Ihnen und bereiten die notwendigen Dokumente vor.
Häufig gestellte Fragen
Benötige ich als EU-Unternehmer eine Aufenthaltserlaubnis?
Nein. Unternehmer aus der EU/dem EWR und der Schweiz benötigen kein Visum oder keine Aufenthaltserlaubnis, müssen aber einen gültigen Identitätsnachweis vorlegen können.
Was bewertet das IND für Unternehmer außerhalb der EU?
Dabei wird unter anderem geprüft, ob das Unternehmen einen Mehrwert für die niederländische Wirtschaft schafft. Eine positive Bewertung kann zur Erteilung einer Arbeitserlaubnis für Selbstständige führen. Die genauen Bedingungen finden Sie beim IND.
Gibt es ein spezielles Förderprogramm für Startups?
Ja, es gibt ein Förderprogramm für innovative Startups mit befristeter Aufenthaltsgenehmigung, das an Bedingungen wie die Beauftragung eines anerkannten Beraters und die Registrierung bei der Handelskammer geknüpft ist. Bitte informieren Sie sich über die aktuellen Anforderungen.
Das Starterpaket von MKB Juristen
MKB Juristen bietet ein Starterpaket für Unternehmer, die einen guten und dennoch kostengünstigen Start hinlegen möchten. Dieses beinhaltet beispielsweise die Erstellung Ihrer Allgemeinen Geschäftsbedingungen, eines Dienstleistungsvertrags und einer Cookie-Erklärung. Als international tätiger Unternehmer erhalten Sie zusätzliche Erläuterungen, damit Sie sofort loslegen können. Informieren Sie sich über unsere Expertise im Gesellschaftsrecht oder vereinbaren Sie ein kostenloses Erstgespräch .