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Ein Arbeitgeber muss mehr tun, als nur Arbeit und Lohn zu bieten: Er hat eine Fürsorgepflicht, die auch die Prävention von Burnout umfasst. Wenn er nicht genug unternimmt, um strukturell übermäßiger Arbeitsbelastung und psychischer Belastung entgegenzuwirken, kann er für die entstandenen Schäden haftbar gemacht werden.
Die Sorgfaltspflicht umfasst auch die psychische Gesundheit
Ihre Fürsorgepflicht (Artikel 7:658 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches und des Arbeitsgesetzbuches) beschränkt sich nicht auf die physische Sicherheit. Sie müssen auch psychosozialen Stress am Arbeitsplatz verhindern: Arbeitsstress, übermäßige Arbeitsbelastung und Probleme wie Mobbing oder Einschüchterung. Ein Burnout infolge unzureichender Fürsorge kann Sie teuer zu stehen kommen.
Gefährdungshaftung
Wie bei anderen arbeitsbedingten Schäden gilt auch hier eine strenge Haftung. Erleidet ein Arbeitnehmer durch seine Arbeit einen Schaden – einschließlich psychischer Schäden –, müssen Sie grundsätzlich nachweisen, dass Sie Ihrer Sorgfaltspflicht nachgekommen sind. Waren Sie sich einer übermäßigen Arbeitsbelastung bewusst und haben nicht eingegriffen, ist Ihre Position schwach.
Was können Sie tun?
Überwachen Sie die Arbeitsbelastung, nehmen Sie Warnsignale ernst und greifen Sie rechtzeitig ein: Verteilen Sie Aufgaben neu, bieten Sie Unterstützung an und besprechen Sie die Arbeitsbelastung im Rahmen von Leistungsbeurteilungen. Führen Sie eine Risikoanalyse durch, die auch psychosozialen Stress berücksichtigt, und dokumentieren Sie Ihre Vorgehensweise.
Im Falle der Abwesenheit: mit gebotener Sorgfalt handeln
Bei einer Abwesenheit aufgrund von Burnout gelten die üblichen Regelungen für Abwesenheit und Wiedereingliederung. Arbeiten Sie mit dem Betriebsarzt zusammen, wahren Sie die Vertraulichkeit der Gesundheitsdaten und führen Sie eine sorgfältige Akte.
Häufig gestellte Fragen
Bin ich für das Burnout meiner Mitarbeiter verantwortlich?
Das ist möglich, wenn das Burnout auf eine strukturell unzureichende Berücksichtigung des Arbeitsdrucks zurückzuführen ist und Sie nicht nachweisen können, dass Sie Ihrer Sorgfaltspflicht nachgekommen sind.
Fällt beruflicher Stress unter meine Fürsorgepflicht?
Ja. Sie müssen aktiv gegen die psychosoziale Arbeitsbelastung vorgehen, einschließlich Arbeitsbelastung und Stress.
Wie kann ich mein Risiko begrenzen?
Unter Berücksichtigung der Arbeitsbelastung, rechtzeitiger Intervention, einer Risikobewertung einschließlich psychosozialer Belastung und dokumentierter Richtlinien.
Ist Ihre Sorgfaltspflicht und Ihre Richtlinie zum Umgang mit Fehlzeiten in Ordnung?
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