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Wenn Ihr Unternehmen an einen neuen Standort umzieht, betrifft das auch Ihre Mitarbeiter: Sie müssen mit längeren Arbeitswegen rechnen oder müssen unter Umständen sogar umziehen. Ein Arbeitgeber kann einen Umzug nicht immer einseitig anordnen; es kommt auf die Entfernung, die Vereinbarungen und die Angemessenheit an. Eine gute Beratung und ein angemessener Vorschlag sind unerlässlich.
Eine Umstrukturierung betrifft den Mitarbeiter
Ein neuer Standort kann für das Unternehmen Vorteile bieten – bessere Einrichtungen, Nähe zu Lieferanten oder Kunden. Mitarbeiter sehen sich jedoch mit längeren Arbeitswegen, höheren Reisekosten oder sogar der Notwendigkeit eines Umzugs konfrontiert. Eine verantwortungsvolle Arbeitgeberrolle erfordert, diese negativen Folgen anzuerkennen und sie so weit wie möglich abzumildern.
Ist die Stelle eine Bedingung für die Anstellung?
Ob Sie den Arbeitsplatz einseitig ändern dürfen, hängt von den getroffenen Vereinbarungen ab. Ist im Vertrag eine feste Stelle vereinbart, stellt die Änderung eine Anpassung der Beschäftigungsbedingungen dar. Sie können dies nicht einfach erzwingen: Grundsätzlich bedarf es der Zustimmung des Arbeitgebers oder einer gültigen Änderungsklausel sowie eines zwingenden wirtschaftlichen Interesses.
Ein vernünftiger Vorschlag
Aus Gründen eines guten Arbeitgeber-Arbeitnehmer-Verhältnisses müssen Sie einen angemessenen Versetzungsvorschlag unterbreiten, den der Arbeitnehmer grundsätzlich annehmen sollte. Ob ein Vorschlag angemessen ist, hängt von der zusätzlichen Reisezeit, etwaigen Reise- oder Umzugskostenbeihilfen und den persönlichen Umständen des Arbeitnehmers ab. Ein Umzug über die Landesgrenze ist etwas anderes als ein Umzug in eine andere Provinz.
Was passiert, wenn der Mitarbeiter sich weigert?
Lehnt ein Mitarbeiter einen angemessenen Vorschlag ohne triftigen Grund ab, kann dies Konsequenzen haben. Bei einem unangemessenen Vorschlag – beispielsweise einem unzumutbar langen Arbeitsweg ohne Vergütung – befindet sich der Mitarbeiter hingegen in einer starken Position. Beratung, faire Vergütung und ein individueller Ansatz beugen Konflikten vor. Auch der Betriebsrat sollte bei größeren Veränderungen einbezogen werden.
Häufig gestellte Fragen
Darf ich von meinen Angestellten verlangen, dass sie mit mir umziehen?
So einfach ist das nicht. Ein Arbeitsplatzwechsel erfordert in der Regel die Zustimmung des Arbeitgebers oder einen angemessenen Vorschlag, abhängig von den Vereinbarungen und der Entfernung.
Muss ich Reise- oder Umzugskosten erstatten?
Eine angemessene Entschädigung macht ein Angebot attraktiver. Bei größeren Entfernungen ist eine Entschädigung oft notwendig.
Was passiert, wenn ein Mitarbeiter sich weigert?
Der Mitarbeiter befindet sich in einer starken Position gegenüber einem unangemessenen Vorschlag; die Ablehnung eines angemessenen Vorschlags ohne triftigen Grund kann jedoch Konsequenzen haben.
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