Arbeitsfragen

Die Angestellten wünschen sich eine höhere Homeoffice-Pauschale und die Möglichkeit, häufiger im Büro zu arbeiten

Die Coronavirus-Pandemie hat viele Arbeitgeber und Arbeitnehmer ins Homeoffice geführt. Viele Unternehmen haben diese Arbeitsweise noch nicht vollständig aufgegeben, da eine ausgewogene Mischung aus Homeoffice und Büroarbeit sowohl für Arbeitgeber als auch für Arbeitnehmer vorteilhaft ist.

Veröffentlicht am 10. November 2022 von MKBjuristen.nl
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Die Coronavirus-Pandemie hat viele Arbeitgeber und Arbeitnehmer ins Homeoffice geführt. Viele Unternehmen haben diese Arbeitsform noch nicht vollständig aufgegeben, da eine ausgewogene Mischung aus Homeoffice und Büroarbeit Vorteile für beide Seiten bietet. Steigende Energiepreise und der bevorstehende Winter scheinen jedoch Unmut hervorzurufen. Eine von IWG in Auftrag gegebene Studie zeigt, dass mehr als die Hälfte der jungen Arbeitnehmer in Deutschland höhere Arbeitgeberbeiträge erwartet. Grund dafür sind die steigenden Energiekosten. Aus demselben Grund plant die Mehrheit der Arbeitnehmer, im Winter häufiger im Büro zu arbeiten.

Die Mitarbeiter wünschen sich, häufiger im Büro zu arbeiten und eine höhere Homeoffice-Pauschale zu erhalten

Das Arbeiten von zu Hause aus scheint für Arbeitnehmer kein unmittelbares Problem darzustellen. Dass mehr als die Hälfte der Befragten in den Herbst- und Wintermonaten etwas häufiger im Büro arbeiten möchte, ist ausschließlich auf die hohen Energiepreise und Heizkosten zurückzuführen. Im Sommer rechnen die Menschen wieder mit häufigerem Homeoffice. Andere wünschen sich vor allem eine finanzielle Entschädigung. In der Altersgruppe der 36- bis 45-Jährigen erwarten ganze 53 % eine höhere Homeoffice-Pauschale, um die höheren Energiekosten auszugleichen.

Häufigere Arbeit im Büro und der Inhalt der Telearbeitsvereinbarung

Im Hinblick auf den Arbeitsplatz sind die zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer getroffenen Vereinbarungen zu beachten. Diese werden in einer Telearbeitsvereinbarung. Diese Vereinbarung kann beispielsweise festlegen, wann der Arbeitnehmer von zu Hause aus arbeiten darf und wann er im Büro anwesend sein muss. Je nach Inhalt der Telearbeitsvereinbarung kann der Arbeitnehmer die Möglichkeit haben, häufiger im Büro zu arbeiten. Umgekehrt ist dies ebenfalls möglich, beispielsweise wenn im Büro nicht genügend Arbeitsplätze zur Verfügung stehen. Selbstverständlich ist es für Arbeitgeber ratsam, in dieser Hinsicht flexibel zu sein und die Anliegen der Arbeitnehmer zu berücksichtigen.

Eine höhere Heimarbeitspauschale ist möglich, jedoch nicht steuerfrei

Auch hinsichtlich der Homeoffice-Pauschale sind die Vereinbarungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer maßgeblich. Arbeitgeber legen dabei besonderen Wert auf die steuerfreie Homeoffice-Pauschale. Diese steigt jedoch nicht so schnell wie die Energiepreise. Denn bei ihrer Einführung war zwar eine Anpassung der Pauschale anhand eines Tabellenkorrekturfaktors vorgesehen, diese Korrektur erfolgt aber erst 2023. Die aktuelle Pauschale basiert auf Berechnungen von Nibud aus dem Jahr 2020.

Als Arbeitgeber können Sie eine höhere Homeoffice-Pauschale gewähren, der übersteigende Betrag ist jedoch steuerpflichtig. Alternativ können Sie eine befristete Gehaltserhöhung oder eine einmalige Energieprämie für alle Mitarbeiter einführen.

Rechtsberatung zum Thema Homeoffice und hohe Energiekosten

Auch wenn Arbeitgeber mit höheren Kosten und sinkenden Gewinnmargen zu kämpfen haben, sollten sie ihren Mitarbeitern gegenüber rücksichtsvoll sein. Mitarbeiter zum Zuhausebleiben zu zwingen, wirkt sich wahrscheinlich negativ auf deren Leistung aus. Studien belegen zudem, dass Mitarbeiter mit finanziellen Problemen häufiger fehlen. Möchten Sie Ihren Mitarbeitern etwas zurückgeben, aber gleichzeitig sichergehen, dass alles rechtlich einwandfrei ist? Dann sprechen Sie mit einem unserer Rechtsexperten.

Bitte beachten Sie: Ein Artikel bietet allgemeine Informationen, Ihre rechtliche Situation kann jedoch anders aussehen.

Ein Vertrag, ein Konflikt oder ein rechtliches Risiko muss stets anhand der Fakten, Dokumente, Beweislage und Interessen beurteilt werden. Sind Sie unsicher? Lassen Sie Ihre Situation prüfen, bevor Sie handeln.

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KMU-Anwälte bei der Handelskammer Quelle: Handelskammer 2019
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