MKB Juristen entwirft individuelle Rechtsdokumente
Es empfiehlt sich, wichtige Verträge, Geschäftsbedingungen und andere juristische Dokumente nicht selbst zusammenzustellen oder zu kopieren. Wir unterstützen Unternehmer mit begrenztem Budget mit maßgeschneiderten Rechtslösungen, transparenten Kosten im Voraus und verständlichen Erklärungen.
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Schuldübernahme (Art. 6:155 BW): Übertragung von Schulden vom Schuldner auf einen Dritten – bedarf der Zustimmung des Gläubigers. Vertragsübernahme (Art. 6:159 BW): Übertragung der gesamten Vertragsstellung (Rechte und Pflichten) – bedarf der Zustimmung des Vertragspartners. Üblich bei Unternehmenskäufen, Umstrukturierungen oder Betriebsschließungen. Wichtig: Keine Übertragung ohne Zustimmung des Vertragspartners. Im Folgenden werden die Unterschiede, Anwendungsbereiche und die Vorgehensweise von Tessa bei Vertragsübernahmen im Rahmen eines Unternehmenskaufs erläutert.
Die kurze Antwort
- Schuldübernahme: Die Schuld wird auf einen neuen Schuldner übertragen – Zustimmung des Gläubigers ist erforderlich.
- Vertragsabtretung: Übertragung des gesamten Vertrags (Rechte + Pflichten) – Zustimmung der Gegenpartei erforderlich.
- Form: schriftlich, jedoch ohne spezifische formale Anforderungen.
- Anwendungsbereiche: Erwerb, Umstrukturierung, Einstellung der Geschäftstätigkeit, Weiterverkauf.
- Ohne Zustimmung: ungültig – die Schuld oder der Vertrag verbleibt bei der vorherigen Partei.
Unterschied zwischen Abtretung, Schuldenübernahme und Vertragsübernahme
- Abtretung: Nur der Anspruch (das Recht) geht auf den neuen Gläubiger über.
- Schuldübernahme: Es bleibt nur die Schuld (Verpflichtung) bestehen – der Schuldner wird zum neuen Schuldner.
- Vertragsübertragung: Die gesamte Position wird übertragen – die Partei wird zur neuen.
Bei der Übernahme von Kundenverträgen: häufig eine Vertragsabtretung (alle Rechte und Pflichten werden übertragen).
Schuldenübernahme (Art. 6:155 BW)
Die Schulden werden vom ursprünglichen Schuldner (Übertragenden) auf einen Dritten (Zessionar) übertragen. Voraussetzungen:
- Vereinbarung zwischen Veräußerer und Erwerber.
- Zustimmung des Gläubigers.
- Der Gläubiger kann seine Zustimmung im Voraus, zum Zeitpunkt der Übertragung oder nachträglich erteilen.
Folge: Der ursprüngliche Schuldner wird von seinen Verpflichtungen befreit. Der Gläubiger hat nur noch Ansprüche gegen den Zessionar.
Beispiel: Bei einer Unternehmensübernahme übernehmen die Käufer den Bankkredit – die Bank muss dem zustimmen.
Vertragsübernahme (Artikel 6:159 des niederländischen Zivilgesetzbuches)
Die gesamte Vertragsstellung wird übertragen. Beispiel: Bei der Übernahme von Kundenverträgen übernimmt der Käufer alle Lieferverpflichtungen UND Zahlungsansprüche.
Anforderungen:
- Vereinbarung zwischen Veräußerer und Erwerber.
- Zustimmung der Vertragspartei.
- Urkunde mit Angaben zu den Vertragsparteien und Vertragsspezifikation.
Abgrenzung zur Betriebsüberführung (Art. 7:662 BW): Bei einer Betriebsüberführung gehen Arbeitsverträge ohne gesonderte Zustimmung automatisch auf den anderen Betrieb über. Andere Verträge hingegen bedürfen der Übernahme.
Genehmigung einholen
Haupthindernis: Die Gegenseite muss zustimmen. Mögliche Lösungswege:
- Bereits im Vertrag enthalten: „vorläufige Zustimmung“ – eingebaute Flexibilität.
- Zum Zeitpunkt der Übertragung: Unterzeichnung der Urkunde.
- Nachträgliche Ratifizierung: Bestätigung nach dem Erwerb.
Im Falle einer Ablehnung: Die Abtretung des Vertrags ist unwirksam – der Vertrag bleibt beim vorherigen Vertragspartner. Gegebenenfalls muss der Kaufpreis reduziert oder die Vertragsstruktur angepasst werden.
