Entgegen früheren Plänen hat die Steuer- und Zollverwaltung angekündigt, dass Selbstständige im Jahr 2025 keine Strafen für Scheinselbstständigkeit . Ursprünglich sollten die Durchsetzung der Vorschriften und die konsequente Verhängung von Strafen für Scheinselbstständigkeit erst 2025 beginnen, doch dieser Plan wird nicht umgesetzt. Das bedeutet jedoch nicht, dass man in diesem Jahr nicht wachsam sein sollte – im Gegenteil. Die Steuer- und Zollverwaltung wird Arbeitgebern weiterhin zusätzliche Abgaben auferlegen. Arbeitgeber müssen dann unter Umständen Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträge rückwirkend entrichten. Daher kann Scheinselbstständigkeit weiterhin zu hohen Kosten führen.
Durchsetzung des DBA-Gesetzes: Keine unmittelbaren schwerwiegenden Folgen für Selbstständige.
Dies ist einerseits beruhigend, andererseits ist es wichtig, wachsam zu bleiben. Schließlich ist es entscheidend, dass ein Selbstständiger tatsächlich unabhängig arbeitet. Das betrifft nicht nur die vertraglichen Vereinbarungen, sondern auch die praktische Umsetzung. So genießt ein Selbstständiger beispielsweise deutlich mehr Freiheit als ein Angestellter. Während ein Angestellter bei der Erfüllung seines Arbeitsvertrags, hat ein Selbstständiger viel mehr Handlungsfreiheit bei der Erreichung seiner Ziele. Darüber hinaus kann ein Selbstständiger grundsätzlich selbst entscheiden, wann er arbeitet oder Urlaub macht, ein Angestellter hingegen nicht. Dies sind wesentliche praktische Unterschiede.
Kunden müssen genau aufpassen
Für Auftraggeber ist es weiterhin wichtig, die richtigen Vereinbarungen mit freiberuflichen Fachkräften zu treffen. Das Fehlen einer hierarchischen Struktur ist eines der wesentlichen Merkmale einer selbstständigen Zusammenarbeit. Darüber hinaus muss Freiberuflern die Freiheit eingeräumt werden, für mehrere Auftraggeber zu arbeiten, und sie haben keinen Anspruch auf Weitervergütung im Krankheitsfall. Selbstverständlich sind individuelle Anpassungen möglich. Ist dies aus praktischen oder sicherheitstechnischen Gründen erforderlich, kann beispielsweise vereinbart werden, dass die freiberufliche Fachkraft ihre Tätigkeit zu bestimmten Zeiten ausübt. Dies muss im Einzelfall geprüft werden.
Strengere Durchsetzungsmaßnahmen sind geplant
tatsächlich langfristig erfolgen DBA-Gesetzes. Aus diesem Grund ist es wichtig, jetzt für Klarheit zu sorgen. Die Behörden werden sich in jedem Fall zunächst an den Kunden wenden. Zudem wird ein sanfter Übergang angestrebt. Bei einem Betriebsbesuch sammelt die Steuer- und Zollverwaltung beispielsweise zunächst Informationen und gibt dem Unternehmen die Möglichkeit, seine Geschäftspraktiken zu verbessern. Erst bei einem späteren Besuch werden Prüfungen eingeleitet, die zu zusätzlichen Steuernachforderungen führen können. Die Steuer- und Zollverwaltung hat außerdem erklärt, dass sie grundsätzlich keine Korrekturen mehr nach dem 1. Januar 2025 vornehmen wird.