Arbeitsfragen

4 Tipps, um Diebstahl durch Mitarbeiter zu verhindern

Diebstahl durch eigene Mitarbeiter kommt häufiger vor als man denkt – oft in Form von Kleinigkeiten wie der Entnahme von Büromaterial. Sie können das Risiko durch vier Maßnahmen minimieren: klare Regeln, gute Information, gezielte Kontrollen und konsequente Durchsetzung.

Veröffentlicht am 13. Oktober 2022 von MKBjuristen.nl
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Diebstahl durch eigene Mitarbeiter kommt häufiger vor als man denkt – oft in Form von Kleinigkeiten wie der Entnahme von Büromaterial. Das Risiko lässt sich durch vier Maßnahmen minimieren: klare Regeln, gute Information, gezielte Kontrollen und konsequente Durchsetzung. Eine schriftliche Richtlinie ist hierfür unerlässlich.

Tipp 1: Klare Regeln festlegen

Legen Sie in einem Mitarbeiterhandbuch oder in den Hausregeln fest, was im Umgang mit Firmeneigentum und Warenbestand erlaubt und was verboten ist, und machen Sie deutlich, dass Diebstahl – auch von geringfügigen Gegenständen – nicht toleriert wird. Machen Sie auch die Konsequenzen von Verstößen klar. Ohne klare Regeln sind Sie im Falle eines Verstoßes machtlos.

Tipp 2: Informieren und kommunizieren

Besprechen Sie die Regeln aktiv mit Ihren Mitarbeitern, damit jeder sie kennt und versteht. Eine offene Unternehmenskultur, in der es üblich ist, miteinander zu reden und in der die Mitarbeiter wissen, dass sie beobachtet werden, wirkt präventiv. Unwissenheit sollte später keine Entschuldigung sein.

Tipp 3: Innerhalb der Grenzen prüfen

Die Bestandsführung und die Kontrolle der Vermögenswerte sind durch ordnungsgemäße Aufzeichnungen und gezielte Kontrollen sicherzustellen. Sollten Sie weitergehende Maßnahmen wie Videoüberwachung oder Taschenkontrollen einsetzen wollen, müssen diese verhältnismäßig sein, im Voraus angekündigt werden und den Datenschutzbestimmungen entsprechen. Verdeckte Kontrollen sind grundsätzlich nicht zulässig.

Tipp 4: Konsequent durchsetzen

Wenn Sie gegen Diebstahl vorgehen, tun Sie dies konsequent und gleichberechtigt gegenüber allen und erstellen Sie eine solide Akte mit konkreten Fakten. Je nach Schwere des Verstoßes kann dies zu einer Verwarnung, einem Verbesserungsplan oder – in Fällen schwerwiegenden Fehlverhaltens – zur Entlassung führen, selbst ohne Abfindung. Konsequentes Vorgehen verstärkt die präventive Wirkung.

Häufig gestellte Fragen

Darf ich Kameras installieren, um Diebstahl vorzubeugen?

Vorbehaltlich bestimmter Bedingungen: Die Überwachung muss verhältnismäßig sein, im Voraus angekündigt werden und den Datenschutzbestimmungen entsprechen. Verdeckte Videoüberwachung ist grundsätzlich nicht zulässig.

Kann geringfügiger Diebstahl zur Entlassung führen?

Ja, im Falle einer eindeutigen Richtlinie und eines Vertrauensbruchs, manchmal sogar sofort. Der Richter berücksichtigt die Umstände.

Was muss ich tun?

Klare Regeln, Kommunikation und eine solide Akte mit konkreten Fakten sowie eine konsequente und gleichberechtigte Durchsetzung.

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Bitte beachten Sie: Ein Artikel bietet allgemeine Informationen, Ihre rechtliche Situation kann jedoch anders aussehen.

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KMU-Anwälte bei der Handelskammer Quelle: Handelskammer 2019
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