Tessas Übernahme
Tessa übernimmt ein kleines Elektronikunternehmen – inklusive 25 laufender Kundenverträge und 5 Lieferantenvereinbarungen:
- Bei Kundenverträgen: Schreiben an jeden Kunden mit der Bitte um Zustimmung zur Übernahme. 23 von 25 stimmen zu.
- 2 Kunden verweigerten die Zahlung: Die Verträge bleiben beim Vorbesitzer bestehen – diese müssen separat abgewickelt werden.
- Bei Lieferantenverträgen: 4 von 5 stimmen zu. 1 lehnt ab: Neuer Vertrag mit dem Erwerber zu geänderten Bedingungen wird aufgesetzt.
- Bankdarlehen: Schuldenübernahme mit Zustimmung der Bank nach sorgfältiger Prüfung.
Bearbeitungszeit für das Genehmigungsverfahren: 6 Wochen. Dies sollte unbedingt bei der Kaufpreis-/Zeitkalkulation berücksichtigt werden.
Strategien zur Vermeidung der Zustimmung
- Anteilsübertragung: BV bleibt Eigentümerin der Verträge – eine Übernahme ist nicht erforderlich.
- Vorab-Einwilligung: in Standardverträge aufnehmen.
- Unterauftragsvergabe: Der Zessionar handelt im Namen des Veräußerers.
- Neuer Vertrag: Im Falle einer Ablehnung mit dem neuen Vertragspartner neu verhandeln.
Ehrliche Empfehlung
Bei Unternehmensübernahmen mit Verträgen ist eine Vertragsübertragung erforderlich und die Zustimmung der Vertragspartner unerlässlich. Planen Sie ausreichend Zeit ein (4–8 Wochen für die Einholung der Zustimmungen). Für mehr Flexibilität empfiehlt sich eine Klausel zur „vorläufigen Zustimmung“ in Ihren eigenen Verträgen. Alternativ kann eine Anteilsübertragung anstelle eines Unternehmenskaufs erfolgen – dies vermeidet zahlreiche Zustimmungen. Bei komplexen Übernahmen sollten Sie einen Anwalt mit Erfahrung im Bereich Fusionen und Übernahmen (M&A) hinzuziehen.
Weitere Themen: Abtretungsurkunde, Aktienübertragung und Unternehmensfusion.
Häufig gestellte Fragen
Schuldübernahme (Art. 6:155 BW): Lediglich die Schuld wird auf den neuen Schuldner übertragen. Vertragsübernahme (Art. 6:159 BW): Vollständige Vertragsstellung (Rechte und Pflichten). Beide erfordern die Zustimmung der Gegenpartei.
Ja – ohne die Zustimmung der Gegenpartei ist die Übertragung ungültig und das Eigentum verbleibt bei der ursprünglichen Partei. Mögliche Wege: durch vorherige Vereinbarung im Vertrag, zum Zeitpunkt der Übertragung oder durch nachträgliche Ratifizierung.
Vermögensübertragung (Asset Deal): Vertragsübertragung gemäß Vertrag mit Zustimmung. Anteilsübertragung: Die BV bleibt Eigentümerin, keine Übernahme erforderlich – einfacher, aber mit anderen steuerlichen Folgen.
Nein – bei der Betriebsübertragung gehen Arbeitsverträge automatisch auf den Menschen über (Art. 7:662 BW) und bedürfen keiner gesonderten Zustimmung. Andere Verträge (Kunden-, Lieferanten- und Darlehensverträge) müssen jedoch übernommen werden.
Senden Sie der anderen Partei eine schriftliche Anfrage, in der Sie den Zweck der Übernahme erläutern. Gewähren Sie eine angemessene Frist (2–4 Wochen). Im Falle einer Ablehnung: Passen Sie den Kaufpreis an, der Vertrag bleibt mit der bisherigen Partei bestehen oder verhandeln Sie einen neuen Vertrag mit dem Erwerber.
Klausel im Standardvertrag: „Im Falle einer Übernahme wird die Zustimmung jetzt erteilt.“ Ermöglicht Flexibilität bei späteren Übernahmen ohne gesonderte Zustimmung. Standard in modernen KMU-Verträgen.
Bei einer Unternehmensübernahme mit über 20 Verträgen dauert das Zustimmungsverfahren 4–8 Wochen. Manche Vertragspartner reagieren schnell, andere langsamer. Planen Sie ausreichend Zeit für Kaufpreis und Zeitpunkt ein – Verzögerungen kosten Geld.