Höhere Gewalt ist ein Rechtsbegriff, der Anwendung findet, wenn sich eine Partei auf unvorhergesehene Umstände beruft, die sie an der Erfüllung ihrer Verpflichtungen hindern. Sie kann für Unternehmer und Privatpersonen, die aufgrund externer Faktoren vorübergehend nicht in der Lage sind, ihren vertraglichen Verpflichtungen nachzukommen, eine wichtige Ausrede darstellen. Eine erfolgreiche Berufung auf höhere Gewalt bietet Schutz vor Haftung, sofern die unvorhergesehene Situation außerhalb des Verschuldens und Einflussbereichs der betroffenen Partei liegt. Dies kann beispielsweise bei Naturkatastrophen, Krieg oder anderen schwerwiegenden Ereignissen der Fall sein.
Der Richter wird über die höhere Gewalt entscheiden
Das Gericht wendet bei der Beurteilung höherer Gewalt einen strengen Maßstab an. Die Kernfrage ist, ob die Situation tatsächlich außerhalb des Einflussbereichs der betroffenen Partei liegt und ob diese Partei zumutbarerweise alles Mögliche unternommen hat, um ihren Verpflichtungen nachzukommen. Dabei werden nicht nur die Umstände selbst, sondern auch die Möglichkeit ihrer Vermeidung berücksichtigt. Die Richter prüfen zudem, ob die betreffende Partei mögliche Probleme vor Eintritt der Notlage hätte vorhersehen können. Dass die Richter streng vorgehen, zeigen die beiden nachfolgenden Beispiele.
Unfähigkeit, ein Bankkonto zu eröffnen: keine höhere Gewalt
In einem kürzlich verhandelten Fall (ECLI:NL:RBROT:2024:9793), in dem sich die Mieterin von Gewerberäumen auf höhere Gewalt berief, wies das Gericht diese Berufung zurück. Die Mieterin hatte Zahlungsrückstände angehäuft und argumentierte, dass ein Geldtransfer aus Libyen aufgrund der geltenden EU-Sanktionen nicht möglich sei. Sie gab an, kein Bankkonto in den Niederlanden eröffnen zu können und dass das Geld auf ihrem Konto in Libyen gebunden sei. Das Gericht urteilte jedoch, dass es in der Verantwortung der Mieterin liege, die Erfüllung ihrer finanziellen Verpflichtungen sicherzustellen. Die Unfähigkeit, ein Bankkonto zu eröffnen, werde als von der Mieterin getragenes Risiko angesehen. Folglich konnte sich die Mieterin nicht erfolgreich auf höhere Gewalt berufen.
Keine höhere Gewalt im Falle streikender Zeitarbeiter
Ein weiteres Beispiel für die Ablehnung des Einwands höherer Gewalt stammt aus einem Fall (ECLI:NL:GHARL:2016:7556), in dem eine Zeitarbeitsfirma einem Fleischgroßhändler keine Zeitarbeiter mehr zur Verfügung stellen konnte. Grund dafür war ein Streik der Zeitarbeiter. Auslöser des Streiks waren Unruhen, nachdem die Zeitarbeiter von den Plänen des Fleischgroßhändlers erfahren hatten, die teureren Arbeitskräfte schrittweise abzubauen. Der Richter urteilte, dass die Zeitarbeitsfirma selbst für die Unruhen verantwortlich sei, da sie die Zeitarbeiter zu früh über die möglichen Änderungen beim Fleischgroßhändler informiert hatte. Da die Firma die Unruhen selbst verursacht hatte, entschied der Richter, dass keine höhere Gewalt vorlag. Die Firma war daher weiterhin verpflichtet, ihren Lieferverpflichtungen nachzukommen.
Erfolgreiche Geltendmachung höherer Gewalt
Höhere Gewalt kann zwar in bestimmten Fällen einen Ausweg bieten, die Rechtsprechung zeigt jedoch, dass ihre Geltendmachung nicht ohne Weiteres gewährt wird. Unternehmen, die unvorhergesehenen Ereignissen vorbeugen möchten, können daher eine Klausel zu höherer Gewalt in ihre Verträge aufnehmen. Diese Klausel kann die Umstände, unter denen sich eine Partei auf höhere Gewalt berufen kann, konkret beschreiben, beispielsweise im Falle einer Pandemie, eines Krieges oder anderer extremer Situationen. Die Formulierung einer solchen Klausel schafft Klarheit für beide Parteien und kann Unternehmer vor unerwarteten Risiken schützen. Dennoch ist es auch mit dieser Klausel unerlässlich, wachsam zu bleiben und gegebenenfalls Maßnahmen zu ergreifen.