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Ein kleiner Mangel am Arbeitsplatz – wie beispielsweise ein lockerer Türgriff – kann schwerwiegende Folgen haben. Ein Arbeitgeber wurde vom Gericht für die dadurch entstandene Verletzung eines Arbeitnehmers haftbar gemacht. Dies unterstreicht die Tragweite der Sorgfaltspflicht: Arbeitgeber müssen für einen sicheren Arbeitsplatz sorgen und Mängel ernst nehmen.
Die Sorgfaltspflicht für einen sicheren Arbeitsplatz
Als Arbeitgeber haben Sie eine Sorgfaltspflicht (Artikel 7:658 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches): Sie müssen die Maßnahmen ergreifen und Anweisungen erteilen, die vernünftigerweise notwendig sind, um einen Arbeitnehmer vor Schaden zu bewahren. Verletzt sich ein Arbeitnehmer während der Arbeit, haften Sie grundsätzlich, es sei denn, Sie können nachweisen, dass Sie Ihrer Sorgfaltspflicht nachgekommen sind.
Selbst ein kleiner Fehler zählt
Ein aktuelles Urteil (Amsterdamer Landgericht, ECLI:NL:RBAMS:2025:130) zeigt, dass selbst ein scheinbar unbedeutendes Problem – ein lockerer Türgriff – zu einer Haftung führen kann, wenn es einen Unfall verursacht. Ein Mangel, den Sie hätten beheben können und sollen, kann Sie daher teuer zu stehen kommen.
Die umgekehrte Beweislast
Im Falle eines Arbeitsunfalls liegt die Beweislast weitgehend bei Ihnen. Der Arbeitnehmer muss lediglich nachweisen, dass ihm während der Arbeit ein Schaden entstanden ist; anschließend müssen Sie beweisen, dass Sie Ihre Sorgfaltspflicht erfüllt haben oder dass der Schaden auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Arbeitnehmers zurückzuführen ist. Die Hürde ist hoch.
Wartung und Prävention ernst nehmen
Vermeiden Sie Haftungsrisiken, indem Sie für einen sicheren Arbeitsplatz sorgen: Führen Sie eine Gefährdungsbeurteilung durch, beheben Sie gemeldete Mängel umgehend, warten Sie Geräte und Anlagen, geben Sie Anweisungen und beaufsichtigen Sie die Mitarbeiter. Dokumentieren Sie dies ebenfalls. Eine fundierte Sicherheitsrichtlinie minimiert sowohl Unfälle als auch Ihre Haftung.
Häufig gestellte Fragen
Hafte ich für einen Unfall, der durch einen geringfügigen Mangel verursacht wurde?
Das ist möglich, wie das Urteil im Fall eines lockeren Türknaufs zeigt. Im Falle eines Arbeitsunfalls haften Sie, es sei denn, Sie können nachweisen, dass Sie Ihrer Sorgfaltspflicht nachgekommen sind.
Wer muss nachweisen, dass der Arbeitsplatz sicher war?
Sie als Arbeitgeber. Der Arbeitnehmer muss lediglich den Schaden und dessen Zusammenhang mit der Arbeit nachweisen.
Wie kann ich mein Risiko begrenzen?
Mit Risikobewertung, schneller Fehlerbehebung, Wartung, Anweisungen, Überwachung und guter Dokumentation.
Ist Ihre Sorgfaltspflicht und Ihre Sicherheitsrichtlinie in Ordnung?
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