MKB Juristen entwirft individuelle Rechtsdokumente
Es empfiehlt sich, wichtige Verträge, Geschäftsbedingungen und andere juristische Dokumente nicht selbst zusammenzustellen oder zu kopieren. Wir unterstützen Unternehmer mit begrenztem Budget mit maßgeschneiderten Rechtslösungen, transparenten Kosten im Voraus und verständlichen Erklärungen.
- Kundenspezifische Verträge, Geschäftsbedingungen und Rechtsdokumente
- Budgetfreundlich und transparent hinsichtlich der Kosten im Voraus
- Fordern Sie eine kostenlose Beratung oder ein unverbindliches Angebot an
Ein Vertrag kann gemäß Artikel 6:265 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches im Falle eines Vertragsbruchs aufgelöst werden. Es bleibt jedoch ungewiss, ob das Gericht den Vertragsbruch als schwerwiegend genug einstuft. Indem Sie in Ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen festlegen, wann ein Vertragsbruch vorliegt und welche Folgen die Auflösung hat, schaffen Sie Rechtssicherheit und beugen Streitigkeiten vor.
Ein Vertrag kann auf verschiedene Weise enden: durch gegenseitiges Einvernehmen, durch Kündigung oder durch Auflösung (beispielsweise bei Nichterfüllung durch die andere Partei). Regelungen für Letzteres können Sie im Voraus treffen, indem Sie Allgemeinen Geschäftsbedingungen aufnehmen
Die gesetzlichen Auflösungsregeln lassen Raum
Die Auflösung einer Ehe ist gemäß Artikel 6:265 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches möglich: Nur wenn die andere Partei ihren vertraglichen Verpflichtungen nicht nachkommt, rechtfertigt der Vertragsbruch die Auflösung und die andere Partei befindet sich im Verzug. Dies kann gerichtlich erfolgen, ist aber nicht zwingend – eine schriftliche Mitteilung genügt. Dennoch bietet dies keine absolute Sicherheit: Das Gericht kann eine außergerichtliche Auflösung später aufheben, wenn es den Vertragsbruch als nicht schwerwiegend genug einstuft. Dies lässt sich im Vorfeld nur schwer abschätzen.
Allgemeine Geschäftsbedingungen als Lösung
In Ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen können Sie regeln, wann ein Vertragsbruch oder Zahlungsverzug eintritt. Da Artikel 6:265 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches dispositiv ist, können Sie davon abweichen und die Auflösungsgründe erweitern – beispielsweise die Möglichkeit der einfachen Auflösung bei Insolvenz des Vertragspartners.
Umgekehrt können Sie der Auflösung zusätzliche Bedingungen hinzufügen, beispielsweise die Pflicht zur vorherigen schriftlichen Mahnung und die Gewährung einer weiteren Woche. Sie können auch die Art der Mahnung festlegen (Einschreiben oder E-Mail).
Erfassung der Folgen der Auflösung
Laut Gesetz hat die Auflösung keine rückwirkende Wirkung: Der Vertrag endet mit der Auflösung. Bereits erbrachte Leistungen sind nicht unrechtmäßig, müssen aber rückgängig gemacht werden – der Kunde gibt die gelieferte Ware zurück, der Lieferant den Kaufpreis. Kann der Kunde die Ware nicht zurückgeben, muss er den Wert ersetzen. Im Gegensatz zur Kündigung hat der Kunde bei der Auflösung zudem Anspruch auf Schadensersatz. Sie können alle diese Folgen in Ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln, um Unklarheiten bezüglich Schadensersatz und Rückabwicklung auszuschließen.
Häufig gestellte Fragen
Kann ich einen Vertrag selbst ohne Richter auflösen?
Ja, eine schriftliche außergerichtliche Auflösung ist möglich, sofern die Voraussetzungen des Artikels 6:265 des niederländischen Zivilgesetzbuches erfüllt sind. Das Gericht kann diese Auflösung jedoch nachträglich aufheben, wenn der Verstoß nicht schwerwiegend genug ist.
Kann ich weiteren Auflösungsgründen zustimmen?
Ja. Da die gesetzliche Regelung einen dispositiv wirkenden Charakter hat, können Sie in Ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen zusätzliche Gründe aufnehmen, wie beispielsweise die Auflösung im Falle der Insolvenz des Vertragspartners.
Berechtigt die Auflösung der Ehe zu einem Anspruch auf Entschädigung?
Grundsätzlich ja, anders als im Falle einer Kündigung. Bereits erbrachte Leistungen müssen rückgängig gemacht werden. Sie können diese Konsequenzen in Ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen genauer regeln.
Lassen Sie die Auflösungsvereinbarungen aufzeichnen?
Die Rechtsexperten von MKB Juristen integrieren klare Auflösungs-, Kündigungs- und höhere Gewaltklauseln in Ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Informieren Sie sich über unsere Expertise im Vertragsrecht oder vereinbaren Sie ein kostenloses Erstgespräch .