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Diskriminierung aufgrund von Schwangerschaft ist verboten, kommt aber dennoch häufig vor: Ein großer Anteil schwangerer Frauen, die arbeiten oder sich um eine Stelle bewerben, ist davon betroffen. Eine Mitarbeiterin oder Bewerberin aufgrund ihrer Schwangerschaft oder ihres Kinderwunsches anders zu behandeln, ist rechtswidrig und kann weitreichende Folgen für Arbeitgeber haben.
Diskriminierung aufgrund einer Schwangerschaft ist verboten
Diskriminierung aufgrund von Schwangerschaft, Geburt oder Mutterschaft ist eine verbotene Form der Diskriminierung aufgrund des Geschlechts. Dies gilt für Einstellung und Auswahl, Beschäftigungsbedingungen, Beförderung und Kündigung. Die Ablehnung einer schwangeren Bewerberin oder die Benachteiligung einer Mitarbeiterin aufgrund ihrer Schwangerschaft ist daher unzulässig.
Keine Fragen zum Kinderwunsch
Bei einer Bewerbung darf nicht gefragt werden, ob jemand schwanger ist oder Kinderwunsch hat, und die Entscheidung darf nicht davon abhängig gemacht werden. Selbst subtile Formen der Diskriminierung – wie die Nichtverlängerung eines Vertrags nach Bekanntgabe einer Schwangerschaft oder die Zuweisung weniger angenehmer Aufgaben – können als Diskriminierung gelten.
Starker Kündigungsschutz
Während Schwangerschaft und Mutterschaftsurlaub gilt ein Kündigungsverbot (Artikel 7:670 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches). Grundsätzlich dürfen Sie eine schwangere Mitarbeiterin während dieser Zeit nicht kündigen. Sollten Sie sich dennoch trennen wollen, müssen Sie absolut sicher sein, dass dies in keinem Zusammenhang mit der Schwangerschaft steht – und das ist schwer nachzuweisen.
Die Folgen für den Arbeitgeber
Wer sich der Diskriminierung aufgrund von Schwangerschaft schuldig macht, riskiert eine Entscheidung des Niederländischen Instituts für Menschenrechte, Schadensersatzforderungen, Wiedereinstellung und Reputationsschäden. Dem können Sie vorbeugen, indem Sie Ihre Einstellungs-, Beurteilungs- und Entscheidungsprozesse objektiv und nachweislich konsistent gestalten und Ihre Richtlinien dokumentieren.
Häufig gestellte Fragen
Darf ich eine schwangere Bewerberin ablehnen?
Nicht wegen ihrer Schwangerschaft. Das wäre eine verbotene Diskriminierung aufgrund des Geschlechts. Die Eignung muss objektiv beurteilt werden.
Darf ich Sie nach Ihrem Kinderwunsch fragen?
Nein. Bei einer Bewerbung dürfen Sie nicht nach einer Schwangerschaft oder dem Kinderwunsch fragen, und Ihre Entscheidung darf nicht davon abhängen.
Kann ich eine schwangere Mitarbeiterin entlassen?
Während der Schwangerschaft und des Mutterschaftsurlaubs gilt ein Kündigungsverbot (Artikel 7:670 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches). Grundsätzlich ist eine Entlassung während dieses Zeitraums nicht möglich.
Sind Ihre Rekrutierungs- und Richtlinien frei von Diskriminierung?
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