Arbeitsfragen

Essenslieferanten können einen Arbeitsvertrag verlangen: Vorsicht bei freiberuflichen Verträgen

Das Amsterdamer Berufungsgericht urteilte im Rechtsstreit zwischen Deliveroo und FNV, dass Essenslieferanten tatsächlich auf der Grundlage eines Arbeitsvertrags beschäftigt sind. Nicht die schriftliche Absicht der Parteien ist entscheidend, sondern die tatsächliche Situation: Gibt es Arbeit, Lohn und...

Veröffentlicht am 8. März 2021 von MKBjuristen.nl
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Das Amsterdamer Berufungsgericht urteilte im Fall Deliveroo gegen FNV, dass Lieferfahrer tatsächlich auf der Grundlage eines Arbeitsvertrags beschäftigt sind. Maßgeblich ist nicht die schriftliche Vereinbarung der Parteien, sondern die tatsächliche Situation: Besteht Arbeit, Lohn und Befugnis für einen bestimmten Zeitraum? Für Unternehmer, die mit Selbstständigen zusammenarbeiten, dient dies als Warnung: Selbst bei einem Freelance-Vertrag kann ein Richter ein (fiktives) Arbeitsverhältnis annehmen.

Viele Online-Arbeitsplattformen präsentieren sich lediglich als Vermittler zwischen Angebot und Nachfrage. Wir haben bereits darüber geschrieben , dass dies regelmäßig zu Diskussionen führt. Denn hinsichtlich der Frage, ob ein (fiktives) Arbeitsverhältnis besteht, ist nicht die Absicht der Parteien, sondern die Realität entscheidend. Das Kriterium lautet: Gab es über einen bestimmten Zeitraum Arbeit, Lohn und Befugnisse? Das Amsterdamer Oberlandesgericht (ECLI:NL:GHAMS:2021:392) hat diese Fragen im Fall Deliveroo gegen FNV beantwortet.

Ist Arbeit erforderlich?

Das stand nicht zur Debatte. Deliveroo nutzt den „Frank“-Algorithmus, der passende Kuriere anhand von Faktoren wie Fahrzeugtyp, Standort, voraussichtlicher Lieferzeit und dem Zeitpunkt der Essenszubereitung zuweist. Der zugewiesene Kurier nimmt den Auftrag an, holt das Essen ab und liefert es aus – die Arbeit ist damit erledigt.

Gilt das als Lohn?

Für einen angenommenen Auftrag erhält der Lieferfahrer eine Vergütung, deren Höhe Deliveroo einseitig festlegt. Anfangs betrug diese 5 oder 6 Euro pro Lieferung (kurze oder lange Strecke), später wurde sie auf 3,50 bzw. 4,80 Euro angepasst. Lieferfahrer benötigen für eine Lieferung etwa 30 Minuten und müssen oft lange in Restaurants warten, was bedeutet, dass sie laut Gericht etwa 40 % des regulären Mindestlohns verdienen. Da die Vergütung jedoch höher ist als die entstandenen Kosten, urteilte das Gericht, dass es sich um Lohn handelt.

Sind die Lieferfahrer bei Deliveroo angestellt?

Dies war die schwierigste Frage. Die Argumentation gegen die Autorität: Lieferfahrer können selbst entscheiden, ob sie einen Auftrag annehmen (ansonsten wird Frank jemand anderen beauftragen), sie können ersetzt werden und sie können auch für einen Konkurrenten arbeiten. Dennoch sah das Gericht die Autorität als gegeben an:

  • Die Mahlzeiten müssen schnell geliefert werden, daher haben die Lieferfahrer in der Praxis keine andere Wahl, als die schnellste Route zu wählen – wenig wirkliche Freiheit.
  • Dass Deliveroo nur wenige Anweisungen gibt, liegt daran, dass die Arbeit so einfach ist, dass Anweisungen kaum nötig sind; das bedeutet aber nicht, dass es keinen Arbeitsvertrag gibt. Zum Vergleich: Ein festangestellter Lkw-Fahrer wählt seine Route ebenfalls selbst.
  • Deliveroo weiß immer, wo sich die Lieferfahrer befinden und kann die Kontrolle ausüben.
  • Der Vertrag – der unter anderem festlegt, wie die Arbeit ausgeführt wird – wurde von Deliveroo bereits mehrfach einseitig geändert.

Das Gericht kam zu dem Schluss, dass tatsächlich ein Autoritätsverhältnis besteht.

Für einen bestimmten Zeitraum

Schließlich urteilte das Gericht, dass nicht nachgewiesen worden sei, dass die Lieferfahrer die Arbeit nur in vernachlässigbarem Umfang verrichten, sodass auch die Voraussetzung der „Arbeit über einen bestimmten Zeitraum“ erfüllt sei. Folglich seien alle Elemente eines Arbeitsvertrags gegeben.

Was bedeutet das für diejenigen, die mit Freiberuflern zusammenarbeiten?

Die Zusteller können einen Arbeitsvertrag geltend machen, der ihnen Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, auf Tariflöhne und auf Bezahlung während Wartezeiten einräumt. Die finanziellen Folgen sind erheblich. Die Lehre daraus: Wenn Sie häufig mit Selbstständigen zusammenarbeiten, seien Sie besonders aufmerksam. Selbst bei einem Freelance-Vertrag kann ein Richter ein Scheinarbeitsverhältnis annehmen, wenn die Realität auf Arbeit, Lohnzahlung und Befugnisse hindeutet.

Häufig gestellte Fragen

Legt der Vertrag fest, ob jemand selbstständig oder angestellt ist?

Nein. Nicht die schriftliche Vereinbarung, sondern die tatsächliche Situation ist ausschlaggebend. Wenn Arbeit, Lohn und Befugnisse auf ein Arbeitsverhältnis hindeuten, kann ein Richter trotz eines freiberuflichen Vertrags von einem Arbeitsvertrag ausgehen.

Wann existiert Autorität?

Dies umfasst Situationen, in denen der Auftraggeber Kontrolle ausüben, den Arbeitsablauf bestimmen oder die Bedingungen einseitig festlegen kann. Eine eingeschränkte Autonomie des Auftragnehmers schließt Befugnisse nicht aus.

Ist ein Freelance-Vertrag dann sinnlos?

Nein, aber es muss die Realität widerspiegeln. Ein gut formulierter Vertrag und angemessene Vorgehensweisen verringern das Risiko einer Scheinbeschäftigung.

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Bitte beachten Sie: Ein Artikel bietet allgemeine Informationen, Ihre rechtliche Situation kann jedoch anders aussehen.

Ein Vertrag, ein Konflikt oder ein rechtliches Risiko muss stets anhand der Fakten, Dokumente, Beweislage und Interessen beurteilt werden. Sind Sie unsicher? Lassen Sie Ihre Situation prüfen, bevor Sie handeln.

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KMU-Anwälte bei der Handelskammer Quelle: Handelskammer 2019
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