Rechtsangelegenheiten

DBA-Gesetz ab 2025: Ein selbstständiger Berufstätiger, der vorgewarnt ist, ist ein selbstständiger Berufstätiger, der vorgewarnt ist

Ab dem 1. Januar 2025 wird das DBA-Gesetz strenger durchgesetzt, um Schein-Selbstständigkeit zu bekämpfen. Für Freiberufler und ihre Kunden bedeutet dies: Seien Sie vorbereitet. Ein gewarnter Selbstständiger ist mehr wert als zwei – wer...

Veröffentlicht am 3. Dezember 2024 von MKBjuristen.nl
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Ab dem 1. Januar 2025 wird das DBA-Gesetz strenger durchgesetzt, um Scheinselbstständigkeit zu bekämpfen. Für Freiberufler und ihre Kunden bedeutet dies: Seien Sie vorbereitet. Wer als Selbstständiger gewarnt ist, ist gewappnet – insbesondere diejenigen, die ihre Geschäftsbeziehungen ordnungsgemäß geregelt haben, können Steuernachzahlungen vermeiden.

Was verändert sich?

Das DBA-Gesetz soll Scheinselbstständigkeit bekämpfen: die Situation, in der eine selbstständige Person faktisch wie ein Angestellter arbeitet, ohne die damit verbundenen Rechte und Pflichten zu genießen. Seit dem 1. Januar 2025 überwacht die Steuer- und Zollverwaltung die Unterscheidung zwischen echten Selbstständigen und Scheinbeschäftigten strenger.

Wann liegt eine Scheinselbstständigkeit vor?

Ein (verdecktes) Arbeitsverhältnis liegt vor, wenn die drei Merkmale einer Angestelltenbeschäftigung gegeben sind: Lohnzahlung, persönliche Arbeitsleistung und ein Weisungsverhältnis. Arbeitet ein Selbstständiger tatsächlich wie ein Angestellter – integriert in das Unternehmen, unter Aufsicht und ohne echtes unternehmerisches Risiko –, so ist er rechtlich ebenfalls Angestellter, unabhängig von der Bezeichnung der Vereinbarung.

Folgen sowohl für den Klienten als auch für den selbstständigen Berufstätigen

Wird ein Beschäftigungsverhältnis als Scheinselbstständigkeit eingestuft, kann das Finanzamt Nachzahlungen erheben und Korrekturen verlangen. Dies betrifft in erster Linie den Auftraggeber, aber auch der selbstständige Freiberufler kann mit Konsequenzen rechnen. Daher ist es im Interesse aller Beteiligten, die Situation zeitnah zu prüfen.

Sei vorbereitet

Prüfen Sie Ihre Geschäftsbeziehungen kritisch: Deuten Ihre bisherigen Vorgehensweisen auf eine Selbstständigkeit oder ein Angestelltenverhältnis hin? Passen Sie Ihre Arbeitsmethoden und Verträge gegebenenfalls an, um formale und praktische Übereinstimmung zu gewährleisten, oder entscheiden Sie sich bewusst für ein Angestelltenverhältnis. Ein selbstständiger Therapeut – und sein Klient –, der im Vorfeld informiert ist, befindet sich in einer stärkeren Position.

Häufig gestellte Fragen

Was genau beinhaltet die strengere Durchsetzung des DBA-Gesetzes?

Seit 2025 setzt die Steuer- und Zollverwaltung die Unterscheidung zwischen echten Selbstständigen und Scheinbeschäftigten (Schein-Selbstständigkeit) strenger durch.

Wann liegt eine Scheinselbstständigkeit vor?

Bei Lohnzahlungen, persönlicher Arbeit und einem Autoritätsverhältnis besteht faktisch ein Beschäftigungsverhältnis, unabhängig von der Bezeichnung.

Was soll ich tun?

Prüfen Sie Ihre Beschäftigungsverhältnisse und passen Sie Arbeitsmethoden und Verträge der Realität an oder entscheiden Sie sich für eine Anstellung.

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Bitte beachten Sie: Ein Artikel bietet allgemeine Informationen, Ihre rechtliche Situation kann jedoch anders aussehen.

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KMU-Anwälte bei der Handelskammer Quelle: Handelskammer 2019
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