MKB Juristen entwirft individuelle Rechtsdokumente
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Diebstahl durch eigene Mitarbeiter kommt häufiger vor als man denkt – oft in Form von Kleinigkeiten wie der Entnahme von Büromaterial. Das Risiko lässt sich durch vier Maßnahmen minimieren: klare Regeln, gute Information, gezielte Kontrollen und konsequente Durchsetzung. Eine schriftliche Richtlinie ist hierfür unerlässlich.
Tipp 1: Klare Regeln festlegen
Legen Sie in einem Mitarbeiterhandbuch oder in den Hausregeln fest, was im Umgang mit Firmeneigentum und Warenbestand erlaubt und was verboten ist, und machen Sie deutlich, dass Diebstahl – auch von geringfügigen Gegenständen – nicht toleriert wird. Machen Sie auch die Konsequenzen von Verstößen klar. Ohne klare Regeln sind Sie im Falle eines Verstoßes machtlos.
Tipp 2: Informieren und kommunizieren
Besprechen Sie die Regeln aktiv mit Ihren Mitarbeitern, damit jeder sie kennt und versteht. Eine offene Unternehmenskultur, in der es üblich ist, miteinander zu reden und in der die Mitarbeiter wissen, dass sie beobachtet werden, wirkt präventiv. Unwissenheit sollte später keine Entschuldigung sein.
Tipp 3: Innerhalb der Grenzen prüfen
Die Bestandsführung und die Kontrolle der Vermögenswerte sind durch ordnungsgemäße Aufzeichnungen und gezielte Kontrollen sicherzustellen. Sollten Sie weitergehende Maßnahmen wie Videoüberwachung oder Taschenkontrollen einsetzen wollen, müssen diese verhältnismäßig sein, im Voraus angekündigt werden und den Datenschutzbestimmungen entsprechen. Verdeckte Kontrollen sind grundsätzlich nicht zulässig.
Tipp 4: Konsequent durchsetzen
Wenn Sie gegen Diebstahl vorgehen, tun Sie dies konsequent und gleichberechtigt gegenüber allen und erstellen Sie eine solide Akte mit konkreten Fakten. Je nach Schwere des Verstoßes kann dies zu einer Verwarnung, einem Verbesserungsplan oder – in Fällen schwerwiegenden Fehlverhaltens – zur Entlassung führen, selbst ohne Abfindung. Konsequentes Vorgehen verstärkt die präventive Wirkung.
Häufig gestellte Fragen
Darf ich Kameras installieren, um Diebstahl vorzubeugen?
Vorbehaltlich bestimmter Bedingungen: Die Überwachung muss verhältnismäßig sein, im Voraus angekündigt werden und den Datenschutzbestimmungen entsprechen. Verdeckte Videoüberwachung ist grundsätzlich nicht zulässig.
Kann geringfügiger Diebstahl zur Entlassung führen?
Ja, im Falle einer eindeutigen Richtlinie und eines Vertrauensbruchs, manchmal sogar sofort. Der Richter berücksichtigt die Umstände.
Was muss ich tun?
Klare Regeln, Kommunikation und eine solide Akte mit konkreten Fakten sowie eine konsequente und gleichberechtigte Durchsetzung.
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