Rechtsangelegenheiten

Das DBA-Gesetz versetzt dem IKT-Sektor schwere Schläge

Die Durchsetzung des DBA-Gesetzes in Bezug auf Scheinselbstständigkeit trifft den IKT-Sektor hart. Kunden zögern zunehmend, freiberufliche IKT-Fachkräfte zu engagieren, aus Angst vor Steuernachzahlungen. Dies führt dazu, dass viele unabhängige IKT-Experten Schwierigkeiten haben, Aufträge zu finden.

Veröffentlicht am 3. April 2025 von MKBjuristen.nl
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Die Durchsetzung des DBA-Gesetzes in Bezug auf Scheinselbstständigkeit trifft den ITK-Sektor hart. Kunden zögern zunehmend, freiberufliche ITK-Fachkräfte zu engagieren, aus Angst vor Steuernachzahlungen. Dies führt dazu, dass viele unabhängige ITK-Experten Schwierigkeiten haben, Aufträge zu finden. Wer jedoch seine Strukturen ordnungsgemäß gestaltet hat, ist besser aufgestellt.

Der IKT-Sektor arbeitet intensiv mit Freiberuflern zusammen

Im IKT-Sektor ist die Beauftragung freiberuflicher Fachkräfte weit verbreitet: Projekte erfordern Spezialisten, die schnell eingesetzt werden können. Die verstärkte Durchsetzung des DBA-Gesetzes, das Scheinselbstständigkeit bekämpfen und fairen Wettbewerb sowie soziale Sicherheit gewährleisten soll, verändert diesen Markt grundlegend.

Die Kunden werden vorsichtiger

Da Mandanten bei Scheinbeschäftigung mit zusätzlichen Steuernachzahlungen und Korrekturen rechnen müssen, zögern viele, freiberufliche IT-Fachkräfte zu beauftragen. Infolgedessen fällt es manchen Selbstständigen, die zuvor problemlos arbeiten konnten, schwerer, Aufträge zu erhalten, oder sie werden gefragt, ob sie eine Festanstellung annehmen möchten.

Wann liegt eine Scheinselbstständigkeit vor?

Ein verdecktes Arbeitsverhältnis liegt vor, wenn Merkmale einer Angestelltenbeschäftigung gegeben sind: Lohnzahlung, eigenständige Arbeitsleistung und ein Weisungsverhältnis. Dies kann insbesondere im IT-Sektor schnell problematisch werden, wo freiberufliche Fachkräfte mitunter über einen längeren Zeitraum tätig sind und in Teams integriert werden. Entscheidend ist die tatsächliche Arbeitsmethode, nicht die Bezeichnung der Vereinbarung.

Was können Sie tun?

Prüfen Sie Ihre IT-Auftragsvergabe kritisch: Arbeitet der Freelancer tatsächlich selbstständig oder eher wie ein Angestellter? Passen Sie gegebenenfalls die Arbeitsmethoden und den Vertrag an die Selbstständigkeit an oder entscheiden Sie sich bewusst für ein Angestelltenverhältnis. So können Sie als Kunde und der Freelancer weiterhin ohne unnötiges Risiko zusammenarbeiten.

Häufig gestellte Fragen

Warum trifft das DBA-Gesetz den IKT-Sektor so hart?

Da der Sektor intensiv mit selbstständigen Fachkräften zusammenarbeitet, sind die Kunden aufgrund der Angst vor Steuernachzahlungen wegen Scheinbeschäftigung zunehmend zurückhaltend geworden.

Wann liegt ein faktischer Selbstständigenstatus im Bereich der Informations- und Kommunikationstechnologie vor?

Sind die Merkmale einer Lohnbeschäftigung gegeben: Lohn, eigene Aufgaben und Weisungsbefugnis, so ist die konkrete Arbeitsmethode entscheidend.

Was kann ich als Kunde tun?

Prüfen Sie, ob die Einstellung, die Arbeitsmethoden und der Vertrag den Möglichkeiten der Selbstständigkeit entsprechen, oder entscheiden Sie sich bewusst für eine Festanstellung.

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Bitte beachten Sie: Ein Artikel bietet allgemeine Informationen, Ihre rechtliche Situation kann jedoch anders aussehen.

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KMU-Anwälte bei der Handelskammer Quelle: Handelskammer 2019
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