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Eine Berücksichtigung bestimmter Gruppen im Bewerbungsprozess ist unter bestimmten Voraussetzungen zulässig – beispielsweise durch eine gezielte Förderung benachteiligter Gruppen. Eine solche Förderung muss im Voraus offengelegt werden und darf Bewerber nicht von vornherein ausschließen. Ein Verstoß gegen diese Regeln stellt eine verbotene Diskriminierung dar. Im Folgenden erfahren Sie, wann eine gezielte Förderung zulässig ist und welche Ausnahmen gelten.
Ist Diskriminierung bei einer Bewerbung zulässig?
Diskriminierung bei der Einstellung und Auswahl ist grundsätzlich verboten, es gibt jedoch klar definierte Ausnahmen. Unter bestimmten Voraussetzungen kann ein Arbeitgeber eine Bevorzugungspolitik verfolgen oder in Einzelfällen Unterschiede vornehmen. Wichtig ist, dass dies im Vorfeld klar kommuniziert wird und alle rechtlichen Anforderungen erfüllt sind.
Was ist eine Präferenzpolitik?
Bei einer Präferenzpolitik bevorzugt der Arbeitgeber gezielt eine bestimmte Gruppe, beispielsweise Frauen oder Bewerber mit Migrationshintergrund. Dies wird auch als positive Diskriminierung bezeichnet. Eine solche Politik ist rechtlich zulässig, jedoch nur innerhalb klarer Grenzen.
Bedingungen für eine Vorzugspolitik
Laut Gesetz darf eine Vorzugsbehandlung nur auf drei Gruppen angewendet werden:
- Frauen;
- Personen, die einer bestimmten kulturellen oder ethnischen Minderheitengruppe angehören;
- Menschen mit einer Behinderung oder chronischen Krankheit.
Darüber hinaus muss die Police folgende Anforderungen erfüllen:
- Nachweisbare Nachteile: zum Beispiel arbeiten dort deutlich weniger Frauen als Männer oder weniger Menschen mit Migrationshintergrund als in vergleichbaren Unternehmen in der Region.
- Transparenz: Die Vorzugsbehandlung muss im Voraus kommuniziert werden.
- Gleiche Eignung: Eine Präferenz kann nur bei gleich geeigneten Kandidaten ausschlaggebend sein. Ist ein Kandidat aus der Gruppe ohne Präferenz besser geeignet, darf er dadurch nicht benachteiligt werden.
- Verhältnismäßigkeit: Die Maßnahme muss dem Ziel angemessen sein.
Daher dürfen Sie Kandidaten nicht im Voraus ausschließen oder eine Bevorzugungspolitik für nicht benannte Gruppen verfolgen.
Der Menschenrechtsrat kann eingreifen
Wer sich durch eine Bevorzugungsregelung unrechtmäßig benachteiligt fühlt, kann beim Niederländischen Institut für Menschenrechte anfragen, ob die Regelung korrekt angewendet wurde. In einem Fall (Urteil Nr. 2023-8) wurde ein Mann nicht zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen, weil eine Bevorzugungsregelung für Frauen galt: Der Aufsichtsrat bestand bereits aus vier Männern und einer Frau.
Der Vorstand befand das Ziel für legitim und entschied, dass die Anforderungen hinsichtlich Benachteiligung und Transparenz erfüllt seien. Dennoch lag eine unzulässige Diskriminierung aufgrund des Geschlechts vor, da die Kandidatin nicht von vornherein hätte ausgeschlossen werden dürfen.
Die Lehre daraus: Selbst eine an sich zulässige Bevorzugungspolitik wird rechtswidrig, wenn Kandidaten ohne individuelle Beurteilung ausgeschlossen werden.
Andere zulässige Ausnahmen
Neben der Bevorzugungspolitik gibt es weitere Situationen, in denen Diskriminierung zulässig ist:
- Sicherheit: Einige Aktivitäten sind zu gefährlich für Minderjährige, die daher ausgeschlossen werden können.
- Wesentliche Voraussetzung für die Stelle: Manchmal kommt nur ein Mann oder eine Frau in Frage – zum Beispiel für eine Filmrolle, bei der Authentizität eine Rolle spielt.
- Gesundheit: Aus gesundheitlichen Gründen können Personen mit bestimmten Krankheiten oder Behinderungen für bestimmte Positionen abgelehnt werden.
- Glaube oder Überzeugung: Eine philosophische Organisation kann für bestimmte Positionen Anforderungen an die Überzeugung stellen, sofern diese eine wesentliche Voraussetzung ist. Ein reformiertes Krankenhaus kann dies beispielsweise von Pflegekräften verlangen, nicht aber von Büro- oder Küchenangestellten.
Häufig gestellte Fragen
Ist positive Diskriminierung zulässig?
Unter strengen Bedingungen ja, im Rahmen einer Vorzugsregelung für eine der festgelegten Gruppen (Frauen, ethnische Minderheiten, Menschen mit Behinderung oder chronischer Krankheit), vorausgesetzt, es besteht ein nachweisbarer Nachteil, die Regelung ist bekannt und es werden gleich geeignete Kandidaten verglichen.
Darf ich einen Mann ablehnen, weil ich eine Frau suche?
Nur im Rahmen einer korrekten Präferenzrichtlinie und unter Berücksichtigung der gleichen Eignung. Männliche Bewerber dürfen nicht im Voraus ausgeschlossen werden, wie der Vorstand in Beschluss 2023-8 bestätigt hat.
Darf ich aufgrund des Glaubens Unterscheidungen treffen?
Nur wenn die Überzeugung eine zwingende Voraussetzung für die jeweilige Stelle ist, beispielsweise für bestimmte Positionen innerhalb einer philosophischen Organisation. Für Positionen ohne diese Notwendigkeit ist sie nicht zulässig.
Was passiert, wenn ich gegen die Regeln verstoße?
In diesem Fall könnte eine verbotene Diskriminierung vorliegen. Ein betroffener Bewerber kann sich an das Niederländische Institut für Menschenrechte oder an ein Gericht wenden.
Sie sind sich bezüglich Ihrer Einstellungspolitik unsicher?
Die Regeln zur Diskriminierung bei Bewerbungen sind streng, und Fehler können leicht passieren. Wir prüfen, ob in Ihrem Fall eine Bevorzugung oder Ausnahme zulässig ist und stellen sicher, dass Sie alle Voraussetzungen erfüllen.
Unsere für Arbeitsrecht helfen Ihnen gerne weiter. Vereinbaren Sie ein unverbindliches Erstgespräch.